- Soziales und Recht
CGM-Antrag abgelehnt – Widerspruch nun zurücknehmen? Nein!
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Frage
Ich habe seit 1971 Typ-1-Diabetes und seit 1999 eine Insulinpumpe. Den Antrag auf ein rtCGM habe ich am 22.07.16, bereits vor der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, gestellt und war meiner Krankenkasse zu früh dran. Somit habe ich zunächst eine formale Ablehnung erhalten. Innerhalb meiner Widerspruchsfrist wurde der G-BA-Beschluss dann im Bundesanzeiger veröffentlicht, so dass ich zunächst am 06.09.16 telefonisch und dann am 22.09.16 schriftlich in Widerspruch gegangen bin.
Meine Tagebücher habe ich der Krankenkasse zunächst verweigert mit der Aussage, dass diese nur den Diabetologen meines Vertrauens und mich etwas angehen. Zudem ist ja im G-BA-Beschluss nicht formuliert, dass beim Antrag auf Kostenübernahme diese beigefügt werden müssen.Inzwischen hat die Krankenkasse signalisiert, dass ich den Widerspruch zurücknehmen solle, denn ansonsten würde sie diesen ablehnen.Was kann ich nun machen?
Iris J., per e-mail
Oliver Ebert:
Sie sollten den Widerspruch auf keinen Fall zurücknehmen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen einen förmlichen Bescheid auszustellen, gegen den Sie sich dann zur Not auch gerichtlich wehren können.
Allerdings hat die Krankenkasse insoweit nicht unrecht: Der Medizinische Dienst (MDK) muss nachprüfen (können), ob in Ihrem Fall tatsächlich die Voraussetzungen für ein rtCGM bestehen. Man hat als Patient insoweit auch eine Mitwirkungspflicht. Denn wenn ein Patient keine Dokumentation vorlegen kann, dann liegt die Vermutung nahe, dass die herkömmlichen Therapieoptionen nicht wirklich ausgeschöpft sind:
Entsprechend der Leitlinie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft soll alle drei Monate eine Besprechung der Blutglukoseselbstmessungen und Insulinanpassungen anhand des Blutglukosetagebuchs erfolgen. Kann aber kein solches Tagebuch vorgelegt werden, dann wird der Arzt möglicherweise keine leitliniengerechte Behandlung durchgeführt haben. Es wird sich dann aber wohl nur mit Mühe begründen lassen, warum die herkömmlichen Therapieoptionen (trotzdem) ausgeschöpft sein sollen und ein CGM jetzt so notwendig ist.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen, die geforderte Dokumentation umgehend dem medizinischen Dienst (MDK) der Krankenkasse nachzureichen. Im anderen Fall fürchte ich, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird und auch eine etwaige Klage nicht erfolgversprechend sein dürfte.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2017; 66 (3) Seite 62
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
