Mehr Behandlungen ambulant statt stationär: Hybride Hoffnungen bei den Versorgungsstrukturen

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Mehr Behandlungen ambulant statt stationär: Hybride Hoffnungen bei den Versorgungsstrukturen | Foto: benjaminnolte – stock.adobe.com
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Mehr Behandlungen ambulant statt stationär: Hybride Hoffnungen bei den Versorgungsstrukturen

Ambulantisierung – also mehr Behandlungen ambulant vor Ort statt stationär in Kliniken durchzuführen – ist in aller Munde. Die ist in der Diabetologie schon sehr weit, doch die Strukturen sind komplex und zerbrechlich. Am Beispiel der Hybrid-DRGs zeigt sich, dass auch neue Werkzeuge keine einfache Lösung bieten.

Die Versorgung von Menschen mit Diabetes findet zu großen Teilen ambulant bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten statt. Eine wichtige Ausnahme dieser Regel sind Kinder und Jugendliche, die oft in Ambulanzen in Krankenhäusern behandelt werden. Schon diese beiden Tatsachen zeigen, dass das in der Gesundheitspolitik derzeit viel diskutierte Gebot der Ambulantisierung in der Diabetologie schon längst umgesetzt wird.

Das Thema der Ambulantisierung ist dabei keineswegs neu. Es geistert schon seit vielen Jahren durch die Wunschlisten von Politikern und Gesundheits-Profis. Das Prinzip dahinter klingt einfach, Patienten-freundlich und wirtschaftlich: Eine medizinische Behandlung, die genauso gut in einer Arztpraxis statt in einem Krankenhaus durchgeführt werden kann, sollte ambulant und nicht stationär erfolgen.

Fallpauschalen: Gleiche Voraussetzungen durch Hybrid-DRGs?

Doch wie immer steckt der Teufel im Detail. Denn meist geht es bei den Details auch und vor allem ums Finanzielle. Deswegen geht es beim Thema Ambulantisierung momentan oft um „Hybrid-DRGs“. Dahinter stehen die zur Kosten-Erstattung von Krankenhaus-Behandlungen verwendeten Fallpauschalen nach „Diagnosis Related Groups“ (DRGs). Bei den hybriden Fallpauschalen erhalten niedergelassene Vertragsärzte und Krankenhäuser für ausgewählte Leistungen die gleiche Vergütung. Man spricht daher von einer Sektoren-gleichen oder Sektoren-übergreifenden Vergütung – gleiches Geld für gleiche Leistung.

Dieser Abrechnungsweg der Hybrid-DRGs wurde mit dem Paragrafen 115f im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) Anfang 2022 über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) eingeführt. Eine Anfang 2024 in Kraft getretene Verordnung regelt die Umsetzung. Ein Gremium mit dem entlarvend komplizierten Namen „ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss“ wählt dabei die Leistungen aus, die mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen. Es sollen nach und nach mehr werden.

„Das Hybrid-DRG-Gesetz wird dazu führen, dass viele stationäre Aufenthalte, die wir nur haben, damit sie abgerechnet werden können, durch ambulante Behandlungen ersetzt werden“, versprach der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Einführung. Im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) der Ampel-Koalition wurde konkretisiert, dass ab 2026 jährlich mindestens eine Million vollstationäre Fälle durch Hybrid-DRGs zu leisten sind, ab 2028 sind es mindestens 1,5 Millionen Fälle und ab 2030 mindestens zwei Millionen Fälle.

Krankenkassen, Ärzteschaft und Kliniken wünschen sich erweiterten Zeithorizont

Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bekräftigte diese Zielvorgabe für 2030 Anfang September auf dem „Krankenhausgipfel“ in Berlin. Sie sprach von „klaren und durchaus ambitionierten Fallzahlenvorgaben“, die die Politik hier gemacht habe. Der Grund sei, dass die Selbstverwaltung, also Krankenkassen, Ärzte und Kliniken gemeinsam, „nicht im gewünschten Maße in Gang gekommen“ seien. Deren Vertreter sehen das etwas anders. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen wäre „ein bisschen Entschleunigung“ sachgerecht, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls auf dem Krankenhausgipfel.

