Mehr Behandlungen ambulant statt stationär: Hybride Hoffnungen bei den Versorgungsstrukturen

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Mehr Behandlungen ambulant statt stationär: Hybride Hoffnungen bei den Versorgungsstrukturen | Foto: benjaminnolte – stock.adobe.com
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Mehr Behandlungen ambulant statt stationär: Hybride Hoffnungen bei den Versorgungsstrukturen

Ambulantisierung – also mehr Behandlungen ambulant vor Ort statt stationär in Kliniken durchzuführen – ist in aller Munde. Die ist in der Diabetologie schon sehr weit, doch die Strukturen sind komplex und zerbrechlich. Am Beispiel der Hybrid-DRGs zeigt sich, dass auch neue Werkzeuge keine einfache Lösung bieten.

Die Versorgung von Menschen mit Diabetes findet zu großen Teilen ambulant bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten statt. Eine wichtige Ausnahme dieser Regel sind Kinder und Jugendliche, die oft in Ambulanzen in Krankenhäusern behandelt werden. Schon diese beiden Tatsachen zeigen, dass das in der Gesundheitspolitik derzeit viel diskutierte Gebot der Ambulantisierung in der Diabetologie schon längst umgesetzt wird.

Das Thema der Ambulantisierung ist dabei keineswegs neu. Es geistert schon seit vielen Jahren durch die Wunschlisten von Politikern und Gesundheits-Profis. Das Prinzip dahinter klingt einfach, Patienten-freundlich und wirtschaftlich: Eine medizinische Behandlung, die genauso gut in einer Arztpraxis statt in einem Krankenhaus durchgeführt werden kann, sollte ambulant und nicht stationär erfolgen.

Fallpauschalen: Gleiche Voraussetzungen durch Hybrid-DRGs?

Doch wie immer steckt der Teufel im Detail. Denn meist geht es bei den Details auch und vor allem ums Finanzielle. Deswegen geht es beim Thema Ambulantisierung momentan oft um „Hybrid-DRGs“. Dahinter stehen die zur Kosten-Erstattung von Krankenhaus-Behandlungen verwendeten Fallpauschalen nach „Diagnosis Related Groups“ (DRGs). Bei den hybriden Fallpauschalen erhalten niedergelassene Vertragsärzte und Krankenhäuser für ausgewählte Leistungen die gleiche Vergütung. Man spricht daher von einer Sektoren-gleichen oder Sektoren-übergreifenden Vergütung – gleiches Geld für gleiche Leistung.

Dieser Abrechnungsweg der Hybrid-DRGs wurde mit dem Paragrafen 115f im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) Anfang 2022 über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) eingeführt. Eine Anfang 2024 in Kraft getretene Verordnung regelt die Umsetzung. Ein Gremium mit dem entlarvend komplizierten Namen „ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss“ wählt dabei die Leistungen aus, die mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen. Es sollen nach und nach mehr werden.

„Das Hybrid-DRG-Gesetz wird dazu führen, dass viele stationäre Aufenthalte, die wir nur haben, damit sie abgerechnet werden können, durch ambulante Behandlungen ersetzt werden“, versprach der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Einführung. Im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) der Ampel-Koalition wurde konkretisiert, dass ab 2026 jährlich mindestens eine Million vollstationäre Fälle durch Hybrid-DRGs zu leisten sind, ab 2028 sind es mindestens 1,5 Millionen Fälle und ab 2030 mindestens zwei Millionen Fälle.

Krankenkassen, Ärzteschaft und Kliniken wünschen sich erweiterten Zeithorizont

Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bekräftigte diese Zielvorgabe für 2030 Anfang September auf dem „Krankenhausgipfel“ in Berlin. Sie sprach von „klaren und durchaus ambitionierten Fallzahlenvorgaben“, die die Politik hier gemacht habe. Der Grund sei, dass die Selbstverwaltung, also Krankenkassen, Ärzte und Kliniken gemeinsam, „nicht im gewünschten Maße in Gang gekommen“ seien. Deren Vertreter sehen das etwas anders. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen wäre „ein bisschen Entschleunigung“ sachgerecht, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls auf dem Krankenhausgipfel.

