- Eltern und Kind
Getränke für Kinder: Ein Gesetz als Ladenhüter
3 Minuten
Totgesagte leben länger – ob das auch für das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz gilt, ist noch offen. Mit einem offenen Brief an den Bundeskanzler und einer Marktstudie zu „Kindergetränken“ haben die Befürworter noch mal Druck gemacht.
Mitte Juni hat ein Bündnis von mehr als 35 Verbänden in einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz appelliert, ein Gesetz zum Schutz der Kinder vor ungesunder Lebensmittelwerbung noch vor der Sommerpause konsequent und wirkungsvoll umzusetzen. „Werbung für süße Snacks und fettiges Fast Food flutet jeden Tag die Kinderzimmer.
Der politische Stillstand bei der Regulierung von Werbung für Ungesundes ist nicht länger tragbar“, kritisierte Barbara Bitzer, Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). „Bundeskanzler Olaf Scholz darf nicht länger am Spielfeldrand stehen und tatenlos zuschauen, wie das Gesetzesvorhaben auf die lange Bank geschoben wird“, forderte sie.
Die Frist klang unfair, begann die Sommerpause des Parlaments doch am 6. Juli. Aber es ist mehr als ein Jahr vergangen nach der Vorstellung eines ersten Referentenentwurfs für das „Gesetz zur Beschränkung von Werbung für ungesunde Lebensmittel, die sich an Kinder und Jugendliche richtet“. Und dieses kurz KLWG genannte Vorhaben ist seitdem einer der vielen Streitpunkte innerhalb der Koalition. Der Entwurf dreht seine Runden in der Ressort-Abstimmung, in der die verschiedenen Ministerien und damit auch die drei Koalitionsparteien Stellung beziehen und Änderungswünsche machen.
Flüssige Zuckerbomben kritisiert
Angesichts des Stillstands hat die Verbraucherorganisation Foodwatch Ende August mit einer Marktstudie zu Kindergetränken Druck gemacht. Sie zeigte sich aber auch realistisch und nannte als eine Begründung für den Termin der Veröffentlichung, dass in den kommenden Monaten bereits die Parteiprogramme für die Bundestagswahl 2025 geschrieben würden …
Zentrales Ergebnis der Studie ist, dass 86 Prozent der untersuchten Kindergetränke überzuckert sind, weil sie über vier Zuckerwürfel pro 250-Milliliter-Glas enthalten – das sind fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter. 57 Prozent der untersuchten Kindergetränke fielen mit einem Zuckergehalt von über acht Gramm je 100 Milliliter sogar in die von Foodwatch nach der europäischen Health-Claims-Verordnung sowie dem Modell der britischen Hersteller-Abgabe für Zuckergetränke definierte Kategorie „stark überzuckert“.
Die Organisation kaufte in den fünf großen Supermarktketten 136 Produkte ein, die eine Kinder ansprechende optische Gestaltung der Verpackung aufwiesen und/oder in einer fast ausschließlich von Kindern getrunkenen Darreichungsform verkauft wurden. Foodwatch garnierte seinen Appell mit markigen Worten: „Profitgier und der ignorante Politikbetrieb von heute dürfen nicht der Grund für Übergewicht, Diabetes und Herzerkrankungen der Jugendlichen von morgen sein.“
Untersuchung zu süßen Kindergetränken
136 Kinder-Getränke untersuchte Foodwatch – 117 davon waren mit mehr als 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter überzuckert.
Die komplette Foodwatch-Marktstudie „Kindergetränke: SÜSS, SÜSSER, AM SÜSSESTEN.“ kann als PDF-Datei auf der Website der Verbraucherschutz-Organisation heruntergeladen werden.

Anhaltende Verhandlungen
Dem Vernehmen nach stand das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz tatsächlich Mitte Juni auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts, wurde aber kurzfristig wieder gestrichen. Für eine überarbeitete Fassung des Referentenentwurfs gebe es noch keine Einigung, so ein Sprecher des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Neben den Ampel-Koalitionären gibt es offenbar auch aus den Bundesländern Gegenwind zum KLWG-Entwurf. Insbesondere Rheinland-Pfalz zweifelt prinzipiell die Gesetzgebungskompetenz des Bundesernährungsministeriums an, wenn es um Werbe- und Medienregulierung geht.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und der Medienstaatsvertrag enthielten bereits mehrere Regelungen zur Begrenzung von Werbung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das Bundesland koordiniert traditionell die Rundfunkkommission der Länder, in der die Bundesländer sich zu Fragen der Medienpolitik und -gesetzgebung austauschen. Nach dem Grundgesetz ist die Medienpolitik Aufgabe der Länder.
In einem Beschluss Anfang März 2023, unmittelbar nach Bekanntwerden der Eckpunkte des KLWG-Entwurfs, forderte die Rundfunkkommission ihre Beteiligung: „Angesichts der bestehenden Gesetzgebungszuständigkeiten, der bereits existierenden Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene sowie der bestehenden Aufsichts- und Selbstregulierungsstrukturen fordert die Rundfunkkommission das BMEL auf, das Gespräch mit der Rundfunkkommission zu suchen, bevor weitere Verfahrensschritte eingeleitet werden.“
Als Ziel weiterhin genannt
Der im Sommer vom Bundeskabinett beschlossene ernährungspolitische Bericht der Bundesregierung nennt neben den Aktivitäten der letzten Jahre auch aktuelle Ziele. So sollen das Ernährungs- und Bewegungsverhalten der Bevölkerung verbessert und informierte Entscheidungen erleichtert werden, etwa durch klare und verständliche Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Facts: Kinder besser schützen
- Viele Getränke speziell für Kinder enthalten zu viel Zucker.
- Die Organisation Foodwatch hat dies in einer Studie bestätigt.
- Die Bundesregierung ist aufgefordert, ein Gesetz zu erlassen, um Kinder besser zu schützen.
Nicht explizit genannt, aber im Bericht enthalten ist die Regulierung von an Kinder gerichteter Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt. Der Absatz ist kurz: „Ziel der Bundesregierung ist es, Kinder als besonders verletzliche Verbrauchergruppe vor an sie gerichteter Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt zu schützen. Die Bundesregierung sieht daher die Einschränkung der an Kinder gerichteten Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt vor.“
Als das Bundeskabinett Anfang des Jahres die Ernährungsstrategie der Bundesregierung beschloss, fand sich unter den rund 90 genannten Maßnahmen die Einschränkung der an Kinder gerichteten Lebensmittelwerbung. Auch hier sieht man den politischen Stillstand: Der Absatz dazu deckt sich mit der Formulierung im ernährungspolitischen Bericht.
von Marcus Sefrin
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2024; 72 (11) Seite 50-51
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hexle postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 6 Tagen, 19 Stunden
Hallo,
das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann?-
ole-t1 antwortete vor 4 Tagen, 15 Stunden
Hallo hexle,
ich finde die Update-Empfehlungen von Dexcom auch etwas unbefriedigend.
Allerdings steht auf der Kompatibilitäts-Seite auch:
Zitat: “Sie können diese App auf jedem Betriebssystem verwenden, das die Mindestanforderungen erfüllt. Dexcom empfiehlt jedoch …”Eine “offizielle Stelle” bei Dexcom ist mir nicht bekannt, vom generellen Kundenservice mal abgesehen.
Bei ernsthaften, tatsächlichen Funktionsstörungen gäbe es noch die Möglichkeit, eine Meldung beim BfArM zu eröffnen.
Beste Grüße
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ole-t1 antwortete vor 4 Tagen, 15 Stunden
PS Ich wollte noch ergänzen: Eine aktuelle ernsthafte Funktionsstörung sehe ich hier nicht gegeben.
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schorschlinger antwortete vor 4 Tagen, 12 Stunden
Sicherheits-Updates der Betriebssysteme haben immer absolute Priorität. Dexcom und Abbott sind definitv sehr langsam mit den Tests und Freigaben. Beim G7 hat Dexcom etwas an Geschwindigkeit gewonnen, aber für G6 ist noch nicht einmal Android 16 getestet, das seit einem Jahr verfügbar ist. An Medizinprodukt-Freigaben liegt das nicht und besonders seriös und professionell ist es auch nicht. Neue Smartphones kann man nur mit aktueller OS-Version kaufen und wenn die nicht freigegeben ist, kann man theoretisch gar kein Smartphone sicher für Sensor oder AID-System verwenden. So war z. B. iOS 26 lange Zeit nicht auf den Listen, aber iPhones nur mit iOS 26 erhältlich. Die Listen verlieren damit zeitweise ihren eigentlichen Nutzen. Intervenieren können Anwender/Kunden mit Beschwerden bei den Hotlines.
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hexle antwortete vor 3 Tagen, 11 Stunden
@ole-t1: Danke Ole für deine Rückmeldung.
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hexle antwortete vor 3 Tagen, 11 Stunden
@schorschlinger: Danke für deine Rückmeldung. Beschwerden bringen einen da leider auch nicht weiter….
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uho1 postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen
Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?
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diahexe postete ein Update vor 2 Wochen, 6 Tagen
Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?
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gregor-hess antwortete vor 2 Wochen, 1 Tag
Liebe diahexe,
Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
Viele Grüße
Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion -
diahexe antwortete vor 2 Wochen, 1 Tag
@gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.
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crismo antwortete vor 1 Woche
@gregor-hess: das ist ein sehr guter Hinweis. Ich war schon persönlich bei der Gründerin des Vereins und habe Insulin abgegeben. Diese Frau macht wirklich einen tollen Job und bringt das Insulin regelmäßig nach Afrika. Sie nimmt Insulin, Pens, Pennadeln, Lanzetten, Blutzuckerteststreifen usw…
Kann es nur empfehlen!!!
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