Diagnose Diabetes – ausreichend für Schwerbehindertenausweis?

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Diagnose Diabetes – ausreichend für Schwerbehindertenausweis?

Als schwerbehindert anerkannte Menschen können nicht nur vorzeitig in Altersrente gehen, sondern haben u. a. auch Anspruch auf Steuervergünstigungen und einen erhöhten Schutz vor Kündigung im Arbeitsleben. Häufig wird daher gefragt, ob die Diabetes-Erkrankung zum Schwerbehindertenausweis berechtigt. In diesem Beitrag fassen wir die Rechtslage zusammen.

Der Begriff der Behinderung wird in § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX definiert: “(…) Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.” Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung (GdB) auf einer Skala von 0 bis 100 ausgedrückt. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt ist. Dann erhält man auch einen entsprechenden Ausweis, mit dem man die mit dem Schwerbehinderten-Status einhergehenden Nachteils-Ausgleiche beanspruchen kann.

Welchen GdB gibt es bei Diabetes?

Ein Grad der Behinderung von 50 liegt nur bei Menschen mit Diabetes vor, die eine “Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung.” Damit der Diabetes zu einer Anerkennung als “schwerbehindert” führt, müssen hiernach folgende Voraussetzungen vorliegen:

und

  • erhebliche Einschnitte, welche gravierend die Lebensführung beeinträchtigen.
  • Die Blutzucker-Selbstmessungen und Insulindosen müssen dokumentiert sein.

Anders als bis noch vor einigen Jahren reicht eine Diabetes-Erkrankung mit Insulintherapie allein daher nicht aus, um die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung zu erfüllen. Selbst ein hoher Therapieaufwand – also häufige Blutzuckermessungen, das Spritzen von Insulin bzw. der mit Insulinpumpe oder kontinuierlichem Glukose-Monitoring (CGM) verbundene Aufwand – stellen nach aktueller Rechtslage noch keine gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung dar.

Gravierende Beeinträchtigungen im Alltag erforderlich

Gravierende Beeinträchtigungen liegen nach Auffassung der Rechtsprechung selbst dann noch nicht vor, wenn es zu “spürbaren” Beeinträchtigungen bei der Planung des Tagesablaufs, der Gestaltung der Freizeit, der Zubereitung der Mahlzeiten und der Mobilität kommt. Generell achten die Gerichte auch darauf, dass der Vergleichsmaßstab zu anderen Krankheitsbildern eingehalten wird. Ein GdB von 40, der bei insulinpflichtigem Diabetes fast immer festgestellt wird, ist nämlich schon recht hoch – der Verlust eines Auges führt im Vergleich dagegen nur zu einem GdB von 30. Eine Schwerbehinderung aufgrund des Diabetes liegt beispielsweise nur vor, wenn “die zu berücksichtigende Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsstörungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft so schwer wie etwa die vollständige Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, der Verlust eines Beins im Unterschenkel oder eine Aphasie (Sprachstörung) mit deutlicher Kommunikationsstörung beeinträchtigen”. (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.03.2016 – L 7 SB 81/13)

GdB 50: mit Diabetes allein schwierig

Vor diesem Hintergrund ist es schwierig, allein aufgrund des Diabetes einen GdB von 50 zu erreichen. Hat man neben der Diabetes-Erkrankung noch andere erhebliche Gesundheits-Beeinträchtigungen, stehen die Chancen besser. Relevant sein können insbesondere Störungen des Bewegungsapparats, Bandscheibenvorfälle, Allergien oder Folgeerkrankungen. Diese Erkrankungen werden jeweils gesondert bewertet und mit einem GdB eingestuft. Bei der Gesamtbewertung kann es im Ergebnis dann doch zur Feststellung einer Schwerbehinderung kommen. Aus der Gesamtschau wird der Gesamt-GdB gebildet. Dabei wird u. a. geprüft, ob die einzelnen Beeinträchtigungen sich wechselseitig auswirken, beispielsweise ob diese ineinander aufgehen, sich überschneiden, sich verstärken oder beziehungslos nebeneinanderstehen.

