- Soziales und Recht
Mehr Behandlungen ambulant statt stationär: Hybride Hoffnungen bei den Versorgungsstrukturen
3 Minuten

Ambulantisierung – also mehr Behandlungen ambulant vor Ort statt stationär in Kliniken durchzuführen – ist in aller Munde. Die ist in der Diabetologie schon sehr weit, doch die Strukturen sind komplex und zerbrechlich. Am Beispiel der Hybrid-DRGs zeigt sich, dass auch neue Werkzeuge keine einfache Lösung bieten.
Die Versorgung von Menschen mit Diabetes findet zu großen Teilen ambulant bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten statt. Eine wichtige Ausnahme dieser Regel sind Kinder und Jugendliche, die oft in Ambulanzen in Krankenhäusern behandelt werden. Schon diese beiden Tatsachen zeigen, dass das in der Gesundheitspolitik derzeit viel diskutierte Gebot der Ambulantisierung in der Diabetologie schon längst umgesetzt wird.
Das Thema der Ambulantisierung ist dabei keineswegs neu. Es geistert schon seit vielen Jahren durch die Wunschlisten von Politikern und Gesundheits-Profis. Das Prinzip dahinter klingt einfach, Patienten-freundlich und wirtschaftlich: Eine medizinische Behandlung, die genauso gut in einer Arztpraxis statt in einem Krankenhaus durchgeführt werden kann, sollte ambulant und nicht stationär erfolgen.
Fallpauschalen: Gleiche Voraussetzungen durch Hybrid-DRGs?
Doch wie immer steckt der Teufel im Detail. Denn meist geht es bei den Details auch und vor allem ums Finanzielle. Deswegen geht es beim Thema Ambulantisierung momentan oft um „Hybrid-DRGs“. Dahinter stehen die zur Kosten-Erstattung von Krankenhaus-Behandlungen verwendeten Fallpauschalen nach „Diagnosis Related Groups“ (DRGs). Bei den hybriden Fallpauschalen erhalten niedergelassene Vertragsärzte und Krankenhäuser für ausgewählte Leistungen die gleiche Vergütung. Man spricht daher von einer Sektoren-gleichen oder Sektoren-übergreifenden Vergütung – gleiches Geld für gleiche Leistung.
Dieser Abrechnungsweg der Hybrid-DRGs wurde mit dem Paragrafen 115f im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) Anfang 2022 über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) eingeführt. Eine Anfang 2024 in Kraft getretene Verordnung regelt die Umsetzung. Ein Gremium mit dem entlarvend komplizierten Namen „ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss“ wählt dabei die Leistungen aus, die mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen. Es sollen nach und nach mehr werden.
„Das Hybrid-DRG-Gesetz wird dazu führen, dass viele stationäre Aufenthalte, die wir nur haben, damit sie abgerechnet werden können, durch ambulante Behandlungen ersetzt werden“, versprach der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Einführung. Im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) der Ampel-Koalition wurde konkretisiert, dass ab 2026 jährlich mindestens eine Million vollstationäre Fälle durch Hybrid-DRGs zu leisten sind, ab 2028 sind es mindestens 1,5 Millionen Fälle und ab 2030 mindestens zwei Millionen Fälle.
Krankenkassen, Ärzteschaft und Kliniken wünschen sich erweiterten Zeithorizont
Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bekräftigte diese Zielvorgabe für 2030 Anfang September auf dem „Krankenhausgipfel“ in Berlin. Sie sprach von „klaren und durchaus ambitionierten Fallzahlenvorgaben“, die die Politik hier gemacht habe. Der Grund sei, dass die Selbstverwaltung, also Krankenkassen, Ärzte und Kliniken gemeinsam, „nicht im gewünschten Maße in Gang gekommen“ seien. Deren Vertreter sehen das etwas anders. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen wäre „ein bisschen Entschleunigung“ sachgerecht, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls auf dem Krankenhausgipfel.
Ins gleiche Horn stieß Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Unter Lauterbach sei „viel in relativ enge Zeiträume gequetscht“ worden. Ein weiterer Zeithorizont wäre vermutlich sinnvoller gewesen, um sich gut auf eine Umsetzung vorbereiten zu können. Von einem „Hau-Ruck-Verfahren“ sprach Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Fachkompetenz berücksichtigen
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Anpassung der Klinik-Reform nimmt Formen an. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf für ein „Krankenhausreformanpassungsgesetz“, kurz KHAG, hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft Mitte August weiter klare Mindeststandards für Fachpersonal und Weiterbildung gefordert – auch wenn es für die Diabetologie bereits Bewegung in die richtige Richtung gibt.
Relevanz für die Diabetologie insbesondere bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Vordergründig spielt das Thema Hybrid-DRG für die Diabetologie keine große Rolle, da es vor allem um Eingriffe und Operationen geht. Die Behandlung des Diabetes besteht aber zu einem großen Teil aus dem, was als „sprechende Medizin“ bezeichnet wird. Sie ist eben keine klar umrissene Prozedur.
Nichtsdestotrotz benötigen auch Menschen mit Diabetes manchmal Operationen oder Eingriffe. Solche aus dem Bereich der Kardiologie zum Beispiel sogar häufig, da Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu den typischen Komplikationen des Diabetes gehören. Und unter den Leistungen, die laut einem Beschluss im April neu ab 2026 mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen, sind mehrere kardiologische und Gefäß-Eingriffe.
Die Kalkulation der Vergütung ist komplex, es sollen Kosten aus dem stationären und ambulanten Bereich einfließen. Erst im Herbst soll daher der zuständige Bewertungsausschuss die Hybrid-DRGs für nächstes Jahr einschließlich der Vergütung abschließend beschließen.
Verbesserung per Gesetz für Minderjährige und Menschen mit Behinderung?
Das KHVVG hat zwar neben der viel diskutierten großen Reform der Klinik-Finanzierung auch das Ziel der Ausweitung des Leistungskatalogs für die Abrechnungsart Hybrid-DRG ausgegeben. Gleichzeitig sieht das KHVVG aber vor, dass sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Menschen mit Behinderung in Zukunft eine Abrechnung über Hybrid-DRGs nicht mehr möglich ist.
„Kinder profitieren enorm von ambulanten Eingriffen oder kurzen stationären Aufenthalten. Das gewohnte Umfeld und die Nähe zu vertrauten Bezugspersonen beschleunigen die Heilung und reduzieren die psychische Belastung erheblich“, erklärte in dem Zusammenhang Dr. Ralf Lippert, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands (BNKD).
Der Verband fordert daher zusammen mit dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) Nachbesserungen durch den Gesetzgeber, unter anderem ein Beibehalten des § 115f SGB V auch für Kinder und Menschen mit Behinderungen.
Klinik-Reform im Fluss
- Am 5. August wurde ein Referenten-Entwurf zum KHAG vorgelegt.
- Für den 10. September war ein Kabinettsbeschluss dazu geplant.
- Kurzfristig wurde dieser verschoben – es gibt von allen Seiten Änderungswünsche.
von Marcus Sefrin
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 74 (10) Seite 50-51
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?- ole-t1 antwortete vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße
lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 4 Wochen
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
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