Dauerbaustelle Krankenhausreform: Was tut sich für die Diabetes-Versorgung in der Klinik?

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Dauerbaustelle Krankenhausreform: Was tut sich für die Diabetes-Versorgung in der Klinik? | Foto: bluedesign – stock.adobe.com
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Dauerbaustelle Krankenhausreform: Was tut sich für die Diabetes-Versorgung in der Klinik?

An der Krankenhausreform wird schon eine Weile gewerkelt. Seit Ende März hat diese Dauerbaustelle zur Neuordnung der Kliniklandschaft und -finanzierung nun alle parlamentarischen Hürden genommen. Was tut sich für die Diabetes-Versorgung in der Klinik?

Reformen werden in der Politik oft mit Baustellen verglichen. Hier muss etwas getan werden, wird damit verdeutlicht. Bei der Krankenhausreform wurde Ende März ein wichtiger Schritt gemacht. Doch wie er im Baustellen-Bild zu nennen ist, ist nicht so ganz klar: Bauantrag und erster Spatenstich der Reform hat schon die Vorgänger-Regierung gefeiert. Einziehen kann man in das neue Krankenhaus aber sicher auch noch nicht. Am ehesten ist es wohl das Richtfest: Die Reform hat nun ein Dach, es ist schon viel geschafft, aber eben auch noch so einiges im Innenbereich zu tun.

Langwieriger Prozess

  1. Erster Arbeitsentwurf des KHVVG im September 2023, in Kraft trat es im Dezember 2024.
  2. 46 Änderungs-Anträge hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags zum KHAG angenommen – von den Koalitionsfraktionen.
  3. Die neue Vorhalte-Vergütung soll ab 2030 voll finanzwirksam werden – so der Plan derzeit.

Die Fakten: Der Bundesrat ließ am 27. März das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform passieren. Der Bundestag hatte es am 6. März beschlossen. Damit ist das aus Änderungen an sieben Gesetzen und Verordnungen bestehende Gesetzespaket nun nach langem Tauziehen in Kraft getreten. Von der im Vorfeld diskutierten Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, hat der Bundesrat nicht Gebrauch gemacht. Dies hätte eine weitere Verhandlungsrunde für die Krankenhausreform bedeutet.

Die Ende 2024 beschlossene Krankenhausreform soll an einigen Stellen nachgebessert werden. Das hatten sich die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen. Die Regelungen aus dem Krankenhaus­versorgungs­verbesserungs­gesetz (KHVVG) der Ampel-Regierung sollen mit dem Krankenhaus­reform­anpassungs­gesetz (KHAG) „praxisnah fortentwickelt“ werden. So lautet der Plan des Bundesgesundheits­ministeriums. „Die Grundprinzipien bleiben auch nach der Anpassung bestehen: mehr Qualität, mehr Spezialisierung, mehr Effizienz“, betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

Ringen um Strukturen

Für die Diabetologie versteckt sich die wichtigste Anpassung in einer Tabelle der Anlage 1 zum neu formulierten Paragraphen 135e des fünften Sozialgesetzbuchs. Dort wird geregelt, welche Ausstattung ein Krankenhaus vorweisen muss, um bestimmte Leistungen abrechnen zu können. Für die Leistungsgruppe 2 „Komplexe Endokrinologie und Diabetologie“ werden nun mindestens zwei Fachärztinnen bzw. -ärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder Fachärztinnen bzw. -ärzte Innere Medizin mit Zusatzweiterbildung Diabetologie gefordert.

Im bisherigen Reform-Gesetz KHVVG fehlte die zweite Möglichkeit, was zu viel Kritik aus der Praxis geführt hatte. Von den bundesweit lediglich 300 Fachärztinnen und Fachärzten mit der von der Politik gewünschten Qualifikation für Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie arbeitet nur die Hälfte im Krankenhaus. Und selbst die 300 wären zu wenig für den Bedarf. Denn derzeit versorgen etwa 4.300 Internistinnen und Internisten mit der jetzt in die Anforderungen mit aufgenommenen Zusatzweiterbildung Diabetologie die Krankenhaus-Patientinnen und -Patienten mit Diabetes.

Unerfüllte DDG-Forderungen

Andere Forderungen aus der Diabetologie bleiben dagegen auch nach der Anpassung der Klinikreform unerfüllt. So hat die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) schon im August 2025 darauf hingewiesen, dass die von ihr ausgegebenen Zertifikate für Kliniken deutschlandweit noch immer nicht bei der Vergütung berücksichtigt werden. Das müsse sich dringend ändern.

Die Zertifikate und die durch sie nachgewiesenen hohen Behandlungsstandards würden durch Sparzwänge und strategische Entscheidungen der Kliniken bedroht. Als Beispiel nennt die DDG die Einordnung von diabetologischen Fachabteilungen in die Leistungsgruppe 1 für „Allgemeine Innere Medizin“. Auch für Einrichtungen dieser Leistungsgruppe 1 hatte sie die Verfügbarkeit der fachärztlichen Expertise in Innerer Medizin mit Zusatzweiterbildung Diabetologie als Anforderung angeregt, entweder im Krankenhaus oder durch einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit einem niedergelassenen Diabetologen.

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf im August 2025 hatte die DDG als verpflichtendes Strukturkriterium für Leistungsgruppe 2 auch Fachkompetenz beim nicht ärztlichen Personal als unverzichtbar bezeichnet und mindestens eine Gesundheitsfachkraft mit der Anerkennung „Diabetesberaterin DDG“ gefordert. Auch dieser Wunsch blieb ungehört. Gleiches gilt für Leistungsgruppe 1, wo mindestens eine Pflegefachkraft mit Diabetes-Expertise oder Diabetesassistentin DDG gefordert waren.

Diabetes-Kliniken

Auf der Website des Bundesverbands Klinischer Diabetes-Einrichtungen (BVKD) gibt es eine Liste der rund 100 Mitglieder des Verbands.

„Faktische Rückabwicklung“

Bei den Änderungen, die am Krankenhausreformanpassungsgesetz auf den letzten Metern des parlamentatischen Prozesses noch vorgenommen wurden, ging es nicht um diabetologische Details, sondern unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen.

In der Bundestags-Debatte kritisierte der Grünen-Politiker Dr. Janosch Dahmen die „faktische Rückabwicklung“ der ursprünglichen Krankenhausreform. Die alte Reform habe das klare Ziel gehabt, komplexe Medizin an die geeigneten Standorte zu bringen, für mehr Spezialisierung und Qualität zu sorgen und dadurch auch mehr Wirtschaftlichkeit im System zu schaffen. „Sie verlängern ineffiziente Strukturen und wundern sich gleichzeitig über steigende Krankenkassenbeiträge“, legte er den Finger in die Wunde.

Anpassungen erwartet

Der derzeitige Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder Andreas Philippi (SPD) betonte anlässlich der Bundesrats-Beratungen zur Reform der Reform: „Das KHAG wurde unter hohem Zeitdruck verhandelt und muss daher schnell auch verbessert werden“, erklärte der Niedersachse. Das Krankenhaus bleibt also weiter eine Baustelle.


von Marcus Sefrin

Marcus Sefrin ist Fachjournalist mit Schwerpunkt Medizin und Diabetes. Er war tätig als Chefredakteur der Fachzeitschrift DiabetesNews, produziert Fachtexte, Kongressberichte, Produktmonografien und begleitet Diabetes-Kongresse national und international.

Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 75 (5) Seite 52-53

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