EuGH kippt Preisbindung in Deutschland

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EuGH kippt Preisbindung in Deutschland

In Deutschland gilt bislang eine Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung in einem Urteil nun für rechtswidrig erklärt, da es den freien Warenverkehr in der EU zuwiderlaufe und damit gegen EU-Recht verstoße.

Nach einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute verkündet hat, verletze die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschalnd geltenes EU-Recht. Diese Regelung bewirke eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs, da sie Apotheken im EU-Ausland den Zugang zum deutschen Markt im Vergleich zu inländischen Anbietern erschwere.

Eine Beschränkung des freien Warenverkehrs für rezeptpflichtige Arzneimittel könne zwar prinzipiell mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, hieß es in der Urteilsbegründung der EuGH-Richter in Luxemburg, die Preisbindung nach derzeitiger deutscher Art sei hierfür jedoch nicht das probate Mittel.

Preisbindung – so funktionierte die Regelung bislang
Das Pharmaunternehmen kann seinen Verkaufspreis für Arzneimittel zunächst frei bestimmen. Apotheken und der Großhandel erheben auf ihre Einkaufspreise Zuschläge. Der Staat schreibt nur die Höhe der Zuschläge vor, mit denen die Leistungen des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken vergütet werden. Die Zuschläge werden auf den Abgabepreis des Herstellers erhoben. Für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel gilt immer der gleiche Zuschlag, egal in welcher Apotheke das Arzneimittel verkauft wird.

Der Zuschlag, den die Apotheken erheben dürfen, beträgt drei Prozent des Einkaufspreises. Hinzu kommt ein Fixbetrag von 8,35 Euro je Packung sowie zuzüglich 16 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes. Der Großhandel erhält seit dem 1. Januar 2012 einen prozentualen Aufschlag von 3,15 Prozent je Packung, höchstens jedoch 37,80 Euro zuzüglich eines Festzuschlages je Packung von 70 Cent, um die Beschaffung, Bevorratung und Verteilung von Arzneimitteln von den Herstellern an die Apotheken zu vergüten.

Deshalb hat ein bestimmtes rezeptpflichtiges Arzneimittel in jeder Apotheke den gleichen Preis, egal ob in der Stadt, auf dem Land oder auf der Insel.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Dem Urteil ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (ZBW) voraus. Diese hatte moniert, dass eine Vereinbarung zwischen der Deutschen Parkinson Vereinigung und einer niederländischen Versandapotheke die deutsche Preisbindung unterlaufe: Die Mitglieder der Selbsthilfeorganisation erhielten beim Kauf von Parkinson-Medikamenten Boni vom Versandhändler.


von Redaktion diabetes-online.de
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  • Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!

    Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB

    Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂

  • mr postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.

    • Hallo mr,

      Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.

      Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.

      Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.

      Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?

  • moira postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo!
    Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
    Ich wüsste gerne wie gut das klappt.