- Soziales und Recht
Ein Gutachten für die Führerscheinbehörde
5 Minuten
Autofahren ist auch mit Diabetes in der Regel kein Problem, sofern man Unterzuckerungen rechtzeitig bemerkt. Dennoch kann es passieren, dass Betroffene Post von der Führerscheinbehörde bekommen und aufgefordert werden, ein Gutachten über ihre Fahreignung vorzulegen.
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV; Anlage 4 Nr. 5) sieht ausdrücklich vor, dass Menschen mit Diabetes in der Regel geeignet sind, am Straßenverkehr teilzunehmen. Natürlich muss aber sichergestellt sein, dass Unterzuckerungen rechtzeitig wahrgenommen werden und der Fahrer verantwortlich mit seinem Diabetes umgeht.
Nicht selten: Nachbar macht Meldung
Hat die Straßenverkehrsbehörde von einer Diabeteserkrankung erfahren, so muss sie prüfen, ob und inwiefern der Betroffene noch in der Lage ist, zu fahren. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn es zu einem Unfall kommt; nicht selten machen auch böswillige Nachbarn oder Arbeits”kollegen” eine entsprechende Meldung bei der Führerscheinbehörde.
Nach § 11 FeV kann dann eine ärztliche Begutachtung angeordnet werden: Man muss auf eigene Kosten ein ärztliches Gutachten beibringen und so nachweisen, dass man (weiterhin) fahrtauglich ist. Die Behörde kann dabei bestimmen, ob das Gutachten von einem verkehrsmedizinisch erfahrenen Facharzt (für Innere Medizin, Diabetologe), von einem Amtsarzt oder von einem Betriebsmediziner erstellt werden soll. Ein Attest vom Hausarzt reicht nicht aus.
Kann man sich weigern?
Die Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens können Sie juristisch nicht angreifen. Es handelt sich nämlich dabei nicht um einen behördlichen Verwaltungsakt, der mit Rechtsmitteln angefochten werden könnte: Vielmehr handelt es sich um eine Mitwirkungsobliegenheit, die die Entscheidung der Verwaltung über Ihre Fahrerlaubnis vorbereitet. Auch wenn Sie also der Auffassung sind, dass die Behörde kein (weiteres) ärztliches Gutachten von Ihnen verlangen darf – unternehmen können Sie gegen eine solche Anordnung nichts.
Die Behörde kann andererseits eine solche Untersuchung nicht erzwingen. Wenn allerdings das geforderte Gutachten nicht vorgelegt wird, darf die Behörde davon ausgehen, dass die Eignung zum Führen des Kfz nicht (mehr) vorliegt und wird die Fahrerlaubnis entziehen bzw. deren Erteilung verweigern (§ 11 Nr. 8 FeV).
Streit mit der Behörde bringt nichts
Es bringt also nichts, mit der Behörde zu streiten oder mit dem Anwalt zu drohen. Auch ist es nicht schlau, das geforderte Gutachten zu verweigern: Die Behörde wird dann die Fahrerlaubnis entziehen. Man kann dann zwar Rechtsmittel einlegen, aber bis die Gerichte entschieden haben, können Jahre vergehen – und solange bleibt man ohne Führerschein.
Tipp: Gleich um Verlängerung bitten
Wenn also die Aufforderung zu einem Gutachten kommt, dann sollte man in den sauren Apfel beißen und dies akzeptieren. Wichtig ist nur, dass man dann keine Fehler macht: Zunächst sollten Sie der Behörde umgehend signalisieren, dass Sie ein Gutachten bringen werden – bitten Sie aber dann gleich um eine Verlängerung der Frist. Dies wird in der Regel unproblematisch gewährt.
Suchen Sie nun einen geeigneten Gutachter in Ihrer Nähe. Beachten Sie dabei, dass dieser über die von der Behörde geforderte Qualifikation verfügen muss – z. B. “Facharzt für Innere Medizin mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation”.
