- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist es sinnvoll, einen Schwerbehindertenausweis einzuklagen?
2 Minuten

Bei Diabetes Typ 1 wird ein Schwerbehindertenausweis nur selten anerkannt. Ist es dennoch sinnvoll, den Anspruch einzuklagen? Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert, welche Hürden Gerichte an den Nachweis erheblicher Beeinträchtigungen im Alltag stellen.
Die Frage
Ich habe einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis bei Diabetes Typ 1 gestellt. Dieser wurde jetzt nach Widerspruch wieder abgelehnt, dafür der Gdb von 30 auf 40 erhöht.
Mich würde nur interessieren, ob eine Klage Sinn macht, denn ich habe die Urteile hier durchgelesen und fast keine gesehen, die einem Gdb von 50 zugestimmt hätten. Aus Ihrer Erfahrung, macht eine Klage denn überhaupt Sinn?
Peter W.
Die Antwort von Oliver Ebert
Tatsächlich ist es so, dass es mit der Diabetes-Erkrankung allein fast nicht mehr möglich ist, einen Schwerbehindertenstatus zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass neben dem hohen Therapie-Aufwand einer intensivierten Insulintherapie bzw. Pumpentherapie und den damit verbundenen Belastungen es zu zusätzlichen, erheblichen Einschränkungen kommt, die sich zudem auch gravierend auf Ihre Teilnahme am Alltagsleben auswirken müssen.
Allein das Messen und Spritzen reicht also nicht – vielmehr muss man insgesamt gesehen auch krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein. Solche schweren Beeinträchtigungen lassen sich aber in den seltensten Fällen zur Überzeugung der Gerichte nachweisen; die Hürden sind sehr hoch.
So werden in der Regel noch keine erheblichen Einschnitte darin gesehen, wenn es aufgrund der Krankheit bei Planung des Tagesablaufs, der Gestaltung der Freizeit, der Zubereitung der Mahlzeiten und der Mobilität zu Einschränkungen oder Belastungen kommt. Selbst wenn die Aktivitäten “mit einem erhöhten planerischen Aufwand verbunden” bzw. nur “unter erschwerten Bedingungen (weitere Blutzuckermessungen; beim Schwimmen erneutes Anlegen der Pumpe), letztlich aber nicht ausgeschlossen” seien, lasse dies keinen Rückschluss auf gravierende Teilhabeeinschränkungen zu – so zumindest das Landessozialgericht Halle (Urteil vom 27.08.2014, L 7 SB 23/13).
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Selbst benachteiligende Umstände bei den erforderlichen Blutzuckermessungen und beim Spritzen (separater Raum bzw. Toilette) seien “der Krankheit immanent und können nicht als gesondert zu berücksichtigende Teilhabeeinschränkungen bewertet werden”. Die Schwerbehinderten-Eigenschaft könne allein aufgrund eines Diabetes nur angenommen werden, wenn “die zu berücksichtigende Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsstörungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft so schwer wie etwa die vollständige Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, der Verlust eines Beins im Unterschenkel oder eine Aphasie (Sprachstörung) mit deutlicher Kommunikationsstörung beeinträchtigen”.
Sofern also der Diabetes zu keinen besonders ausgeprägten und so auch nachweisbaren Beeinträchtigungen in Ihrem Alltagsleben führt oder bei Ihnen neben dem Diabetes nicht noch andere erhebliche Krankheiten bzw. Gesundheitsstörungen vorliegen, dann dürfte eine Klage wahrscheinlich tatsächlich nicht erfolgversprechend sein.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (8) Seite 48
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olivers postete ein Update vor 2 Tagen, 13 Stunden
Hallo Zusammen!
Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
Liebe Grüße
Oliverzojou96 postete ein Update vor 3 Tagen, 15 Stunden
Hallo, ich bin DT1 und trage seit etwa 1 Jahr eine Omnipod-Pumpe. Letztere löst seit mehrere Monaten eine Hautallergie an der Platzierungsstelle aus. Ich habe es bereits mit dem Cavillon-Spray und Pflastern (derzeit Omnifix von Hartmann und Unterpatch von My Sweet Stitch) für empfindliche Haut unter dem Pod probiert. Es hilft aber leider nicht oder nur bedingt, da auch mit Spray die Allergie ausgelöst wird und die Schutzpflaster nicht lange haften. Hat jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht und eine gute Lösung gefunden? Ich würde gerne weiterhin eine Pumpe tragen, wäre aber auch bereit das Modell zu wechseln, wenn es das Problem mit der Allergie löst. Ich bin um jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus 🙂
darktear postete ein Update vor 4 Tagen, 6 Stunden
Hallo,
hat irgendwer der den Libre3 benutzt auch so massive Probleme ?
Mein Kind hat ständig Ärger mit seinen Sensoren,selten wo mal einer durchhält. Entweder dauernd Sensorfehler oder ein neuer Sensor sitzt und nach kurzer Zeit kommt bitte neuen Sensor starten.
Das kann ja nicht sein,ich hab selten mal einen Sensorfehler.
Als ich das letzte mal bei denen angerufen hatte ,meinte dieser “sehr freundliche” Mitarbeiter nur es kann nicht sein das die so viele Fehler haben,es gab keinen Ersatz.
Müßen wir jetzt ernsthaft selber Sensoren bezahlen?
Weil bis der Nachschub kommt dauert es noch 🙁LG Sandra
- olivers antwortete vor 2 Tagen, 13 Stunden
Nun, ich weiß nicht, was ihr alles probiert habt. Aber Handyneustart, Bluetooth neu aktivieren, Akku muss genug Kapazität haben. Vielleicht ist der Sensor auch locker, Schweiss hat auch immer bei mir Schwierigkeiten gemacht (wird beim Kind nicht sein).
Gruß Oliver - darktear antwortete vor 15 Stunden, 21 Minuten
@olivers: Haben wir alles gemacht und hat dennoch nicht geholfen 🙁
Wir haben auch spezielle Pflaster zum drauf kleben,aber die machen keine Probleme.
Nun sollten bis mitte nächster Woche die neuen Sensoren kommen und ich hoffe es klappt dann mal ohne ProblemeGruß Sandra



