- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Wer ist für die Betreuung auf einer Klassenfahrt zuständig?
3 Minuten

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Unsere Tochter Madita ist neun Jahre alt; vor knapp drei Jahren haben wir die Diagnose Typ-1-Diabetes bekommen. Ende August steht nun die erste Klassenfahrt an, an der unsere Tochter natürlich teilnehmen möchte und auch soll. Die Schule erwartet von mir als Mutter, dass ich als Begleitperson mitfahre, da keiner die Verantwortung übernehmen möchte. Außerdem ist keiner in der Lage, den Katheter zu wechseln, die Pumpe neu zu befüllen oder zu spritzen.
Dem Wunsch der Schule möchte ich gerne entsprechen, aber jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich fünf Tage Jahresurlaub “opfern” muss, die ich eigentlich auch für die Ferien. Die Krankenkasse meint, sie muss nicht für mich “einspringen”. Wir erwarten nicht, dass die Kosten übernommen werden, aber es geht doch um die Betreuung eines kranken Kindes, das zwar in dem Moment nicht akut krank, aber chronisch krank ist.
Meine Frage: Gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme oder eines Zuschusses von irgendeiner Stelle, und wenn ja, von welcher?
Martina H.
Die Antwort von Oliver Ebert
Eine Erstattung der Übernachtungskosten oder des Urlaubsausfalles ist leider nicht vorgesehen. Hinzu kommt, dass mit einer solchen Schulbegleitung unterschiedliche Aufgaben verbunden sind, für die jeweils ein anderer Träger zuständig ist. Für die medizinischen Leistungen (z. B. Blutzuckermessen oder Insulinspritzen) ist die Krankenkasse zuständig. Dort kann eine entsprechende Hilfeleistung beantragt werden; in der Regel kommt dann ein Pflegedienst. In Ihrem Fall hilft das aber wenig.
Für die sonstigen Tätigkeiten (z. B. Überwachungsleistungen oder Begleitung) können Sie einen Antrag auf Integrationshilfe gem. §§ 53, 54 SGB XII stellen (beim zuständigen Integrationsamt). Diese staatliche Eingliederungshilfe soll grundsätzlich sicherstellen, dass eine Schulteilnahme mit Freizeitaktivitäten gewährleistet ist; sie kann aber nicht für jegliche Freizeitgestaltung aufkommen.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind vornehmlich Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen (einschließlich der Vorbereitung hierzu) sowie Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule.
Übernahme der Kosten für Begleitpersonen bei Schulausflügen
Wird der Antrag bewilligt, könnte z. B. eine Begleitperson oder ein Pflegedienst dauerhaft oder regelmäßig nach Madita schauen. Diese Integrationshilfe soll es Kindern ermöglichen, einen Regelkindergarten/eine Regelschule zu besuchen und umfasst auch die Übernahme der Kosten für Begleitpersonen bei Schulausflügen. Erfahrungsgemäß gibt es aber oft Schwierigkeiten, wenn Eltern selbst die Begleitung übernehmen wollen.
Die Zuständigkeiten gegeneinander abzugrenzen, ist nicht einfach, und Eltern werden oft von einer Stelle zur anderen geschickt. Häufig fühlen sich die Ämter nicht zuständig und versuchen, Anträge “abzuwimmeln”. Die Integrationsämter verweisen dann gerne auf eine vermeintliche Zuständigkeit der Krankenkasse und umgekehrt. Das stimmt so pauschal aber nicht. Schwierigkeiten kann es auch geben, weil die Begleitperson in der Regel sowohl für Überwachungsaufgaben (Zuständigkeit: Integrationsamt) als auch zum Messen/Spritzen und/oder zur Nahrungsverabreichung (Zuständigkeit: Krankenkasse) benötigt wird. Im Zweifel sind auch beide Träger anteilig zuständig.
Gerade für solche Fälle bietet sich mit dem trägerübergreifenden persönlichen Budget gem. § 57 SGB XII eine Alternative an, die noch recht unbekannt ist: Dabei werden Eingliederungs oder Rehabilitationsleistungen nicht als Sachleistung von der Behörde zugewiesen, sondern es gibt Geld oder Gutscheine und man kann sich so die benötigten Leistungen selbst und eigenverantwortlich einkaufen.
Trägerübergreifendes Persönliches Budget
Dabei ist auch eine Abwicklung trägerübergreifend, d. h. aus “einer Hand” möglich: Wird ein “trägerübergreifendes Persönliches Budget” beantragt, übernimmt eine einzige Behörde (bzw. ein Kostenträger) die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern. Die Betroffenen haben nur einen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert. Im Klartext: Man stellt den Antrag nur bei einer zuständigen Stelle, die dann intern die Zuständigkeitsverteilung abklären muss.
Um ein persönliches Budget zu erhalten, muss keine Schwerbehinderung vorliegen – den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen, egal, wie schwer die Behinderung ist. Allein die chronische Krankheit reicht aus, um für Kinder mit Diabetes ein Budget zu beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz (Jugendamt) oder Ferienbetreuung (Jugendamt).
Voraussetzung ist natürlich, dass eine Begleitperson wirklich erforderlich ist – dies müssen Sie als Eltern nachweisen, und es hängt vom tatsächlichen Einzelfall ab. Die Schule bzw. der behandelnde Arzt kann Sie dabei mit einer Bestätigung unterstützen, die bescheinigt, dass die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen nicht geleistet werden können und daher eine Betreuungsperson als notwendig erachtet wird.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2016; 9 (3) Seite 26-27
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florahdo postete ein Update vor 4 Tagen, 18 Stunden
Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!
Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB
Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂
mr postete ein Update vor 1 Woche
Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.
- katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 1 Stunde
Hallo mr,
Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.
Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.
Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.
Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?
moira postete ein Update vor 1 Woche
Hallo!
Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
Ich wüsste gerne wie gut das klappt.- moira antwortete vor 6 Tagen, 8 Stunden
Ich meinte Liberty




