- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Was sollte Leon beim Autofahren mit Diabetes beachten?
3 Minuten

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Unser Sohn Leon (Typ-1-Diabetes, Insulinpumpe, leider etwas übergewichtig) wird bald 18, und der Führerschein steht daher an. Nun stellt sich für uns die Frage, ob der Diabetes ihm womöglich einen Strich durch die Rechnung macht.
Muss er den Diabetes denn beim Führerscheinantrag oder in der Fahrschule angeben? Wird der Diabetes dann im Führerschein eingetragen? Und wie sieht es bei der KFZ-Versicherung oder bei Polizeikontrollen aus – muss er dort den Diabetes mitteilen?
Man liest und hört dazu unterschiedliche Meinungen, so dass wir etwas verunsichert sind.
Martina W. aus München
Die Antwort von Oliver Ebert
Ich denke, Sie müssen sich hier nicht zu viele Sorgen machen. Es gibt keine Belege dafür, dass Menschen mit Diabetes ein relevant höheres Risiko im Straßenverkehr darstellen. In den amtlichen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist daher klargestellt, dass „gut eingestellte und geschulte“ Menschen mit Diabetes grundsätzlich sowohl PKW als auch LKW sicher führen können – dies gilt auch für die Personenbeförderung (Taxi, Omnibus). Voraussetzung ist allerdings, dass Unterzuckerungen rechtzeitig wahrgenommen werden.
Kann angeordnet werden: verkehrsmedizinisches Gutachten
Es kann jedoch passieren, dass die Behörde die Beibringung eines verkehrsmedizinischen Gutachtens anordnet. Hiergegen kann man leider juristisch nichts ausrichten. Einer solchen Anordnung der Behörde sollte man daher unbedingt Folge leisten, sonst wird die Behörde nämlich davon ausgehen, dass keine Kraftfahreignung besteht und die Erteilung der Fahrerlaubnis verweigern.
Man sollte für ein solches Gutachten einen auf Diabetes spezialisierten Verkehrsmediziner beauftragen. Möglicherweise kann der behandelnde Arzt einen entsprechend qualifizierten Arzt in der Nähe benennen; ansonsten starten Sie eine Suche unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de.
Wird ein Gutachten verlangt, ist das zwar ärgerlich (insbesondere wegen der Kosten von 300 bis 800 Euro), aber letztlich wohl keine Hürde: Wenn aus ärztlicher Sicht keine Bedenken bestehen, insbesondere weil Leon Unterzuckerungen rechtzeitig und zuverlässig wahrnimmt, darf er am Straßenverkehr teilnehmen. Um solche Gutachten zu vermeiden, sollte der Diabetes nicht ungefragt der Behörde mitgeteilt bzw. auf dem Führerscheinantrag angegeben werden; auch freiwillig erbetene Angaben sollte man nicht machen.
Wahrheitsgemäße Angaben bei konkreter Nachfrage
Allerdings: Anders als häufig behauptet wird, muss man wahrheitsgemäße Angaben machen, wenn im Führerscheinantrag konkret nach dem Diabetes gefragt wird. Gleiches gilt für die Frage, ob Krankheiten vorliegen, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen können; auch hier muss man den Diabetes angeben. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Beantwortung dieser Fragen ausdrücklich als freiwillig gekennzeichnet ist; in diesen Fällen sollte man dann keine Antwort geben.
Sofern nach dem Diabetes gefragt wird, kann es sinnvoll sein, der Führerscheinbehörde unaufgefordert ein ausführliches Attest des Diabetologen vorzulegen. Wenn dieser die Fahreignung bescheinigt und bestätigt, dass keine schweren Unterzuckerungen auftraten, bestehen gute Chancen, dass die Behörde hier keine weiteren Fragen stellt bzw. auf ein teures Gutachten verzichtet.
Etwas anders sieht es bei der Fahrschule aus: Für den Fahrlehrer ist es wichtig, etwaige Risiken und Gefahren zu kennen; dazu zählt natürlich auch ein Unterzuckerungsrisiko. Der Fahrlehrer darf diese Information aber ohne Zustimmung nicht an die Behörde weitergeben – dies sollte man ihm nachdrücklich einschärfen.
KFZ-Versicherungen erfragen meines Wissens bislang keine Auskünfte zum Gesundheitszustand der vorgesehenen Fahrer. Sollte ein Versicherungsvertrag tatsächlich aber solche Fragen enthalten und Sie möchten diese Versicherung dennoch abschließen, müssen Sie wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen.
Bei Polizeikontrollen muss man den Diabetes nicht mitteilen. Auch und gerade bei einem Unfall sollte man nur seine Personalien angeben, man muss keine weiteren Angaben machen. Eine Eintragung der Diabeteserkrankung im Führerschein erfolgt ebenfalls nicht mehr.
Utensilien nicht offen liegen lassen
Es empfiehlt sich aber, die Diabetes-Utensilien nicht so offen im Auto herumliegen zu lassen, dass sie bei einer Kontrolle ins Auge springen – viele Polizeibeamte wissen mittlerweile, was es damit auf sich hat. Wenn es dumm läuft, könnten die Polizeibeamten solche Hinweise auf eine Diabeteserkrankung der Führerscheinbehörde melden, die dann womöglich ein Gutachten zur Prüfung der Fahreignung verlangt.
Ich halte es daher natürlich auch für keine so gute Idee, den Gesundheitspass Diabetes im Führerscheinmäppchen aufzubewahren oder Aufkleber am Auto anzubringen, die einen erkennbaren Bezug zu Diabetes nahelegen. Auch Tattoos, die im sichtbaren bzw. unbedeckten Körperbereich auf den eigenen Diabetes hinweisen, könnten sich für den Fahrer als nachteilig erweisen – das gilt übrigens in gleicher Weise für die Stellensuche bzw. das Bewerbungsgespräch.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2019; 11 (4) Seite 20-21
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lena-schmidt postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Am Mittwoch um 19 Uhr findet das nächste Community-MeetUp via Teams statt. Alle sind herzlich eingeladen! Alle Infos findet ihr hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-august-2026/
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Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 12. August! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]
thomas55 postete ein Update vor 1 Monat
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?- ole-t1 antwortete vor 1 Monat
Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße




