- Soziales und Recht
Keine Zuzahlungen für Hilfsmittel
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Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich ein für die Aufhebung der Patientenzuzahlungen für Diabetiker-Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind.
Der Fachbereich Diabetes (FBD) des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) setzt sich für die Aufhebung der Patientenzuzahlung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel für Diabetiker ein, wenn zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern Verträge mit Versorgungspauschalen abgeschlossen wurden. Zur Begründung heißt es, dass die Zuzahlung bei Versorgungspauschalen keine steuernde Funktion habe.
Einzug der gesetzlichen Zuzahlungsbeträge unwirtschaftlich
Zudem sei der Einzug der gesetzlichen Zuzahlungsbeträge unwirtschaftlich. “Er führt zu erheblichem, vermeidbarem administrativem Aufwand bei Leistungserbringern und Krankenkassen”, heißt es in einem Positionspapier.
Basierend auf den Monatspauschalhöhen liegt beispielsweise der Zuzahlungsbetrag bei Hilfsmitteln für Diabetiker in der Regel bei monatlich unter 3 Euro. Die von der Mehrheit der BVMed-Mitglieder aus dem Hilfsmittelbereich getragene Initiative strebt eine gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch V (§ 33 Abs. 8 SGB V) an.
Ergänzt werden sollte der Satz: “Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln entfällt, wenn zwischen Kassen und Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 und 2 mit Pauschalvergütung – insbesondere Monats-, Tages- oder Einmalpauschalvergütung – geschlossen wurden.”
Keine mengenbezogene Abrechnung oder Mengensteuerung durch die Kassen
Zum Hintergrund des Anliegens erläutert der BVMed, dass in vielen Bereichen der zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel die Krankenkassen monatliche Versorgungspauschalen vereinbart haben. In diesen Fällen erhält der Leistungserbringer als Vertragspartner der Kassen eine pauschalierte monatliche Vergütung, zu der er die notwendige Hilfsmittelversorgung des Patienten sicherzustellen hat. Eine mengenbezogene Abrechnung oder Mengensteuerung durch die Kassen erfolgt nicht.
Der Anspruch des Leistungserbringers auf Vergütung gegenüber der Krankenkasse vermindert sich aber auch bei Versorgungspauschalen um den monatlichen Zuzahlungsbetrag in Höhe von 10 Prozent, maximal 10 Euro für alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel. Den Zuzahlungsbetrag hat der Leistungserbringer vom Versicherten einzuziehen.
Die Zuzahlung verliert ihre beabsichtigte steuernde Funktion
Der Eigenanteil soll bewirken, dass Versicherte auf eine kostenbewusste und verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Leistungen Wert legen. Im Rahmen von Versorgungspauschalen entfällt aber für den Versicherten die Möglichkeit einer Einflussnahme auf die Kosten, weil Mehr- oder Minderverbräuche keinen Einfluss auf die Pauschale und damit auf die Zuzahlung haben. “Die Zuzahlung verliert damit ihre beabsichtigte steuernde Funktion”, so Daniela Piossek, Hilfsmittelexpertin des BVMed.
Administrativen Kosten übersteigen den Betrag der gesetzlichen Zuzahlung
Für den Leistungserbringer ist das Einziehen der gesetzlichen Zuzahlung im Rahmen von Versorgungspauschalen aufwändig und kostenintensiv. Die administrativen Kosten übersteigen deutlich den Betrag der gesetzlichen Zuzahlung. Basierend auf den Monatspauschalhöhen liegt beispielsweise der Zuzahlungsbetrag bei den Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenz in der Regel bei unter 3 Euro pro Monat.
Auch die Krankenkassen haben einen erheblichen Aufwand mit der Erhebung und der Kontrolle von Zuzahlungen und der Befreiung von Zuzahlungen. Der BVMed setzt sich deshalb für den Wegfall der Zuzahlung bei Pauschalvergütungen ein.
Quelle: Pressemitlteilung des Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
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schubidu postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo zusammen,
ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus! -
stephanie-haack postete ein Update vor 1 Monat
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Monat
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Monat
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.
@calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!
@uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
Liebe Grüße