CGM-Antrag abgelehnt – Widerspruch nun zurücknehmen? Nein!

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CGM-Antrag abgelehnt – Widerspruch nun zurücknehmen? Nein!

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Frage

Ich habe seit 1971 Typ-1-Diabetes und seit 1999 eine Insulinpumpe. Den Antrag auf ein rtCGM habe ich am 22.07.16, bereits vor der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, gestellt und war meiner Krankenkasse zu früh dran. Somit habe ich zunächst eine formale Ablehnung erhalten. Innerhalb meiner Widerspruchsfrist wurde der G-BA-Beschluss dann im Bundesanzeiger veröffentlicht, so dass ich zunächst am 06.09.16 telefonisch und dann am 22.09.16 schriftlich in Widerspruch gegangen bin.

Meine Tagebücher habe ich der Krankenkasse zunächst verweigert mit der Aussage, dass diese nur den Diabetologen meines Vertrauens und mich etwas angehen. Zudem ist ja im G-BA-Beschluss nicht formuliert, dass beim Antrag auf Kostenübernahme diese beigefügt werden müssen.Inzwischen hat die Krankenkasse signalisiert, dass ich den Widerspruch zurücknehmen solle, denn ansonsten würde sie diesen ablehnen.Was kann ich nun machen?

Iris J., per e-mail

Oliver Ebert:

Sie sollten den Widerspruch auf keinen Fall zurücknehmen. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen einen förmlichen Bescheid auszustellen, gegen den Sie sich dann zur Not auch gerichtlich wehren können.

Allerdings hat die Krankenkasse insoweit nicht unrecht: Der Medizinische Dienst (MDK) muss nachprüfen (können), ob in Ihrem Fall tatsächlich die Voraussetzungen für ein rtCGM bestehen. Man hat als Patient insoweit auch eine Mitwirkungspflicht. Denn wenn ein Patient keine Dokumentation vorlegen kann, dann liegt die Vermutung nahe, dass die herkömmlichen Therapieoptionen nicht wirklich ausgeschöpft sind:

Entsprechend der Leitlinie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft soll alle drei Monate eine Besprechung der Blutglukoseselbstmessungen und Insulinanpassungen anhand des Blutglukosetagebuchs erfolgen. Kann aber kein solches Tagebuch vorgelegt werden, dann wird der Arzt möglicherweise keine leitliniengerechte Behandlung durchgeführt haben. Es wird sich dann aber wohl nur mit Mühe begründen lassen, warum die herkömmlichen Therapieoptionen (trotzdem) ausgeschöpft sein sollen und ein CGM jetzt so notwendig ist.

Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen, die geforderte Dokumentation umgehend dem medizinischen Dienst (MDK) der Krankenkasse nachzureichen. Im anderen Fall fürchte ich, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird und auch eine etwaige Klage nicht erfolgversprechend sein dürfte.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2017; 66 (3) Seite 62

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  • Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!

    Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB

    Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂

  • mr postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.

    • Hallo mr,

      Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.

      Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.

      Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.

      Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?

  • moira postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo!
    Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
    Ich wüsste gerne wie gut das klappt.