- Soziales und Recht
Höherstufung des GdB möglich
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage
Ich bin 60 Jahre alt und arbeite seit 40 Jahren als Erzieherin in einer Kindertageseinrichtung. Vor ca. 10 Jahren wurde bei mir neben einer bestehenden Herzinsuffizienz auch Diabetes diagnostiziert. Nach einer Ruptur der Sehne in der Schulter 2015 habe ich dadurch eine dauerhafte Beeinträchtigung (Schulter ist steif und kann bzw. darf maximal 5 kg heben). Seitdem habe ich einen Grad der Behinderung (GdB) von 30.
Im Februar waren dann meine Zuckerwerte so schlecht, dass ich auf Insulinspritzen umgestellt werden musste. Außerdem sind in dieser Zeit diverse Bandscheibenvorfälle aufgetreten und ich bin auch damit in Behandlung. Durch diese Umstände (und auch eine damit verbundene Gewichtszunahme durch das Insulin) bin ich zunehmend depressiv. Dazu kommt noch eine überstandene Covid-Erkrankung im Dezember 2020, welche auch noch ihre Spuren hinterlassen hat.
Mein Antrag auf einen Schwerbeschädigtenausweis beim Versorgungsamt wurde abgelehnt. Es erfolgte lediglich eine Höherstufung im GdB auf 40. Da ich meiner langjährigen Tätigkeit als Erzieherin nur noch sehr eingeschränkt nachgehen kann, wäre durch den Schwerbeschädigtenausweis ein früherer Renteneintritt möglich. Was kann ich hier tun?
Silke F.
Die Antwort von Oliver Ebert
Sehr geehrte Frau F., angesichts der bei Ihnen vorliegenden Beeinträchtigungen sehe ich gute Chancen, dass die Voraussetzungen zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft vorliegen. Ich empfehle daher, dass Sie Widerspruch einlegen und dabei nochmals umfassend den Sachverhalt schildern. Achten Sie dabei darauf, dass Sie jede Ihrer Beeinträchtigungen bzw. Krankheiten möglichst umfassend beschreiben und durch entsprechende ärztliche Atteste bzw. Befunde belegen. Die Behörde stellt dann hierfür jeweils einen Einzel-GdB fest.
Für eine „Versteifung des Schultergelenks in günstiger Stellung bei gut beweglichem Schultergürtel“ wird üblicherweise ein GdB von 30 festgestellt; stärkere Funktionsbeeinträchtigungen führen zu einem noch höheren GdB. Wenn es aufgrund der Herzinsuffizienz zu mindestens einer „Leistungsbeeinträchtigung bei mittelschwerer Belastung“ kommt, dann wird hierfür ein GdB ab 20 festgestellt; abhängig von der Schwere der Beeinträchtigungen kann auch ein deutlich höherer GdB in Frage kommen. Auch die Bandscheibenvorfälle sowie die Depression können jeweils einen Grad der Behinderung bedingen.
Die einzelnen GdB werden allerdings dann nicht zusammengezählt, sondern es erfolgt eine Gesamtbewertung unter Berücksichtigung aller Beeinträchtigungen. Je mehr aber festgestellt ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Höherstufung des Gesamt-GdB.
Autor:
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (10) Seite 48
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