- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Tipps rund um den Führerschein
3 Minuten

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Unsere Tochter Nora (17 Jahre, Typ 1) will dieses Jahr den Führerschein machen. Der Diabetes ist gut eingestellt, und sie hat nur leichte Unterzuckerungen. Nun haben wir im Internet gelesen, dass die Führerscheinstellen bei Diabetes oft Probleme machen bzw. man womöglich gar nicht fahren darf.
Muss Nora denn bei der Führerscheinanmeldung angeben, dass sie Diabetes hat? Was antwortet sie, wenn der Fahrlehrer direkt fragt? Und müssen wir unserer Diabetologin erzählen, dass Nora den Führerschein machen möchte? Falls Gutachten oder Bescheinigungen verlangt werden: Reicht da ein Attest unserer Diabetologin aus? Und: Was wird sein, wenn es doch mal zu schweren Unterzuckerungen oder einer Ketoazidose kommt?
Claudia B.
Die Antwort von Oliver Ebert
Ich kann Sie beruhigen. Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes dürfen sowohl PKW als auch LKW fahren – dies gilt sogar auch für die Personenbeförderung (Taxi, Omnibus).
Es gibt keine Verpflichtung, den Diabetes ungefragt beim Führerscheinantrag anzugeben. Allerdings wird in einigen Landkreisen auf den Antragsformularen nach dem Gesundheitszustand gefragt, auch nach Diabetes. Hierzu kursieren nun vor allem im Internet einige fragwürdige “Tipps”.
Gegenüber der Behörde nicht lügen – aber den Diabetes auch nicht ohne Not angeben
Grundsätzlich gilt: Wer auf eine entsprechende Frage der Behörde wahrheitswidrig antwortet, der läuft Gefahr, dass es später unangenehm wird. Erfährt die Führerscheinstelle nämlich später von der falschen Angabe – sei es durch einen unglücklichen Zufall, Unfall oder Denunzierung –, so kann sie die Fahrerlaubnis im Zweifel widerrufen oder zurücknehmen. Denn die Fahrerlaubnis wurde dann ja auf Basis einer falschen Ausgangs- und Tatsachengrundlage erteilt.
Die Führerscheinstelle könnte dann vielleicht sogar davon ausgehen, dass jemand, der vor einer Täuschung nicht zurückschreckt, im Zweifel dann alles tun würde, um den Führerschein zu behalten – ohne Rücksicht auf die Belange der Allgemeinheit. Umgekehrt sollte Nora aber keinesfalls ungefragt und ohne Not angeben, dass sie Diabetes hat.
Ich empfehle daher folgende Vorgehensweise: Werden im Antrag freiwillige Angaben zum Diabetes erbeten, ist klar: Da muss – und sollte – sie nichts angeben. Wird dagegen – ohne Hinweis auf eine Freiwilligkeit – die Frage nach Diabetes gestellt, dann sollte Nora wahrheitsgemäß antworten oder zumindest die Beantwortung verweigern.
Eine solche Frage stellt übrigens auch keine Diskriminierung dar, wie es häufig behauptet wird: Gemäß § 11 FeV müssen Bewerber um eine Fahrerlaubnis die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen; dies dient dem Schutz der Allgemeinheit wie auch des Betroffenen selbst. Ich halte es daher für selbstverständlich, dass die Behörde die erforderlichen Informationen abfragen darf, um das Vorliegen dieser Voraussetzungen überhaupt bewerten bzw. die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen treffen zu können.
Die Fahrschule über den Diabetes informieren
Anderes gilt in der Fahrschule: Hier muss der Fahrlehrer ja Bescheid wissen, um im Zweifel richtig reagieren zu können. Wenn also dort nach dem Diabetes gefragt wird, dann sollte man dies angeben. Der Fahrlehrer darf diese Information aber nicht ohne vorherige Einwilligung an die Behörde weitergeben.
Selbstverständlich gibt es auch keine Verpflichtung, die behandelnde Diabetologin unaufgefordert über die Führerscheinpläne aufzuklären. Aber auch hier gilt: Wenn die Ärztin danach fragt, sollte man ihr wahrheitsgemäß Auskunft geben. Möglicherweise muss sie nämlich die Therapie oder Insulindosis anpassen. Zur Klärung der Fahreignung bzw. der Erkennung etwaiger medizinischer Hindernisse halte ich ein vorheriges Gespräch mit Noras Ärztin aber ohnehin für sinnvoll.
Wenn die Behörde ein Gutachten verlangt, dann sollte dies in der Regel nicht vom behandelnden Arzt erstellt werden; die Behörde muss ein solches Gutachten nicht akzeptieren. Ausnahmen sind jedoch möglich, man sollte dies aber dann rechtzeitig mit der Führerscheinbehörde abklären.
Auch falls sich die Stoffwechselsituation bei Nora irgendwann verschlechtern sollte, ist der Führerschein noch nicht gleich in Gefahr. Solange sie Unterzuckerungen rechtzeitig wahrnimmt, wird sie weiterhin Autofahren dürfen. Ansonsten wäre ggf. darüber nachzudenken, ob die Fahreignung durch spezielle Trainingskure zur Unterzuckerungswahrnehmung, durch Schulungen oder den Einsatz eines kontinuierlichen Glukosemessgeräts/Flash Glucose (wieder-)hergestellt werden kann.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2015; 8 (1) Seite 28-29
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Ähnliche Beiträge
- Begleit-Erkrankungen

2 Minuten
- Eltern und Kind

4 Minuten
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
über deinen Diabetes?
Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.
lena-schmidt postete ein Update vor 23 Stunden, 39 Minuten
Am Mittwoch um 19 Uhr findet das nächste Community-MeetUp via Teams statt. Alle sind herzlich eingeladen! Alle Infos findet ihr hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-august-2026/
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im August – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 12. August! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]
thomas55 postete ein Update vor 3 Wochen, 6 Tagen
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 4 Wochen
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?- ole-t1 antwortete vor 3 Wochen, 5 Tagen
Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße





