Mit Diabetes den Führerschein erhalten: So kann man Schwierigkeiten vermeiden

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Mit Diabetes den Führerschein erhalten - So kann man Schwierigkeiten vermeiden | Foto: Joerch – stock.adobe.com
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Mit Diabetes den Führerschein erhalten: So kann man Schwierigkeiten vermeiden

Das Autofahren ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestandteil ihres Alltags und ihrer Unabhängigkeit. Auch trotz und mit Diabetes ist das Führen eines Fahrzeugs fast immer möglich, sodass dem Führerschein in der Regel nichts entgegenstehen muss. In diesem Beitrag geben wir Tipps, Schwierigkeiten beim Erhalt des Führerscheins zu vermeiden.

Beim Führerschein-Antrag prüft die Behörde, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Straßenverkehr vorliegen. Die Beurteilung erfolgt dabei auf Grundlage der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BGLL), zu finden auf der Website der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt).

Diese Leitlinien legen fest, unter welchen Bedingungen Menschen mit Gesundheits-Beeinträchtigungen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Führerschein-Behörden oder Gutachter müssen sich grundsätzlich an diesen Vorgaben orientieren.

Autofahren mit Diabetes: stabile Stoffwechsellage entscheidend

Laut den BGLL ist das Autofahren mit Diabetes möglich, wenn und solange man in der Lage ist, Unterzuckerungen (Hypoglykämien) rechtzeitig wahrzunehmen und darauf adäquat zu reagieren. „Wiederholte schwere Hypoglykämien im Wachzustand“ schließen in der Regel die Fahreignung so lange aus, „bis wieder eine hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt ist“. „Schwere Hypoglykämie“ meint dabei die „Notwendigkeit von Hilfe durch eine andere Person“. „‚Wiederholte Hypoglykämie‘ bedeutet das zweimalige Auftreten einer schweren Hypoglykämie innerhalb von 12 Monaten.“

Laut den BGLL ist das Autofahren mit Diabetes möglich, wenn und solange man in der Lage ist, Unterzuckerungen (Hypoglykämien) rechtzeitig wahrzunehmen und darauf adäquat zu reagieren. „Wiederholte schwere Hypoglykämien im Wachzustand“ schließen in der Regel die Fahreignung so lange aus, „bis wieder eine hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt ist“. „Schwere Hypoglykämie“ meint dabei die „Notwendigkeit von Hilfe durch eine andere Person“. „‚Wiederholte Hypoglykämie‘ bedeutet das zweimalige Auftreten einer schweren Hypoglykämie innerhalb von 12 Monaten.“

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