Ins gleiche Horn stieß Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Unter Lauterbach sei „viel in relativ enge Zeiträume gequetscht“ worden. Ein weiterer Zeithorizont wäre vermutlich sinnvoller gewesen, um sich gut auf eine Umsetzung vorbereiten zu können. Von einem „Hau-Ruck-Verfahren“ sprach Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Fachkompetenz berücksichtigen

Die im Koalitionsvertrag angekündigte Anpassung der Klinik-Reform nimmt Formen an. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf für ein „Krankenhausreformanpassungsgesetz“, kurz KHAG, hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft Mitte August weiter klare Mindeststandards für Fachpersonal und Weiterbildung gefordert – auch wenn es für die Diabetologie bereits Bewegung in die richtige Richtung gibt.

Relevanz für die Diabetologie insbesondere bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Vordergründig spielt das Thema Hybrid-DRG für die Diabetologie keine große Rolle, da es vor allem um Eingriffe und Operationen geht. Die Behandlung des Diabetes besteht aber zu einem großen Teil aus dem, was als „sprechende Medizin“ bezeichnet wird. Sie ist eben keine klar umrissene Prozedur.

Nichtsdestotrotz benötigen auch Menschen mit Diabetes manchmal Operationen oder Eingriffe. Solche aus dem Bereich der Kardiologie zum Beispiel sogar häufig, da Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu den typischen Komplikationen des Diabetes gehören. Und unter den Leistungen, die laut einem Beschluss im April neu ab 2026 mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen, sind mehrere kardiologische und Gefäß-Eingriffe.

Die Kalkulation der Vergütung ist komplex, es sollen Kosten aus dem stationären und ambulanten Bereich einfließen. Erst im Herbst soll daher der zuständige Bewertungsausschuss die Hybrid-DRGs für nächstes Jahr einschließlich der Vergütung abschließend beschließen.

Verbesserung per Gesetz für Minderjährige und Menschen mit Behinderung?

Das KHVVG hat zwar neben der viel diskutierten großen Reform der Klinik-Finanzierung auch das Ziel der Ausweitung des Leistungskatalogs für die Abrechnungsart Hybrid-DRG ausgegeben. Gleichzeitig sieht das KHVVG aber vor, dass sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Menschen mit Behinderung in Zukunft eine Abrechnung über Hybrid-DRGs nicht mehr möglich ist.

„Kinder profitieren enorm von ambulanten Eingriffen oder kurzen stationären Aufenthalten. Das gewohnte Umfeld und die Nähe zu vertrauten Bezugspersonen beschleunigen die Heilung und reduzieren die psychische Belastung erheblich“, erklärte in dem Zusammenhang Dr. Ralf Lippert, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands (BNKD).

Der Verband fordert daher zusammen mit dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) Nachbesserungen durch den Gesetzgeber, unter anderem ein Beibehalten des § 115f SGB V auch für Kinder und Menschen mit Behinderungen.

Klinik-Reform im Fluss

  1. Am 5. August wurde ein Referenten-Entwurf zum KHAG vorgelegt.
  2. Für den 10. September war ein Kabinettsbeschluss dazu geplant.
  3. Kurzfristig wurde dieser verschoben – es gibt von allen Seiten Änderungswünsche.

von Marcus Sefrin

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Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 74 (10) Seite 50-51

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  • moira postete ein Update vor 6 Tagen, 13 Stunden

    Ich hatte am letzten Wochenende viel Spaß mit Bluetooth: meine Pumpe und mein Handy wollten sich 1Stunde lang nicht koppeln – bis mein Mann auf die Idee kam es könnte an den 3 Bluetooth Controllern liegen mit denen gerade im selben Raum gespielt wurde. Mit genug Abstand klappte alles wieder hervorragend. 🙄

  • bloodychaos postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.

    • Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.

      Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:

      Freestyle Libre 3 bzw. 3+
      Dexcom G7
      Dexcom G6 (noch)
      Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
      Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
      Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
      Accu-Chek Smartguide CGM
      Medtrum Touchcare Nano CGM

      Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
      Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.

  • thomas55 postete ein Update vor 2 Wochen, 4 Tagen

    Hallo,
    ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
    Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
    Thomas55

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