Behinderung ist nicht gleich Invalidität

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Behinderung ist nicht gleich Invalidität

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Frage:

Ich habe ein Problem mit einem Versicherer: Meine 17-jährige Tochter Anika bekam letztes Jahr die Diagnose Typ-1-Diabetes und wurde daraufhin vom Versorgungsamt als schwerbehindert (GdB 50) ein- gestuft. Ich hatte für sie eine Unfallversicherung abgeschlossen. Als Zusatz hatte ich den “Junior Plus”-Tarif abgeschlossen, der auch Leistungen bei Krankheits-Invalidität beinhaltet.

Nun erkennt die Versicherung den GdB von 50 (Schwerbehinderung) vom Versorgungsamt nicht an und sagt, sie hätten eigene Bewertungskriterien. Außerdem möchte die Versicherung ein Gutachten bei unserem behandelnden Arzt in Auftrag geben. Dafür müsste ich den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Alternativ boten sie mir einen einmaligen Betrag in Höhe von 25 000 Euro an, dann wäre die Sache erledigt. Sie würden damit einen GdB von 25 unterstellen und anerkennen.

Ein Gutachten könne sich jedoch auch negativ für uns auswirken, so dass keine oder eine Schwerbehinderung mit geringerem Grad anerkannt würde. In meinem Versicherungsschein stehen folgende Versicherungssummen:”Unfall- oder Krankheits-Invalidität: 100 000 €; Vollinvalidität: 200 000 €; Invaliditätsleistung durch Krankheit ab einem Invaliditätsgrad von mind. 25 %.”

Nun meine Fragen: Muss die Versicherung nicht den GdB von 50 vom Versorgungsamt anerkennen? Ist es sinnvoll, sie bei einem Gutachten zu unterstützen und den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden? Soll ich mich mit den 25 000 Euro abfinden lassen? Müssten die mir nicht 100 000 Euro bezahlen, da im Versicherungsschein steht: “Invaliditätsleistung durch Krankheit ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 %”?

Dagmar M.

Oliver Ebert:

In der Tat ist der vom Versorgungsamt festgestellte Grad der Behinderung (GdB) nicht identisch mit dem Invaliditätsgrad im Sinne der Versicherung. Letzterer berechnet sich anhand einer Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Organs oder Körperteils wird hierfür anhand eines vorgegebenen Kriterienkataloges (dieser ist in der Regel auch Bestandteil der Versicherungsbedingungen) ein Invaliditätsgrad festgestellt.

Der Verlust eines Daumens durch einen Unfall führt z. B. in der Regel zu einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent. Bei Ihrer Versicherung würde die Zahlungssumme dann 20 000 Euro (20 Prozent von 100 000 Euro) betragen.

In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob das Organ oder Körperteil wirklich komplett funktionsuntauglich ist bzw. fehlt; nur dann würde der volle Betrag ausbezahlt. Ist jedoch noch eine Restfunktion verblieben, wird das Ausmaß der Gebrauchsminderung festgestellt. Wäre der Daumen beispielsweise versteift, aber noch zu 50 Prozent nutzbar, würde die Versicherungsleistung auch nur 10 000 Euro betragen (50 Prozent von 20 000 Euro).

Die Versicherung muss also die Schwerbehinderung nicht anerkennen. Damit der mit dem Diabetes verbundene Invaliditätsgrad überhaupt beurteilt werden kann, muss der Versicherung grundsätzlich eine ärztliche Begutachtung ermöglicht werden. Es trifft Sie insoweit eine Mitwirkungspflicht.

Ob die angebotene Summe ausreichend ist, kann ich ohne Kenntnis weiterer Umstände natürlich nicht seriös einschätzen. Sie sollten sich hierzu mit Ihrem Arzt besprechen und diesen um seine Einschätzung des Invaliditätsgrades bitten. Beachten Sie allerdings, dass mit einem solchen Vergleichsangebot oftmals der Verzicht auf sämtliche weitere Ansprüche verbunden ist. Möglicherweise wird die Versicherung dadurch für die Zukunft faktisch wertlos. Umgekehrt könnte sich auch ergeben, dass am Schluss womöglich sogar noch ein niedrigerer Invaliditätsgrad herauskommt und/oder sie erst nach langjährigem Rechtsstreit eine Zahlung erhalten.

Bevor Sie ein solches Angebot der Versicherung annehmen, sollten Sie es auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht (Adressen bei der Anwaltskammer) prüfen bzw. sich hierzu beraten lassen. Möglicherweise kann er auch noch etwas mehr für Sie “herausholen”.

Der Passus “Invaliditätsleistung durch Krankheit ab einem Invaliditätsgrad von mind. 25 %” bedeutet übrigens nicht, dass Sie mit Erreichen von 25 Prozent gleich Anspruch auf die volle Summe hätten. Vielmehr ist hiermit gemeint, dass die Versicherung nur dann leisten muss, wenn mindestens ein Invaliditätsgrad von 25 Prozent besteht. Liegt der Invaliditätsgrad darunter, besteht dagegen gar kein Leistungsanspruch.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (7) Seite 55

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Woche

      Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen

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