Gutachter kann selbst gewählt werden
Tipp: Häufig fügen die Behörden eine Liste mit Gutachtern bei. Sie sind aber nicht verpflichtet, einen der dort genannten Ärzte aufzusuchen, die oftmals mit dem Thema Diabetes gar nicht sehr vertraut sind.
Auf der Website der Deutschen Diabetes Gesellschaft können Sie nach diabetologisch kompetenten Ärzten in Ihrer Nähe suchen, die die geforderte verkehrsmedizinische Qualifikation haben.
Wichtig: Kosten vorher besprechen!
Nun sollten Sie mit dem Gutachter einen zeitnahen Termin vereinbaren. Wichtig ist dabei, dass Sie vorab die Kosten besprechen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Mir sind Fälle bekannt, in denen Ärzte weit über 1.000 € für eine solche Untersuchung verlangt haben.
Zum Untersuchungstermin sollten Sie sich gut vorbereiten und Ihr Messgerät sowie umfassende Tagebuchaufzeichnungen (oder Computerausdrucke) mitbringen; der Gutachter muss sehen, dass Sie verantwortungsvoll mit Ihrem Diabetes umgehen.
Wichtig: Sagen Sie dem Arzt unbedingt, dass er das Gutachten direkt an Sie als Auftraggeber schicken soll und nicht an die Behörde. Stimmen Sie insoweit auch keiner Entbindung der Schweigepflicht gegenüber der Führerscheinbehörde zu. Denn liegt der Behörde ein “schlechtes” Gutachten einmal vor, dann kommt man hiervon oft nur sehr mühsam wieder weg. Selbst wenn man später noch ein zweites, positives Gutachten vorlegt: Wenn die Behörde dem ersten Arzt glaubt, dann hat man Pech und muss womöglich lange vor Gericht streiten.
Nächste Seite: Feilschen im Gutachtergespräch kann sich lohnen und wann es sich lohnt, sich juristisch zu wehren.
Feilschen im Gespräch!
Im Laufe der Untersuchung sollten Sie mit dem Gutachter auch die Notwendigkeit von Nachuntersuchungen besprechen; mitunter lässt sich im Gespräch auch etwas “feilschen”: Denn wenn hierzu nichts im Gutachten steht, dann wird die Behörde möglicherweise nach eigenem Ermessen Nachuntersuchungen anordnen – es wäre dann sehr ärgerlich, wenn womöglich jedes halbe Jahr eine neue Untersuchung angefordert würde.
Sobald Sie das Gutachten erhalten haben, sollten Sie dieses umfassend prüfen und ggf. mit Ihrem Diabetologen besprechen. Bei Unklarheiten kann es sich lohnen, die Einschätzung eines Anwalts einzuholen.
Zur Not: zweiten Gutachter einschalten
Ist das Gutachten positiv ausgefallen? Dann können Sie es an die Behörde weiterleiten. Aber auch wenn der Gutachter zum Schluss kommt, dass Sie nicht mehr fahren dürfen bzw. er erhebliche Bedenken hat, müssen Sie die Hoffnung nicht verlieren: Es ist nämlich gar nicht selten, dass der eine Arzt es etwas lockerer sieht, während der andere als “scharfer Hund” strenge Maßstäbe anlegt; aufgrund der (hoffentlich) eingeholten Fristverlängerung haben Sie nämlich noch Zeit, einen anderen Gutachter zu suchen. Dieser findet vielleicht doch noch eine Lösung, wie Sie weiterhin fahren dürfen.
Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Behörde, ob Auflagen erteilt werden müssen oder ob die Fahrerlaubnis womöglich zu entziehen ist. Hierüber ergeht ein Bescheid, gegen den man Rechtsmittel einlegen kann – ansonsten passiert nichts weiter, und die Sache hat sich für Sie erledigt.
