Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Rechtsmittel-Verzicht gefordert, da Gutachten für Führerschein fehlt – was nun?

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© Manuel Tauber-Romieri - iStockphoto
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Rechtsmittel-Verzicht gefordert, da Gutachten für Führerschein fehlt – was nun?

Eine junge Frau mit Diabetes beantragt den Führerschein – das Landratsamt fordert ein Gutachten, versagt schließlich die Fahrerlaubnis und verlangt einen Rechtsmittel-­Verzicht. Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt, was zu beachten ist.

Die Frage

Wir hatten im Führerschein-Antrag meiner Tochter deren Diabetes wahrheitsgemäß angegeben und ein Attest eingereicht. Da der HbA1c sehr hoch war (über 11 Prozent), wurde vom Landrats­amt ein Gutachten gefordert. Leider haben sich die Werte nicht gebessert, auf Grund eines Schicksalsschlags eher noch verschlechtert, wodurch ein Gutachten nicht erstellt werden konnte.

Zuletzt haben wir uns darauf geeinigt, dass sich meine Tochter im Moment auf ihr Abitur konzentriert und wir uns wieder melden, sobald sie das Thema Führerschein wieder in Angriff nimmt. Meine Tochter hat daraufhin vom Landratsamt eine Versagung der Fahrerlaubnis erhalten. Ich soll auch folgendes unterschreiben: „Gegen die Ablehnung des Antrags durch das Landrats­amt […] erkläre ich Rechtsmittel-Verzicht. Dies schließt eine erneute formelle Antragsstellung zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus.“

Unsere Frage ist jetzt, ob wir bedenkenlos den geforderten Rechtsmittel-Verzicht unterschreiben können oder ob sich dadurch Nachteile ergeben würden?

Brigitte A.

Die Antwort von Oliver Ebert

Es gibt keine Verpflichtung, eine solche Verzichtserklärung abzugeben. Sie können daher bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (1 Monat nach Erhalt des Bescheids) entscheiden, ob vielleicht doch noch Rechtsmittel eingelegt werden sollen.

Wenn Sie allerdings schon entschieden haben, dass der Bescheid so akzeptiert und kein Widerspruch eingelegt werden soll, dann können Sie dem Rechtsmittel-Verzicht natürlich zustimmen; dies hat keine Nachteile für Sie bzw. Ihre Tochter. Die einzige Auswirkung ist, dass der Ablehnungsbescheid damit bereits sofort rechtskräftig wird. Auch ohne Verzichts­erklärung wird der Bescheid automatisch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig, sofern Sie bis dahin keinen Widerspruch eingelegt haben.

Allerdings halte ich es hier für durchaus denkbar, dass ein Widerspruch vielleicht doch sinnvoll sein könnte. Wenn die Behörde nur aufgrund des HbA1c-Wertes annimmt, dass Ihre Tochter nicht fahrgeeignet sei, dann wäre dies meines Erachtens rechtsfehlerhaft: Nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen reicht das HbA1c allein nicht aus, um die Fahreignung zu bewerten.

Für eine konkrete Abschätzung der Erfolgsaussichten müsste man aber den Ablehnungs- bzw. Versagungsbescheid prüfen. Ich empfehle, dass Sie sich dazu von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe beraten lassen.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (2) Seite 48

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen

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