Mehrarbeit: Welche Arbeitszeit-Regelungen gelten für Schwerbehinderte?

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Mehrarbeit: Welche Arbeitszeit-Regelungen gelten für Schwerbehinderte?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Ich bin Typ-1-Diabetiker und arbeite im Einzelhandel. Bis jetzt hatte ich “normale” Arbeitszeiten (montags bis freitags, 9 bis ca. 18 Uhr). Nun wurde ich aufgefordert, regelmäßig bis 20 Uhr und auch samstags zu arbeiten. Frage: Gibt es arbeitsrechtliche Regelungen bezüglich der Arbeitszeiten für Schwerbehinderte (Diabetiker)?

Christian F., per E-Mail

Oliver Ebert:

Schwerbehinderte Menschen können gemäß § 124 SGB IX auf Verlangen von Mehrarbeit freigestellt werden. Unter Mehrarbeit versteht man dabei diejenige Arbeit, welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich hinausgeht. Dies bedeutet nun allerdings nicht, dass Überstunden unzulässig wären. Auch hat man als Schwerbehinderter keinen Anspruch auf Einhaltung der Fünf-Tage-Woche und Befreiung von Nachtarbeit (Bundesarbeitsgericht BAG, Urteil vom 03.12.2002 – 9 AZR 462/01).

Nur im Einzelfall könnte sich aufgrund der besonderen Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Beschäftigten (§ 81 Abs. 4 SGB IX) etwas anderes ergeben, wenn das zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitszeit erforderlich ist und/oder ausnahmsweise eine Nachtarbeit unzumutbar wäre (vgl. BAG, Urteil vom 03.12.2002).

Dies darf umgekehrt aber auch für den Arbeitgeber nicht unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden sein. Dagegen sind Schwerbehinderte von Bereitschaftsdiensten, die Mehrarbeit bedeuten, auf Verlangen freizustellen (BAG, Urteil vom 21.11.2006, Az.: 9 AZR 176/06).


Oliver Ebert

Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2013; 62 (12) Seite 48

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße