Nachgefragt | Recht: Tipps rund um den Führerschein

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Nachgefragt | Recht: Tipps rund um den Führerschein

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Unsere Tochter Nora (17 Jahre, Typ 1) will dieses Jahr den Führerschein machen. Der Diabetes ist gut eingestellt, und sie hat nur leichte Unterzuckerungen. Nun haben wir im Internet gelesen, dass die Führerscheinstellen bei Diabetes oft Probleme machen bzw. man womöglich gar nicht fahren darf.

Muss Nora denn bei der Führerscheinanmeldung angeben, dass sie Diabetes hat? Was antwortet sie, wenn der Fahrlehrer direkt fragt? Und müssen wir unserer Diabetologin erzählen, dass Nora den Führerschein machen möchte? Falls Gutachten oder Bescheinigungen verlangt werden: Reicht da ein Attest unserer Diabetologin aus? Und: Was wird sein, wenn es doch mal zu schweren Unterzuckerungen oder einer Ketoazidose kommt?

Claudia B.

Die Antwort von Oliver Ebert

Ich kann Sie beruhigen. Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes dürfen sowohl PKW als auch LKW fahren – dies gilt sogar auch für die Personenbeförderung (Taxi, Omnibus).

Es gibt keine Verpflichtung, den Diabetes ungefragt beim Führerscheinantrag anzugeben. Allerdings wird in einigen Landkreisen auf den Antragsformularen nach dem Gesundheitszustand gefragt, auch nach Diabetes. Hierzu kursieren nun vor allem im Internet einige fragwürdige “Tipps”.

Gegenüber der Behörde nicht lügen – aber den Diabetes auch nicht ohne Not angeben

Grundsätzlich gilt: Wer auf eine entsprechende Frage der Behörde wahrheitswidrig antwortet, der läuft Gefahr, dass es später unangenehm wird. Erfährt die Führerscheinstelle nämlich später von der falschen Angabe – sei es durch einen unglücklichen Zufall, Unfall oder Denunzierung –, so kann sie die Fahrerlaubnis im Zweifel widerrufen oder zurücknehmen. Denn die Fahrerlaubnis wurde dann ja auf Basis einer falschen Ausgangs- und Tatsachengrundlage erteilt.

Die Führerscheinstelle könnte dann vielleicht sogar davon ausgehen, dass jemand, der vor einer Täuschung nicht zurückschreckt, im Zweifel dann alles tun würde, um den Führerschein zu behalten – ohne Rücksicht auf die Belange der Allgemeinheit. Umgekehrt sollte Nora aber keinesfalls ungefragt und ohne Not angeben, dass sie Diabetes hat.

Ich empfehle daher folgende Vorgehensweise: Werden im Antrag freiwillige Angaben zum Diabetes erbeten, ist klar: Da muss – und sollte – sie nichts angeben. Wird dagegen – ohne Hinweis auf eine Freiwilligkeit – die Frage nach Diabetes gestellt, dann sollte Nora wahrheitsgemäß antworten oder zumindest die Beantwortung verweigern.

Eine solche Frage stellt übrigens auch keine Diskriminierung dar, wie es häufig behauptet wird: Gemäß § 11 FeV müssen Bewerber um eine Fahrerlaubnis die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen; dies dient dem Schutz der Allgemeinheit wie auch des Betroffenen selbst. Ich halte es daher für selbstverständlich, dass die Behörde die erforderlichen Informationen abfragen darf, um das Vorliegen dieser Voraussetzungen überhaupt bewerten bzw. die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen treffen zu können.

Die Fahrschule über den Diabetes informieren

Anderes gilt in der Fahrschule: Hier muss der Fahrlehrer ja Bescheid wissen, um im Zweifel richtig reagieren zu können. Wenn also dort nach dem Diabetes gefragt wird, dann sollte man dies angeben. Der Fahrlehrer darf diese Information aber nicht ohne vorherige Einwilligung an die Behörde weitergeben.

Selbstverständlich gibt es auch keine Verpflichtung, die behandelnde Diabetologin unaufgefordert über die Führerscheinpläne aufzuklären. Aber auch hier gilt: Wenn die Ärztin danach fragt, sollte man ihr wahrheitsgemäß Auskunft geben. Möglicherweise muss sie nämlich die Therapie oder Insulindosis anpassen. Zur Klärung der Fahreignung bzw. der Erkennung etwaiger medizinischer Hindernisse halte ich ein vorheriges Gespräch mit Noras Ärztin aber ohnehin für sinnvoll.

Wenn die Behörde ein Gutachten verlangt, dann sollte dies in der Regel nicht vom behandelnden Arzt erstellt werden; die Behörde muss ein solches Gutachten nicht akzeptieren. Ausnahmen sind jedoch möglich, man sollte dies aber dann rechtzeitig mit der Führerscheinbehörde abklären.

Auch falls sich die Stoffwechselsituation bei Nora irgendwann verschlechtern sollte, ist der Führerschein noch nicht gleich in Gefahr. Solange sie Unterzuckerungen rechtzeitig wahrnimmt, wird sie weiterhin Autofahren dürfen. Ansonsten wäre ggf. darüber nachzudenken, ob die Fahreignung durch spezielle Trainingskure zur Unterzuckerungswahrnehmung, durch Schulungen oder den Einsatz eines kontinuierlichen Glukosemessgeräts/Flash Glucose (wieder-)hergestellt werden kann.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2015; 8 (1) Seite 28-29

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  • Hallo zusammen,
    ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!

    • Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.

    • @calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!

    • @uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
      Liebe Grüße

  • stephanie-haack postete ein Update vor 1 Monat

    Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 1 Monat

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

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