- Soziales und Recht
Nachgefragt | Recht: Was bedeutet „Gleichstellung“ mit schwerbehinderten Menschen?
3 Minuten

Wer wegen einer Erkrankung oder Beeinträchtigung einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 hat, gilt nicht als schwerbehindert und erhält auch keinen entsprechenden Ausweis. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass sie unter bestimmten Bedingungen aber zumindest eine „Gleichstellung“ mit schwerbehinderten Menschen erhalten können. Was hat es damit auf sich und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Gemäß § 2 Absatz 2 SGB IX gelten Menschen als schwerbehindert und erhalten einen Schwerbehindertenausweis, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 festgestellt wurde. Bei Diabetes muss dafür neben dem hohen Aufwand einer intensivierten Insulintherapie bzw. Insulinpumpentherapie beispielsweise nachgewiesen werden, dass man aufgrund der Krankheit gravierend in seinem Alltagsleben beeinträchtigt ist. In vielen Fällen sehen die Ämter diese Voraussetzungen jedoch nicht als erfüllt. Dann stellen sie nur einen GdB von 30 bis 40 fest. Dieser bringt außer einem Steuervorteil ansonsten nicht sehr viel.
Möglichkeit: Gleichstellung ab einem GdB 30
Dennoch bietet das Gesetz einen Vorteil, der vielen Betroffenen nicht bekannt ist. Ab einem GdB von 30 kann man sich zumindest im Bereich des Arbeitslebens auf Antrag mit schwerbehinderten Menschen „gleichstellen“ lassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Zwar gibt es keinen Anspruch auf Zusatzurlaub und auch die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist nicht möglich, dennoch können einige wichtige Regelungen für schwerbehinderte Menschen in Anspruch genommen werden.
Besonders wichtig ist der besondere Kündigungsschutz (geregelt in § 168 SGB X). Der Arbeitgeber darf nur kündigen, wenn er zuvor die Zustimmung der Integrationsbehörde erhalten hat. Dazu kann man auch begleitende Hilfen im Arbeitsleben durch das Integrationsamt erhalten. Für Arbeitgeber wichtig ist, dass gleichgestellte Mitarbeiter bei der Berechnung der Pflichtarbeitsplätze berücksichtigt werden: Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen nämlich eine vorgeschriebene Zahl von Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen oder ansonsten für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichs-Abgabe entrichten.
Wissenswertes zur Gleichstellung
- Eine Gleichstellung bringt den gleichen Kündigungsschutz wie bei schwerbehinderten Menschen und kann auch für den Arbeitgeber vorteilhaft sein.
- Die Gleichstellung begründet keinen Anspruch auf Sonderurlaub oder vorgezogene Altersrente.
- Der Antrag ist bei der Arbeitsagentur zu stellen, der Arbeitgeber wird hierzu um Stellungnahme gebeten.
Was sind die Voraussetzungen?
Für eine erfolgreiche Gleichstellung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss ein GdB von mindestens 30 amtlich festgestellt worden sein. Darüber hinaus müssen plausible Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass man aufgrund der Behinderung „ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz (…) nicht erlangen oder nicht behalten“ kann (§ 2 Absatz 3 SGB IX).
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florahdo postete ein Update vor 3 Tagen, 11 Stunden
Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!
Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB
Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂
mr postete ein Update vor 5 Tagen, 22 Stunden
Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.
- katrin-kraatz antwortete vor 18 Stunden, 57 Minuten
Hallo mr,
Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.
Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.
Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.
Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?
moira postete ein Update vor 6 Tagen
Hallo!
Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
Ich wüsste gerne wie gut das klappt.- moira antwortete vor 5 Tagen, 2 Stunden
Ich meinte Liberty




