Mehr Behandlungen ambulant statt stationär: Hybride Hoffnungen bei den Versorgungsstrukturen

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Mehr Behandlungen ambulant statt stationär: Hybride Hoffnungen bei den Versorgungsstrukturen | Foto: benjaminnolte – stock.adobe.com
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Mehr Behandlungen ambulant statt stationär: Hybride Hoffnungen bei den Versorgungsstrukturen

Ambulantisierung – also mehr Behandlungen ambulant vor Ort statt stationär in Kliniken durchzuführen – ist in aller Munde. Die ist in der Diabetologie schon sehr weit, doch die Strukturen sind komplex und zerbrechlich. Am Beispiel der Hybrid-DRGs zeigt sich, dass auch neue Werkzeuge keine einfache Lösung bieten.

Die Versorgung von Menschen mit Diabetes findet zu großen Teilen ambulant bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten statt. Eine wichtige Ausnahme dieser Regel sind Kinder und Jugendliche, die oft in Ambulanzen in Krankenhäusern behandelt werden. Schon diese beiden Tatsachen zeigen, dass das in der Gesundheitspolitik derzeit viel diskutierte Gebot der Ambulantisierung in der Diabetologie schon längst umgesetzt wird.

Das Thema der Ambulantisierung ist dabei keineswegs neu. Es geistert schon seit vielen Jahren durch die Wunschlisten von Politikern und Gesundheits-Profis. Das Prinzip dahinter klingt einfach, Patienten-freundlich und wirtschaftlich: Eine medizinische Behandlung, die genauso gut in einer Arztpraxis statt in einem Krankenhaus durchgeführt werden kann, sollte ambulant und nicht stationär erfolgen.

Fallpauschalen: Gleiche Voraussetzungen durch Hybrid-DRGs?

Doch wie immer steckt der Teufel im Detail. Denn meist geht es bei den Details auch und vor allem ums Finanzielle. Deswegen geht es beim Thema Ambulantisierung momentan oft um „Hybrid-DRGs“. Dahinter stehen die zur Kosten-Erstattung von Krankenhaus-Behandlungen verwendeten Fallpauschalen nach „Diagnosis Related Groups“ (DRGs). Bei den hybriden Fallpauschalen erhalten niedergelassene Vertragsärzte und Krankenhäuser für ausgewählte Leistungen die gleiche Vergütung. Man spricht daher von einer Sektoren-gleichen oder Sektoren-übergreifenden Vergütung – gleiches Geld für gleiche Leistung.

Dieser Abrechnungsweg der Hybrid-DRGs wurde mit dem Paragrafen 115f im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) Anfang 2022 über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) eingeführt. Eine Anfang 2024 in Kraft getretene Verordnung regelt die Umsetzung. Ein Gremium mit dem entlarvend komplizierten Namen „ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss“ wählt dabei die Leistungen aus, die mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen. Es sollen nach und nach mehr werden.

„Das Hybrid-DRG-Gesetz wird dazu führen, dass viele stationäre Aufenthalte, die wir nur haben, damit sie abgerechnet werden können, durch ambulante Behandlungen ersetzt werden“, versprach der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Einführung. Im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) der Ampel-Koalition wurde konkretisiert, dass ab 2026 jährlich mindestens eine Million vollstationäre Fälle durch Hybrid-DRGs zu leisten sind, ab 2028 sind es mindestens 1,5 Millionen Fälle und ab 2030 mindestens zwei Millionen Fälle.

Krankenkassen, Ärzteschaft und Kliniken wünschen sich erweiterten Zeithorizont

Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bekräftigte diese Zielvorgabe für 2030 Anfang September auf dem „Krankenhausgipfel“ in Berlin. Sie sprach von „klaren und durchaus ambitionierten Fallzahlenvorgaben“, die die Politik hier gemacht habe. Der Grund sei, dass die Selbstverwaltung, also Krankenkassen, Ärzte und Kliniken gemeinsam, „nicht im gewünschten Maße in Gang gekommen“ seien. Deren Vertreter sehen das etwas anders. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen wäre „ein bisschen Entschleunigung“ sachgerecht, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls auf dem Krankenhausgipfel.

Ins gleiche Horn stieß Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Unter Lauterbach sei „viel in relativ enge Zeiträume gequetscht“ worden. Ein weiterer Zeithorizont wäre vermutlich sinnvoller gewesen, um sich gut auf eine Umsetzung vorbereiten zu können. Von einem „Hau-Ruck-Verfahren“ sprach Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Fachkompetenz berücksichtigen

Die im Koalitionsvertrag angekündigte Anpassung der Klinik-Reform nimmt Formen an. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf für ein „Krankenhausreformanpassungsgesetz“, kurz KHAG, hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft Mitte August weiter klare Mindeststandards für Fachpersonal und Weiterbildung gefordert – auch wenn es für die Diabetologie bereits Bewegung in die richtige Richtung gibt.

Relevanz für die Diabetologie insbesondere bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Vordergründig spielt das Thema Hybrid-DRG für die Diabetologie keine große Rolle, da es vor allem um Eingriffe und Operationen geht. Die Behandlung des Diabetes besteht aber zu einem großen Teil aus dem, was als „sprechende Medizin“ bezeichnet wird. Sie ist eben keine klar umrissene Prozedur.

Nichtsdestotrotz benötigen auch Menschen mit Diabetes manchmal Operationen oder Eingriffe. Solche aus dem Bereich der Kardiologie zum Beispiel sogar häufig, da Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu den typischen Komplikationen des Diabetes gehören. Und unter den Leistungen, die laut einem Beschluss im April neu ab 2026 mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen, sind mehrere kardiologische und Gefäß-Eingriffe.

Die Kalkulation der Vergütung ist komplex, es sollen Kosten aus dem stationären und ambulanten Bereich einfließen. Erst im Herbst soll daher der zuständige Bewertungsausschuss die Hybrid-DRGs für nächstes Jahr einschließlich der Vergütung abschließend beschließen.

Verbesserung per Gesetz für Minderjährige und Menschen mit Behinderung?

Das KHVVG hat zwar neben der viel diskutierten großen Reform der Klinik-Finanzierung auch das Ziel der Ausweitung des Leistungskatalogs für die Abrechnungsart Hybrid-DRG ausgegeben. Gleichzeitig sieht das KHVVG aber vor, dass sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Menschen mit Behinderung in Zukunft eine Abrechnung über Hybrid-DRGs nicht mehr möglich ist.

„Kinder profitieren enorm von ambulanten Eingriffen oder kurzen stationären Aufenthalten. Das gewohnte Umfeld und die Nähe zu vertrauten Bezugspersonen beschleunigen die Heilung und reduzieren die psychische Belastung erheblich“, erklärte in dem Zusammenhang Dr. Ralf Lippert, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands (BNKD).

Der Verband fordert daher zusammen mit dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) Nachbesserungen durch den Gesetzgeber, unter anderem ein Beibehalten des § 115f SGB V auch für Kinder und Menschen mit Behinderungen.

Klinik-Reform im Fluss

  1. Am 5. August wurde ein Referenten-Entwurf zum KHAG vorgelegt.
  2. Für den 10. September war ein Kabinettsbeschluss dazu geplant.
  3. Kurzfristig wurde dieser verschoben – es gibt von allen Seiten Änderungswünsche.

von Marcus Sefrin

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Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 74 (10) Seite 50-51

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  • stephanie-haack postete ein Update vor 2 Wochen

    Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 2 Wochen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 3 Wochen, 3 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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