- Soziales und Recht
Grad der Behinderung: Einspruch schwierig
2 Minuten

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Mein Sohn Benjamin hat seit August 2018 Diabetes Typ 1. Bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises wurde uns der Grad der Behinderung mit 40 zugesprochen und das Merkzeichen H. Innerhalb von 4 Wochen habe ich die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Einspruch zu erheben. Macht das Sinn?
Ich kenne mich hierbei nicht wirklich aus und wäre sehr dankbar, wenn ich von Ihnen eine Einschätzung erhalten würde. Ich selber habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50 %. Ich selber habe ebenfalls Diabetes Typ 1.
Cornelia E.
Oliver Ebert:
Eine Diabetes-Erkrankung mit Insulintherapie allein reicht heute nur noch selten aus, um die Voraussetzungen für den Schwerbehindertenstatus nachzuweisen. Selbst ein hoher Therapieaufwand – also sehr häufiges Messen und Spritzen – ist nach aktueller Rechtslage noch keine gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung. Vielmehr muss die Krankheit noch andere Umstände mitbringen, durch die man erheblich in der Lebensführung und der Teilhabe am Alltagsleben beeinträchtigt wird.
Eine Schwerbehinderung allein aufgrund des Diabetes wird daher meist nur noch dann anerkannt, wenn es zusätzlich zum Therapieaufwand zu massiven Beeinträchtigungen im Alltagsleben kommt. Gut eingestellte Patienten haben kaum mehr Aussicht, allein aufgrund der Diabetes-Krankheit einen höheren GdB als 40 zu erhalten.
Trotzdem würde ich Ihnen raten, Widerspruch einzulegen: Gerade bei Kindern und Jugendlichen lassen sich die erheblichen Einschnitte manchmal noch etwas besser begründen. Nicht selten kann zumindest bis zum 16. Lebensjahr noch ein GdB von 50 (und damit eine Schwerbehinderung) erreicht werden. Tipps zur Antragstellung habe ich in einer kostenlos herunterladbaren Broschüre zusammengestellt.
Sie haben für den Widerspruch einen Monat Zeit. Die Widerspruchsfrist bezieht sich dabei auf den Zeitpunkt des Eingangs bei der Behörde. Den Widerspruch können Sie zur Fristwahrung zunächst ohne Begründung einlegen. Dies sollte am besten schriftlich erfolgen (E-Mail reicht nicht). Falls es mit der Frist eng wird, sollten Sie das Widerspruchsschreiben vorab per Fax übermitteln oder im Briefkasten der Behörde einwerfen.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (8) Seite 57
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]






Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße