Nachgefragt | Recht: Verbeamtung als Lehrerin mit Diabetes?

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Nachgefragt | Recht: Verbeamtung als Lehrerin mit Diabetes?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Unsere Tochter Sophie (22, CSII+CGM, Diabetes seit dem 5. Lebensjahr) studiert Lehramt und möchte später Lehrerin werden. Sie ist gut eingestellt und hat keine Folgeschäden. Nun haben wir gehört, dass eine Verbeamtung bei Diabetes kaum mehr möglich sei. Sie solle daher unbedingt einen Schwerbehindertenausweis beantragen, um überhaupt eine Chance zu haben. Ist Diabetes wirklich ein Problem?

Familie T.

Die Antwort von Oliver Ebert

Nach meinem Kenntnisstand ist eine Verbeamtung auf Lebenszeit für Menschen mit Diabetes nicht schwieriger geworden, im Gegenteil: Ohne Folgeschäden ist insbesondere eine Verwendung im Innendienst kein Problem. Die Arbeit als Lehrerin kann auch mit Diabetes problemlos ausgeführt werden. Eine Verbeamtung käme nur dann nicht in Betracht, wenn eine Dienstunfähigkeit vor dem Erreichen des regulären Pensionsalters sehr wahrscheinlich wäre. Dies wird man aufgrund des Diabetes in der Regel nicht annehmen können.

Allerdings gibt es ein gewisses Restrisiko, dass der untersuchende Arzt zu Unrecht eine negative Prognose ausstellt und dann womöglich vor Gericht geklärt werden muss, ob die gesundheitliche Eignung vorliegt. Für diesen Fall könnte ein Schwerbehindertenausweis (diesen erhält man ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50) tatsächlich sinnvoll sein, denn für schwerbehinderte Beamtenanwärter gelten deutlich kürzere Zeiträume für die ärztliche Zukunftsprognose: maßgeblich ist dann nur, ob innerhalb der nächsten maximal 5 Jahre eine vorzeitige Dienstunfähigkeit zu befürchten ist.

Feststellung einer Schwerbehinderung: hohe Hürden

Die Hürden für die Feststellung einer Schwerbehinderung aufgrund des Diabetes sind mittlerweile allerdings sehr hoch. Wenn Sophie gut eingestellt ist und keine Folgeschäden bzw. nennenswerte andere Krankheit hat, dann wird bei ihr wahrscheinlich höchstens ein GdB von 40 anerkannt werden. Aber auch dieser GdB kann dann helfen, denn es gibt die Möglichkeit der Gleichstellung, wenn sie sonst “einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.” (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

Wenn aufgrund des Gesundheitszustands die Gefahr besteht, dass ein Beamtenbewerber als nicht hinreichend dienstfähig angesehen wird, kann ein Antrag auf Gleichstellung auch bei Beamtenbewerbern zulässig und begründet sein (vgl. BSG, 10.03.2014 – B 11 AL 96/13 B, vorausgehend: LSG Hessen, Urteil vom 19.6.2013, Az. L 6 AL 116/12). Die Gleichstellung ist bei der zuständigen Arbeitsagentur zu beantragen;als Begründung könnte Sophie anführen, dass ohne diesen Schutz das Erreichen des Beamtenstatus möglicherweise aufgrund einer langfristig gesundheitlich bedingt negativen Zukunftsprognose gefährdet wäre.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2023; 11 (2) Seite 9

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  • tako111 postete ein Update vor 1 Tag, 20 Stunden

    Mein Abo?

  • hexle postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 3 Tagen

    Hallo,
    das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
    Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann?

    • Hallo hexle,
      ich finde die Update-Empfehlungen von Dexcom auch etwas unbefriedigend.
      Allerdings steht auf der Kompatibilitäts-Seite auch:
      Zitat: “Sie können diese App auf jedem Betriebssystem verwenden, das die Mindestanforderungen erfüllt. Dexcom empfiehlt jedoch …”

      Eine “offizielle Stelle” bei Dexcom ist mir nicht bekannt, vom generellen Kundenservice mal abgesehen.

      Bei ernsthaften, tatsächlichen Funktionsstörungen gäbe es noch die Möglichkeit, eine Meldung beim BfArM zu eröffnen.

      Beste Grüße

    • PS Ich wollte noch ergänzen: Eine aktuelle ernsthafte Funktionsstörung sehe ich hier nicht gegeben.

    • Sicherheits-Updates der Betriebssysteme haben immer absolute Priorität. Dexcom und Abbott sind definitv sehr langsam mit den Tests und Freigaben. Beim G7 hat Dexcom etwas an Geschwindigkeit gewonnen, aber für G6 ist noch nicht einmal Android 16 getestet, das seit einem Jahr verfügbar ist. An Medizinprodukt-Freigaben liegt das nicht und besonders seriös und professionell ist es auch nicht. Neue Smartphones kann man nur mit aktueller OS-Version kaufen und wenn die nicht freigegeben ist, kann man theoretisch gar kein Smartphone sicher für Sensor oder AID-System verwenden. So war z. B. iOS 26 lange Zeit nicht auf den Listen, aber iPhones nur mit iOS 26 erhältlich. Die Listen verlieren damit zeitweise ihren eigentlichen Nutzen. Intervenieren können Anwender/Kunden mit Beschwerden bei den Hotlines.

    • hexle antwortete vor 1 Woche

      @ole-t1: Danke Ole für deine Rückmeldung.

    • hexle antwortete vor 1 Woche

      @schorschlinger: Danke für deine Rückmeldung. Beschwerden bringen einen da leider auch nicht weiter….

  • uho1 postete ein Update vor 2 Wochen, 2 Tagen

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?

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