10-jähriger Sohn: kein Anspruch auf Begleitung

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10-jähriger Sohn: kein Anspruch auf Begleitung

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Mein Sohn ist 10 Jahre alt und hat einen Schwerbehindertenausweis. Folgende Vermerke sind darauf: GdB 50 und Merkzeichen H. Der Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ und das große B sind durchgeixt. Besteht ein Anspruch auf die Mitnahme einer Begleitperson? Was, wenn eine schwere Unterzuckerung auftritt während der Bahnfahrt?

Jürgen R., per e-mail

Oliver Ebert:

Allein das Merkzeichen „H“ für „hilflos“ berechtigt nicht zur Mitnahme einer Begleitperson. Dies wird nur dann gewährt, wenn das Merkzeichen „B“ (für „Begleitperson“) festgestellt wurde. Allerdings wird dieses Merkzeichen nur sehr restriktiv ausgegeben; denn eine Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson liegt nur vor, wenn Menschen infolge ihrer Behinderung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt benötigt wird.

Auch wenn man Assistenz braucht, um eine schwere Seh- oder Hörbehinderung auszugleichen, oder bei schweren Anfallsleiden (Epilepsie) wird das Merkzeichen meist problemlos erteilt. Bei Diabetes kommt es – wie immer – darauf an. Allein die bloße Gefahr, dass es „vielleicht“ zu einer Unterzuckerung kommen kann, reicht für viele Versorgungsämter nicht aus. Es kommt also immer auf den Einzelfall an.

Ich empfehle, dass Sie beim Versorgungsamt zusätzlich das Merkzeichen „B“ beantragen und dabei gut begründen, warum ihr Sohn generell nicht allein Bus oder Zug fahren kann. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie dann Widerspruch bzw. anschließend Klage erheben.


von Oliver Ebert

Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (9) Seite 58

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    Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.

    • Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.

      Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:

      Freestyle Libre 3 bzw. 3+
      Dexcom G7
      Dexcom G6 (noch)
      Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
      Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
      Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
      Accu-Chek Smartguide CGM
      Medtrum Touchcare Nano CGM

      Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
      Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.

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