- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Rechtsmittel-Verzicht gefordert, da Gutachten für Führerschein fehlt – was nun?
2 Minuten
Eine junge Frau mit Diabetes beantragt den Führerschein – das Landratsamt fordert ein Gutachten, versagt schließlich die Fahrerlaubnis und verlangt einen Rechtsmittel-Verzicht. Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt, was zu beachten ist.
Die Frage
Wir hatten im Führerschein-Antrag meiner Tochter deren Diabetes wahrheitsgemäß angegeben und ein Attest eingereicht. Da der HbA1c sehr hoch war (über 11 Prozent), wurde vom Landratsamt ein Gutachten gefordert. Leider haben sich die Werte nicht gebessert, auf Grund eines Schicksalsschlags eher noch verschlechtert, wodurch ein Gutachten nicht erstellt werden konnte.
Zuletzt haben wir uns darauf geeinigt, dass sich meine Tochter im Moment auf ihr Abitur konzentriert und wir uns wieder melden, sobald sie das Thema Führerschein wieder in Angriff nimmt. Meine Tochter hat daraufhin vom Landratsamt eine Versagung der Fahrerlaubnis erhalten. Ich soll auch folgendes unterschreiben: „Gegen die Ablehnung des Antrags durch das Landratsamt […] erkläre ich Rechtsmittel-Verzicht. Dies schließt eine erneute formelle Antragsstellung zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus.“
Unsere Frage ist jetzt, ob wir bedenkenlos den geforderten Rechtsmittel-Verzicht unterschreiben können oder ob sich dadurch Nachteile ergeben würden?
Brigitte A.
Die Antwort von Oliver Ebert
Es gibt keine Verpflichtung, eine solche Verzichtserklärung abzugeben. Sie können daher bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (1 Monat nach Erhalt des Bescheids) entscheiden, ob vielleicht doch noch Rechtsmittel eingelegt werden sollen.
Wenn Sie allerdings schon entschieden haben, dass der Bescheid so akzeptiert und kein Widerspruch eingelegt werden soll, dann können Sie dem Rechtsmittel-Verzicht natürlich zustimmen; dies hat keine Nachteile für Sie bzw. Ihre Tochter. Die einzige Auswirkung ist, dass der Ablehnungsbescheid damit bereits sofort rechtskräftig wird. Auch ohne Verzichtserklärung wird der Bescheid automatisch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig, sofern Sie bis dahin keinen Widerspruch eingelegt haben.
Allerdings halte ich es hier für durchaus denkbar, dass ein Widerspruch vielleicht doch sinnvoll sein könnte. Wenn die Behörde nur aufgrund des HbA1c-Wertes annimmt, dass Ihre Tochter nicht fahrgeeignet sei, dann wäre dies meines Erachtens rechtsfehlerhaft: Nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen reicht das HbA1c allein nicht aus, um die Fahreignung zu bewerten.
Für eine konkrete Abschätzung der Erfolgsaussichten müsste man aber den Ablehnungs- bzw. Versagungsbescheid prüfen. Ich empfehle, dass Sie sich dazu von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe beraten lassen.
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von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (2) Seite 48
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