Tipps zum Stellen des Antrags

Im Antrag auf Feststellung einer Behinderung sollte man ausführlich auf alle genannten Voraussetzungen eingehen – wer sich dort nur auf den hohen Aufwand seiner Insulin- bzw. Insulinpumpen-Therapie stützt, wird wahrscheinlich damit keinen Erfolg haben. Sie sollten daher ausführlich beschreiben und begründen, inwiefern Sie aufgrund des Diabetes erhebliche Einschränkungen erleiden, die sich “gravierend” auf Ihre Lebensführung auswirken. Schildern Sie hierzu möglichst umfassend, wie ein reguläres Alltagsleben durch den Diabetes beeinträchtigt wird. Bei stark schwankenden Blutzuckerwerten oder häufigen Unterzuckerungen könnte aus medizinischer Sicht möglicherweise eine “instabile Stoffwechsellage” vorliegen. Wenn diese mit einem ärztlichen Attest nachvollziehbar und plausibel begründet werden kann, dann könnte dies zu einer Höher-Stufung führen.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, neben dem Diabetes sämtliche anderen Krankheiten bzw. Gesundheits-Beeinträchtigungen aufzuführen, die sich auf Ihren Alltag auswirken.

Info-Material
Weitere Informationen zum Thema sowie kostenlose Broschüren und Checklisten bietet die Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) an unter menschen-mit-diabetes.de/ratgeber/schwerbehinderung-diabetes.

Autor:
© Oliver Ebert
Oliver Ebert

REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A
70597 Stuttgart

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (10) Seite 46-48

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  • Hallo ihr Lieben….Mein Name ist Laila…Ich bin neu hier…Ich wurde seit 2017 mit Diabetes 2 diagnostiziert.Da bekam ich den Diabetes durch laufen ohne Medies in den Griff.Das ging so bis Januar 2025.Ich weiss heute nochicht warum…aber ich hatte 2024 den Diabetes total ignoriert und fröhlich darauf losgegessen.Mitte 2025 ging ich Sport machen und gehen nach dem Essen.Und nahm immer megr ab.Htte einen Hb1C Wert von 8…Da ich abnahm, dachte ich, das der Wert besser ist…Bis Januar 2025…Da hatte ich einen HbA1C Wert von 14,8…Also Krankenhaus und Humalog 100 zu den Malzeiten spritzen…Und Toujeo 6 EI am Morgen…Irgendwann merkte ich, das mich kein Krankenhaus einstellen konnte.Die Insulineinheiten wurden immer weniger.Konnte kein Korrekturspritzen megr vornehmen.Zum Schluss gin ich nach 5 Mon. mit 2 Insulineinheiten in den Hypo…Lange Rede …kurzer Sinn.Ich ging dann auf Metformin…Also Siofor 500…Ich war bei vielen Diabethologen….Die haben mich als Typ 1 behandelt.Mit Metformin ging es mir besser.Meine letzte Diaethologin möchte, das ich wieder spritze.Ich komme mit ihr garnicht zurecht.Mein HbA1C liegt jetztbei 6,5…Mein Problem ist mein Gewicht.Ich wiege ungefähr 48 Kilo bei 160 m…Ich bräuchte dringend Austausch…Habe so viele Fragen…Bin auch psychisch total am Ende. Achso…Ja ich habe seit 1991 eine chronisch kalfizierende Pankreatitis…Und eine exokrine Pankreasinsuffizienz…Also daurch den Diabetes 3c.Wer möchte sich gerne mit mir austauschen?An Michael Bender:” Ich habe Deine Geschichte gelesen . Würde mich auch gerne mit Dir austauschen, da Du ja auch eine längere Zeit Metformin eingenommen hast.” Ich bin für jeden, mit dem ich mich hier austauschen kann, sehr dankbar. dankbar..Bitte meldet Euch…!!!

  • vio1978 postete ein Update vor 1 Tag, 11 Stunden

    Habe wieder Freestyle Libre Sensor, weil ich damit besser zurecht kam als mit dem Dexcom G 6. ist es abzusehen, ob und wann Libre mit d. Omnipod-Pumpe kompatibel ist?🍀

  • renrew postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 1 Tag

    gibt es Tips oder Ratschläge dieser Pumpe betreffend?

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