Diabetes und Straßenverkehr: Darf ich Auto fahren und was muss ich sonst wissen?

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Diabetes und Straßenverkehr: Darf ich Auto fahren und was muss ich sonst wissen?

Die Fahrt mit dem Auto oder Motorrad ist Ausdruck mobiler Freiheit, die viele Menschen nicht missen wollen – und auf die sie auch angewiesen sein können. Für viele ist der Führerschein Voraussetzung für Beruf und Freizeitaktivitäten. Im folgenden Artikel erfahren Sie, was dabei in Bezug auf den Diabetes wichtig zu wissen ist.

Nur wer über die notwendige gesundheitliche Eignung verfügt, um sein Fahrzeug sicher führen zu können, darf am Straßenverkehr teilnehmen. Fraglich ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vor allem dann, wenn jemand ein erhöhtes Risiko hat, plötzlich bewusstlos und/oder fahruntauglich zu werden. Dies kann beispielsweise bei Patienten mit Epilepsie der Fall sein.

Auch Diabetiker, die Insulin spritzen oder bestimmte Tabletten gegen zu hohe Werte nehmen müssen, können durch eine Unterzuckerung die Kontrolle verlieren und einen Unfall verursachen.

Anhand welcher Kriterien die gesundheitliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu beurteilen ist, wird von der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorgegeben. Diese verweist in Anlage 4a auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (herausgegeben von der Bundesanstalt für Straßenwesen [BASt], kostenloser Download unter www.bast.de [Verhalten und Sicherheit/Fachthemen]). In Kapitel 3.5 sind die Vorgaben zur Bewertung der Fahreignung bei Diabetes beschrieben.

Insulin spritzen und Lkw fahren – das geht doch nicht, oder?

Derzeit gibt es in Deutschland ca. 7,6 Millionen Menschen mit Diabetes, was einem Anteil von ungefähr 10 Prozent aller Führerschein­inhaber entsprechen dürfte. Trotz dieses hohen Anteils an der Gesamtzahl der Führerscheininhaber gibt es bislang aber keine Belege dafür, dass Diabetiker ein relevant höheres Risiko im Straßenverkehr darstellen.

Auch in den Begutachtungsleitlinien ist seit einiger Zeit daher klargestellt, dass „gut eingestellte und geschulte“ Menschen mit Diabetes grundsätzlich sowohl Pkw als auch Lkw sicher führen können – dies gilt auch für die Personenbeförderung (Taxi, Omnibus).

Fahrtauglichkeit hängt vor allem von der Unterzuckerungsgefahr ab

Das Risiko beim Diabetes liegt in erster Linie darin, dass es zu Unterzuckerungen (Hypo­glyk­ämien) mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen kommen kann. Wesentliche Voraussetzung für eine Teilnahme am Straßenverkehr ist daher, dass Unterzuckerungen rechtzeitig wahrgenommen werden können:

„Wiederholte schwere Hypoglykämien im Wachzustand“ schließen in der Regel die Fahreignung so lange aus, „bis wieder eine hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt ist“.

„Schwere Hypoglykämie“ meint dabei die Notwendigkeit von Hilfe durch eine andere Person. ‚„Wiederholte Hypoglykämie“ bedeutet das zweimalige Auftreten einer schweren Hypoglykämie innerhalb von 12 Monaten.

Dies bedeutet: Wenn es innerhalb eines Jahres mehr als einmal zu einer so schweren Unterzuckerung kam, dass man sich nicht mehr selbst helfen konnte bzw. sogar notärztliche Hilfe benötigte, darf man bis auf Weiteres nicht mehr Auto fahren.