Wenn Willkür vermutet wird: Anwalt!
Erscheint das Vorgehen der Behörde willkürlich, z. B. wenn ohne Verkehrsverstöße in halbjährlichen Abständen Gutachten angefordert werden, dann sollten Sie zunächst im Gespräch versuchen, auf die Behörde einzuwirken. Hilft das nicht, sollten Sie das geforderte Gutachten bringen und Ihre Fahrtauglichkeit nachweisen. Wenn die Bedenken der Behörde (wieder) ausgeräumt sind, können Sie mit Hilfe eines Anwalts nachträglich klären lassen, ob das Vorgehen der Behörde wirklich rechtmäßig war.
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. […]
(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen.
Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten erstellt werden soll von einem
- für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
- Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung,
- Arzt mit der Gebietsbezeichnung “Arbeitsmedizin” oder der Zusatzbezeichnung “Betriebsmedizin”,
- Arzt mit der Gebietsbezeichnung “Facharzt für Rechtsmedizin” oder
- Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt,
Die Behörde kann auch mehrere solcher Anordnungen treffen. Der Facharzt nach Satz 3 Nummer 1 soll nicht zugleich der den Betroffenen behandelnde Arzt sein.
(6) Die Fahrerlaubnisbehörde legt […] fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind. Die Behörde teilt dem Betroffenen […] mit, dass er sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf seine Kosten der Untersuchung zu unterziehen und das Gutachten beizubringen hat; sie teilt ihm außerdem mit, dass er die zu übersendenden Unterlagen einsehen kann. Der Betroffene hat die Fahrerlaubnisbehörde darüber zu unterrichten, welche Stelle er mit der Untersuchung beauftragt hat. Die Fahrerlaubnisbehörde teilt der untersuchenden Stelle mit, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind und übersendet ihr die vollständigen Unterlagen, soweit sie unter Beachtung der gesetzlichen Verwertungsverbote verwendet werden dürfen. Die Untersuchung erfolgt auf Grund eines Auftrags durch den Betroffenen.[…]
(8) Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Der Betroffene ist hierauf bei der Anordnung nach Absatz 6 hinzuweisen.Mir sind Fälle bekannt, in denen Ärzte weit über 1 000 € für eine solche Untersuchung verlangt haben.

Autor: RA Oliver Ebert, Stuttgart/Balingen
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (5) Seite 61-63
Diabetes-Anker-Newsletter
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Ähnliche Beiträge
- Behandlung
Hinter die Dinge schauen: Kinder-Diabetologin und Coach Dr. Katja Schaaf im Interview
13 Minuten
- Leben mit Diabetes
Insulencerin Nina Joachim: Offen sein und Mut machen
11 Minuten
Diabetes-Anker-Newsletter
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Über uns
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?
Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.
Werde Teil unserer Community
Community-Feed
-
insulina postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Reisen mit Diabetes vor 1 Woche
Hallo Zusammen,
ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
Wenn ´s weiter nichts ist… .
Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
Nina -
gingergirl postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen
Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
Danke schonmal im Voraus-
darktear antwortete vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo,
Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*LG Sndra
-
moira antwortete vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo Chiara! Mit dem Spritzen habe ich es wie Sandra gemacht. Abnehmen ist echt schwierig – ich komme da nicht gut weiter, ich muss aber auch für zwei weitere Leute kochen und deren Essenswünsche sind da nicht unbedingt hilfreich. LG
-
-
hexle postete ein Update vor 2 Wochen, 4 Tagen
Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.
-
lena-schmidt antwortete vor 1 Woche, 6 Tagen
@stephanie-haack hast du vielleicht ein paar gutes Tipps?
-
connyhumboldt antwortete vor 1 Woche
Besorge Dir Pflaster die über Tattoos geklebt werden, wenn die neu gestochen sind! Oder Sprühpflaster das Stomapatienten benutzen!
-


Hallo Nina,
als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig