Nachgefragt | Recht: Trotz Scheidung – als Eltern an einem Strang ziehen

2 Minuten

© Monkey Business – Adobetock
Nachgefragt | Recht: Trotz Scheidung – als Eltern an einem Strang ziehen

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Unsere Ehe ist inzwischen ein ziemlicher Scherbenhaufen. Einer der Streitpunkte ist immer wieder der „richtige“ Umgang mit dem Diabetes unserer Leni (15 Jahre, Insulinpumpe/CGMS, HbA1c-Wert derzeit 9,8 %).

Mein Mann ist überzeugter Veganer und meint, dass dies auch für Leni besser sei. Auch hält er nicht viel von Technik, am liebsten würde er Leni die Pumpe wegnehmen und wieder auf Spritzen umstellen. Diskussionen gibt es auch, weil ich mir die Werte von Leni aufs Smartphone schicken lasse, um notfalls eingreifen zu können. Mein Mann behauptet, dass ich ein „Kontroll-Freak“ sei, er hat eine Paranoia, was den Datenschutz angeht.

Leni leidet sehr unter unseren Auseinandersetzungen und hat vielleicht auch deswegen so schlechte Werte. Wie erreiche ich, dass der Vater nicht mehr reinreden darf?

Bettina O.

Die Antwort von Oliver Ebert

Grundsätzlich haben beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht. Dies bedeutet, dass über alle wichtigen Angelegenheiten des Kindes gemeinsam entschieden werden muss. Hierzu zählen z B. die Auswahl der Schule, die Ausbildung, grundlegende Fragen der religiösen Erziehung, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder auch wesentliche medizinische Behandlungen.

Hieran ändert auch eine Trennung/Scheidung nichts. Sie könnten beim Familiengericht aber einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellen. Soweit der Vater zustimmt und Leni nicht widerspricht, wird das Gericht dem Antrag stattgeben. Wahrscheinlich wird der Vater aber wohl nicht zustimmen; die Voraussetzungen zum Erhalt des alleinigen Sorgerechts sind dann recht hoch.

Sie müssten plausible Tatsachen vorbringen können, warum das alleinige Sorgerecht die bessere Lösung wäre. Unterschiedliche Überzeugungen oder Lebensweisen spielen nur eine Rolle, wenn diese für das Kindeswohl nachteilig sind. Sie müssten z. B. durch plausible medizinische Atteste begründen, dass eine vegane Ernährung Leni schadet.

Soweit Ihr Mann eine intensivierte Insulintherapie für sinnvoller hält, ist dies ja nicht per se abwegig, denn die Werte von Leni sind mit der Pumpentherapie doch offensichtlich unbefriedigend. Maßgeblich wird aber die Einschätzung des behandelnden Arztes sein. Grundsätzlich gilt: Wenn ein Elternteil die begründeten medizinischen Empfehlungen des Arztes ignoriert, könnte dies nachteilig für das Sorgerecht sein.

Mit dem Vorwurf „Paranoia“ in Bezug auf den Datenschutz sollte man vorsichtig sein. Der Vater hat vielleicht gute Gründe, warum er die Übermittlung der Gesundheitsdaten kritisch sieht. Und auch zum Thema „Kontrolle“ gibt es sicherlich unterschiedliche Auffassungen. Gerade in der Pubertät könnte ich mir durchaus vorstellen, dass eine permanente Überwachung durch die Eltern nicht (mehr) erforderlich oder gar kontraproduktiv ist.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2021; 12 (3) Seite 21

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Ähnliche Beiträge

Neue Wege gehen: Wenn künstliche Intelligenz beim Gewichts-Management unterstützt
Während Kühlschrank und Herd inzwischen mit WLAN ausgestattet sind, die Uhr am Handgelenk scheinbar mehr weiß als der Hausarzt und der digitale Einkaufszettel in der Cloud wohnt, tritt ein neuer Akteur auf die Bühne: Gewichts-Management per künstliche Intelligenz, kurz KI.
Neue Wege gehen: Wenn künstliche Intelligenz beim Gewichts-Management unterstützt | Foto: Creativa Images – stock.adobe.com

2 Minuten

„HAUT-Sache Typ-1-Diabetes“ – Teil 3: Was tun, wenn Haut-Veränderungen auftreten?
Beim Nutzen von Diabetes-Technologie können Haut-Veränderungen auftreten. Zum Vorbeugen ist eine gute Pflege wichtig. Im dritten Teil der Serie „HAUT-Sache Typ-1-Diabetes“ erklären wir, was man tun kann, wenn Haut-Veränderungen vorhanden sind.
„HAUT-Sache Typ-1-Diabetes“ – Teil 3: Was tun, wenn Haut-Veränderungen auftreten? | Foto: shangarey – stock.adobe.com

4 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
  • tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 3 Stunden

    Mein Abo?

  • hexle postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 4 Tagen

    Hallo,
    das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
    Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann?

    • Hallo hexle,
      ich finde die Update-Empfehlungen von Dexcom auch etwas unbefriedigend.
      Allerdings steht auf der Kompatibilitäts-Seite auch:
      Zitat: “Sie können diese App auf jedem Betriebssystem verwenden, das die Mindestanforderungen erfüllt. Dexcom empfiehlt jedoch …”

      Eine “offizielle Stelle” bei Dexcom ist mir nicht bekannt, vom generellen Kundenservice mal abgesehen.

      Bei ernsthaften, tatsächlichen Funktionsstörungen gäbe es noch die Möglichkeit, eine Meldung beim BfArM zu eröffnen.

      Beste Grüße

    • PS Ich wollte noch ergänzen: Eine aktuelle ernsthafte Funktionsstörung sehe ich hier nicht gegeben.

    • Sicherheits-Updates der Betriebssysteme haben immer absolute Priorität. Dexcom und Abbott sind definitv sehr langsam mit den Tests und Freigaben. Beim G7 hat Dexcom etwas an Geschwindigkeit gewonnen, aber für G6 ist noch nicht einmal Android 16 getestet, das seit einem Jahr verfügbar ist. An Medizinprodukt-Freigaben liegt das nicht und besonders seriös und professionell ist es auch nicht. Neue Smartphones kann man nur mit aktueller OS-Version kaufen und wenn die nicht freigegeben ist, kann man theoretisch gar kein Smartphone sicher für Sensor oder AID-System verwenden. So war z. B. iOS 26 lange Zeit nicht auf den Listen, aber iPhones nur mit iOS 26 erhältlich. Die Listen verlieren damit zeitweise ihren eigentlichen Nutzen. Intervenieren können Anwender/Kunden mit Beschwerden bei den Hotlines.

    • hexle antwortete vor 1 Woche

      @ole-t1: Danke Ole für deine Rückmeldung.

    • hexle antwortete vor 1 Woche

      @schorschlinger: Danke für deine Rückmeldung. Beschwerden bringen einen da leider auch nicht weiter….

  • uho1 postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?

Verbände