DDG-Empfehlungen zur Teilnahme am Straßenverkehr

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)empfiehlt in der Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ u. a. folgende Maßnahmen, über die auch der Arzt/die Ärztin aufklären sollten:

  • Nach einer Unterzuckerung sollte man erst dann weiterfahren, wenn die geistige Leistungsfähigkeit vollständig wiederhergestellt ist. Das ist frühestens nach 20 Minuten der Fall. Auch sollte man durch Kontrollmessungen sicherstellen, dass der Blutglukosespiegel auch tatsächlich wieder im Normalbereich ist.
  • Kontrolle der Blutglukose vor Fahrtantritt und während der Fahrt: Vor Fahrtantritt sollte der Blutglukosewert möglichst nicht unter 90 mg/dl (5,0 mmol/l) liegen. Liegt der Wert darunter, sollte der Blutglukosespiegel durch Zufuhr von Kohlenhydraten angehoben werden.
  • Bei längeren Fahrten sollte die Blutglukose spätestens alle 3 Stunden gemessen werden. Häufigere Messungen sind aufgrund der niedrigeren Grenzwerte z. B. bei insulinbehandelten Schwangeren notwendig.
  • Kohlenhydrathaltige Lebensmittel („Hypo-BE/-KE“) sollten griffbereit sein.
  • Die Blutglukosewerte und Behandlungsmaßnahmen sollten dokumentiert werden.
  • Bei Anzeichen einer Hypoglyk­ämie oder bei einem gemessenen Blutglukosewert unter 70 mg/dl (3,9 mmol/l) sollte man sofort anhalten und ausreichend Kohlenhydrate zu sich nehmen.
  • Zur akuten Behandlung einer Hypoglykämie sollten mindestens 2 KE/BE schnell wirksame Kohlenhydrate (z. B. Traubenzucker/Dextrose; Fruchtsaft/Limonade) eingenommen werden.

Behandlungspersonal muss aufklären

Das medizinische Behandlungspersonal muss Sie als Patienten über die mit dem Diabetes verbundenen Risiken aufklären. Wenn eine unzureichende Unterzuckerungswahrnehmung vorliegt, dann wird man Ihnen zumindest für eine gewisse Zeit dringend vom Autofahren abraten und ein ärztliches Fahrverbot aussprechen. Auch beim Beginn einer Insulintherapie bzw. Insulinpumpentherapie dürfen Sie so lange nicht fahren, bis Sie die damit verbundenen Gefahren beherrschen bzw. die Auswirkungen auf den Körper einschätzen können.

Wenn Sie ein solches ärztliches Fahrverbot erhalten, sollten Sie es unbedingt beachten. Wer nach dem Motto „der Arzt kann mir gar nichts verbieten“ unbeirrt weiterfährt, macht sich in der Regel gemäß § 315c StGB strafbar. Kommt es zu einem Unfall, muss man zusätzlich mit einer Strafbarkeit nach weiteren Normen (u. a. §§ 222, 229 StGB) sowie Leistungsausschlüssen bzw. Regressen der Haftpflichtversicherer rechnen, da das Ignorieren begründeter ärztlicher Weisungen grundsätzlich als grob fahrlässig anzusehen ist.

Auch relevant: Überzuckerungen

Für die Fahreignung spielen aber nicht nur Unterzuckerungen eine Rolle. Auch Überzuckerungen (Hyperglykämien) „mit ausgeprägten Symptomen wie z. B. Schwäche, Übelkeit oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen“ können das Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen.

Daneben sind auch die mit einer Therapieumstellung verbundenen Risiken zu beachten. Die Begutachtungsleitlinien sagen hierzu: „Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals oder wer neu eingestellt wird, darf kein Fahrzeug führen, bis die Einstellphase durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage (incl. der Normalisierung des Sehvermögens) abgeschlossen ist.“ Dies bedeutet: Unter Umständen können auch sehr hohe Blutzuckerwerte die Fahreignung vor­übergehend ausschließen.

Eine Obergrenze für einen HbA1c-Wert gibt es allerdings nicht. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat die Relevanz des HbA1c-Werts in der wissenschaftlichen Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ untersucht. Es wurde kein Nachweis gefunden, dass ein hoher HbA1c-Wert automatisch dazu führen muss, dass die Fahreignung wesentlich beeinträchtigt wird.

