Fachgesellschaften kritisieren Gesetzesentwurf

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Fachgesellschaften kritisieren Gesetzesentwurf

Nach Ansicht mehrerer medizinischer Fachgesellschaften enthält das geplante Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (AM-VSG) zwar einige wichtige Aspekte, aber auch gravierende Mängel.

Das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (AM-VSG) soll die Medikamentenversorgung von Patienten verbessern. Dazu hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Referentenentwurf veröffentlicht. In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern sich nun die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) sowie weitere wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften zu dem Entwurf.

Nach ihrer Ansicht enthält das Papier zwar einige wichtige Aspekte, aber auch gravierende Mängel. Sie plädieren daher für Nachbesserungen und benennen als zentrale Punkte vor allem ergänzende Expertise und mehr Transparenz auch bei der Preisbildung. Das AM-VSG soll voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten.

„Begrüßenswert, aber nicht nicht weitreichend genug“

„Grundsätzlich begrüßen wir, dass mit dem geplanten Informationssystem verfügbare Daten zu neuen Arzneimitteln für verordnende Ärztinnen und Ärzte transparenter gemacht werden sollen“, sagt Professor Dr. med. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO und Autor der Stellungnahme.

Allerdings sind die aktuellen Ansätze seiner Ansicht nach nicht weitreichend genug: „Um die Arzneimittelversorgung von Patienten wirklich verbessern zu können, müssten neben den Ergebnissen der frühen Nutzenbewertung unbedingt auch aktuelle Erkenntnisse über die Langzeitwirkung von Medikamenten sowie über deren Nebenwirkungen enthalten sein.“ Zudem sollten die Wirksamkeit von Arzneimitteln in bestimmten Subgruppen, relevante Biomarker und die Empfehlungen aus Leitlinien aufgegriffen werden.

Wissenschaftlich-medizinische Erkenntnisse zu wenig berücksichtigt

Kritisch beurteilen die Fachgesellschaften außerdem, dass wissenschaftlich-medizinische Erkenntnisse zu wenig berücksichtigt werden. „Die zukünftige Möglichkeit, Medikamentenverordnungen einzuschränken, kann nicht nur auf einem Verfahren beruhen, das mit dem Ziel der Preisbildung gegründet wurde“, erklärt Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vizepräsident der DDG und Mit-Autor der Stellungnahme.

Immerhin können damit Therapiestandards beeinflusst werden, die Millionen von Patienten betreffen. „Hier ist die Begleitung durch die medizinische Wissenschaft unerlässlich“, so Müller-Wieland. Deren Expertise sei darüber hinaus auch notwendig, um Erkenntnisse zu Arzneimitteln auf Patientengruppen zu übertragen, für die keine Studienergebnisse vorliegen – dies ist häufig bei kranken Kindern der Fall, „Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bisher keine Methodik zur Festlegung von solchen Subgruppen etabliert“, ergänzt Wörmann.

Folgende Fachgesellschaften waren an der Stellungnahme beteiligt:
  • Deutsche Diabetes Gesellschaft
  • Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie
  • Deutsche Gesellschaft für Urologie
  • Deutsche Gesellschaft für Epileptolgie e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Neurologie
  • Deutsche Gesellschafft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin
  • Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen
  • Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V.
  • Deutsche Krebsgesellschaft

Kritik auch am Plan, die Preisverhandlungen weiter geheim zu gestalten

Auch die Art und Weise, wie über die Preisbildung von Medikamenten diskutiert werden soll, kritisieren DDG und beteiligte Fachgesellschaften. Laut Referentenentwurf sollen Preisverhandlungen weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne potentielles Korrektiv allein zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem pharmazeutischen Unternehmen geführt werden. „Wir empfehlen, dass die medizinische Plausibilität der Ergebnisse dieser geheimen Verhandlungen am Ende unter Einbindung der medizinischen Fachgesellschaften geprüft wird“, sagt Müller-Wieland.

Gerade bei chronischen Krankheiten wie Diabetes mellitus Typ 2 oder neurologischen und psychiatrischen Leiden, von denen viele Millionen Menschen betroffen sind, sei ein solches Vorgehen relevant. Schließlich würde die Versorgung bei solchen Erkrankungen am Ende de facto wesentlich durch den Preis bestimmt, nicht durch den Zusatznutzen. Zudem werden nach Meinung der Experten zentrale Probleme, die immer wieder zur Entstehung von Versorgungsengpässen bei Arzneimitteln führen, nicht gelöst.

Gesamturteil der Fachgesellschaften fällt insgesamt kritisch aus

Positiv beurteilen die Mediziner hingegen, dass der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) – also die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen im ambulanten Bereich – zukünftig zeitgleich angepasst werden soll, wenn abgesehen werden kann, dass für den Einsatz eines neuen Medikaments zusätzlich begleitende Diagnostik, etwa in Form von Gentests, notwendig ist. „Hier bestand bisher eine Gesetzeslücke, die in den vergangenen Jahren beispielsweise in der Onkologie vermutlich häufig zu einer bedenklichen Unterversorgung von Patienten geführt hat“, sagt Wörmann.

Dennoch fällt das Gesamturteil der Fachgesellschaften eher kritisch aus: „Die Nutzenbewertungen von Medikamenten und die Entwicklung von wissenschaftlich medizinischen Leitlinien sind zu wenig miteinander verbunden“, meinen Wörmann und Müller-Wieland. Das führe zu Verwirrungen bei Patienten, Ärzten und Apothekern – und behindere die Umsetzung von Innovationen.


Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO)

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Woche

      Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen

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