Ins gleiche Horn stieß Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Unter Lauterbach sei „viel in relativ enge Zeiträume gequetscht“ worden. Ein weiterer Zeithorizont wäre vermutlich sinnvoller gewesen, um sich gut auf eine Umsetzung vorbereiten zu können. Von einem „Hau-Ruck-Verfahren“ sprach Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Fachkompetenz berücksichtigen

Die im Koalitionsvertrag angekündigte Anpassung der Klinik-Reform nimmt Formen an. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf für ein „Krankenhausreformanpassungsgesetz“, kurz KHAG, hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft Mitte August weiter klare Mindeststandards für Fachpersonal und Weiterbildung gefordert – auch wenn es für die Diabetologie bereits Bewegung in die richtige Richtung gibt.

Relevanz für die Diabetologie insbesondere bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Vordergründig spielt das Thema Hybrid-DRG für die Diabetologie keine große Rolle, da es vor allem um Eingriffe und Operationen geht. Die Behandlung des Diabetes besteht aber zu einem großen Teil aus dem, was als „sprechende Medizin“ bezeichnet wird. Sie ist eben keine klar umrissene Prozedur.

Nichtsdestotrotz benötigen auch Menschen mit Diabetes manchmal Operationen oder Eingriffe. Solche aus dem Bereich der Kardiologie zum Beispiel sogar häufig, da Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu den typischen Komplikationen des Diabetes gehören. Und unter den Leistungen, die laut einem Beschluss im April neu ab 2026 mit einer Hybrid-DRG vergütet werden sollen, sind mehrere kardiologische und Gefäß-Eingriffe.

Die Kalkulation der Vergütung ist komplex, es sollen Kosten aus dem stationären und ambulanten Bereich einfließen. Erst im Herbst soll daher der zuständige Bewertungsausschuss die Hybrid-DRGs für nächstes Jahr einschließlich der Vergütung abschließend beschließen.

Verbesserung per Gesetz für Minderjährige und Menschen mit Behinderung?

Das KHVVG hat zwar neben der viel diskutierten großen Reform der Klinik-Finanzierung auch das Ziel der Ausweitung des Leistungskatalogs für die Abrechnungsart Hybrid-DRG ausgegeben. Gleichzeitig sieht das KHVVG aber vor, dass sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Menschen mit Behinderung in Zukunft eine Abrechnung über Hybrid-DRGs nicht mehr möglich ist.

„Kinder profitieren enorm von ambulanten Eingriffen oder kurzen stationären Aufenthalten. Das gewohnte Umfeld und die Nähe zu vertrauten Bezugspersonen beschleunigen die Heilung und reduzieren die psychische Belastung erheblich“, erklärte in dem Zusammenhang Dr. Ralf Lippert, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands (BNKD).

Der Verband fordert daher zusammen mit dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) Nachbesserungen durch den Gesetzgeber, unter anderem ein Beibehalten des § 115f SGB V auch für Kinder und Menschen mit Behinderungen.

Klinik-Reform im Fluss

  1. Am 5. August wurde ein Referenten-Entwurf zum KHAG vorgelegt.
  2. Für den 10. September war ein Kabinettsbeschluss dazu geplant.
  3. Kurzfristig wurde dieser verschoben – es gibt von allen Seiten Änderungswünsche.

von Marcus Sefrin

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Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 74 (10) Seite 50-51

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  • Hallo,
    das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
    Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann?

  • uho1 postete ein Update vor 6 Tagen, 13 Stunden

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?

  • diahexe postete ein Update vor 2 Wochen

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?

    • Liebe diahexe,
      Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
      Viele Grüße
      Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion

    • @gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.

    • @gregor-hess: das ist ein sehr guter Hinweis. Ich war schon persönlich bei der Gründerin des Vereins und habe Insulin abgegeben. Diese Frau macht wirklich einen tollen Job und bringt das Insulin regelmäßig nach Afrika. Sie nimmt Insulin, Pens, Pennadeln, Lanzetten, Blutzuckerteststreifen usw…

      Kann es nur empfehlen!!!

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