Es gibt somit zwar keine starren Normwerte, aber Arzt und Patient müssen die jeweilige Situation verantwortungsvoll einschätzen, und Sie sollten die Hinweise von Arzt und Diabetesberatung unbedingt beachten.

Fahreignung meist nur vorübergehend beeinträchtigt

Es beruhigt, dass der Diabetes nur selten dazu führt, dass die Fahreignung dauerhaft beeinträchtigt bzw. ausgeschlossen ist. Sobald eine „zuverlässige Wahrnehmung von Hypo­glyk­ämien“ wieder sichergestellt ist, kann die Eignung meist wieder attestiert werden. Nach den Begutachtungsleitlinien kann die Fahreignung in der Regel „auf der Grundlage einer fachärztlichen (diabetologischen) Begutachtung und durch geeignete Maßnahmen wie das Hypoglykämiewahrnehmungstraining, Therapieänderungen und vermehrte Blutzuckerselbstkontrollen wiederhergestellt werden“.

Es gibt mittlerweile immer mehr Instrumentarien, um wieder die Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen. Als Maßnahme der Therapieänderung könnte z. B. der Umstieg auf Insuline mit anderem Wirkprofil in Frage kommen. Häufig kann bereits eine erhöhte Zahl an Blutzuckerselbstkontrollen dazu beitragen, die Stoffwechsellage besser einzuschätzen bzw. vorherzusehen und so überraschende Hypoglykämien zu verhindern.

Auch durch den Einsatz eines kontinuierlichen Glukosemonitoringsystems (CGM-Systems) mit Alarmierungs- und Warnmöglichkeit bei abfallenden Gewebezuckerwerten lassen sich die mit einer Hypoglykämie verbundenen Risiken minimieren.

Unterzuckerungen kommen oft nicht aus heiterem Himmel

Bei vielen Unfällen, in denen Unterzuckerungen eine Rolle spielten, dürften in erster Linie Verhaltensfehler die eigentliche Ursache sein. Zu nennen sind hier vor allem seltene Blutzuckermessungen, eine falsche Insulin- oder Medikamentendosierung, Verwechslung der Insulinsorte oder Alkoholkonsum.

Jeder, der Auto fahren will, muss die zur Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen Sorgfaltspflichten beachten. Gefahrenquellen bzw. Risiken sollten vermieden oder zumindest bestmöglich reduziert werden. Diabetikerinnen und Diabetiker müssen daher alles dafür tun, dass Unterzuckerungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden können.

Weiterführende Informationen

Wer mehr wissen will, findet in der Patientenleitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ der DDG ausführliche Informationen. Die Leitlinie erklärt in gut verständlicher Sprache den Stand der Wissenschaft und gibt Menschen mit Diabetes eine Orientierung, wie sie mit ihrem Diabetes sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.

Wer eine Insulinpumpe bzw. ein CGM-System einsetzt, sollte immer daran denken, dass Technik auch versagen kann. Daher sollte bei Fahrtantritt sichergestellt werden, dass Pumpe und Sensor bzw. Empfänger ordnungsgemäß funktionieren, die Schwellenwerte für die Alarme richtig eingestellt sind und die Alarmierung nicht stummgeschaltet oder zu leise eingestellt ist.

Verlassen Sie sich nicht blind darauf, dass alles funktioniert. Überprüfen Sie daher in regelmäßigen Abständen, ob der Sensor nicht womöglich ausgefallen ist. Beachten Sie dabei aber bitte die Straßenverkehrsregeln: Gemäß § 23 StVO ist das Bedienen von Smartphones und elektronischen Geräten während der Fahrt aufgrund des damit verbundenen Unfallrisikos verboten.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (8) Seite 18-21

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Monat

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Monat

      Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße