Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist es sinnvoll, einen Schwerbehindertenausweis einzuklagen?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist es sinnvoll, einen Schwerbehindertenausweis einzuklagen?

Bei Diabetes Typ 1 wird ein Schwerbehindertenausweis nur selten anerkannt. Ist es dennoch sinnvoll, den Anspruch einzuklagen? Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert, welche Hürden Gerichte an den Nachweis erheblicher Beeinträchtigungen im Alltag stellen.

Die Frage

Ich habe einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis bei Diabetes Typ 1 gestellt. Dieser wurde jetzt nach Widerspruch wieder abgelehnt, dafür der Gdb von 30 auf 40 erhöht.

Mich würde nur interessieren, ob eine Klage Sinn macht, denn ich habe die Urteile hier durchgelesen und fast keine gesehen, die einem Gdb von 50 zugestimmt hätten. Aus Ihrer Erfahrung, macht eine Klage denn überhaupt Sinn?

Peter W.

Die Antwort von Oliver Ebert

Tatsächlich ist es so, dass es mit der Diabetes-Erkrankung allein fast nicht mehr möglich ist, einen Schwerbehindertenstatus zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass neben dem hohen Therapie-Aufwand einer intensivierten Insulintherapie bzw. Pumpentherapie und den damit verbundenen Belastungen es zu zusätzlichen, erheblichen Einschränkungen kommt, die sich zudem auch gravierend auf Ihre Teilnahme am Alltagsleben auswirken müssen.

Allein das Messen und Spritzen reicht also nicht – vielmehr muss man insgesamt gesehen auch krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein. Solche schweren Beeinträchtigungen lassen sich aber in den seltensten Fällen zur Überzeugung der Gerichte nachweisen; die Hürden sind sehr hoch.

So werden in der Regel noch keine erheblichen Einschnitte darin gesehen, wenn es aufgrund der Krankheit bei Planung des Tagesablaufs, der Gestaltung der Freizeit, der Zubereitung der Mahlzeiten und der Mobilität zu Einschränkungen oder Belastungen kommt. Selbst wenn die Aktivitäten “mit einem erhöhten planerischen Aufwand verbunden” bzw. nur “unter erschwerten Bedingungen (weitere Blutzuckermessungen; beim Schwimmen erneutes Anlegen der Pumpe), letztlich aber nicht ausgeschlossen” seien, lasse dies keinen Rückschluss auf gravierende Teilhabeeinschränkungen zu – so zumindest das Landessozialgericht Halle (Urteil vom 27.08.2014, L 7 SB 23/13).

Selbst benachteiligende Umstände bei den erforderlichen Blutzuckermessungen und beim Spritzen (separater Raum bzw. Toilette) seien “der Krankheit immanent und können nicht als gesondert zu berücksichtigende Teilhabeeinschränkungen bewertet werden”. Die Schwerbehinderten-Eigenschaft könne allein aufgrund eines Diabetes nur angenommen werden, wenn “die zu berücksichtigende Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsstörungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft so schwer wie etwa die vollständige Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, der Verlust eines Beins im Unterschenkel oder eine Aphasie (Sprachstörung) mit deutlicher Kommunikationsstörung beeinträchtigen”.

Sofern also der Diabetes zu keinen besonders ausgeprägten und so auch nachweisbaren Beeinträchtigungen in Ihrem Alltagsleben führt oder bei Ihnen neben dem Diabetes nicht noch andere erhebliche Krankheiten bzw. Gesundheitsstörungen vorliegen, dann dürfte eine Klage wahrscheinlich tatsächlich nicht erfolgversprechend sein.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (8) Seite 48

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  • lena-schmidt postete ein Update vor 1 Woche

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Monat

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Monat

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Monat

      Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße