- Soziales und Recht
Neue Rabattarzneimittel für Millionen Patienten
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Seit Anfang des Monats gelten neue Rabattverträge. Auch bei den Festbeträgen wurden Anpassungen vorgenommen, zumeist wurden diese gesenkt.
Neue Rabattverträge großer Krankenkassen gelten seit dem 1. April in allen Apotheken bundesweit. Bei der nächsten Rezepteinlösung müssen sich Millionen Patienten darauf einstellen, ein anderes Arzneimittel als bisher vom Apotheker ausgehändigt zu bekommen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) insbesondere alle chronisch kranken Patienten aufmerksam, die gesetzlich krankenversichert sind.
Nach Berechnungen des DAV erlassen oder ermäßigen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die gesetzliche Zuzahlung für weniger als die Hälfte aller Rabattarzneimittel. Von den 27.000 erfassten Rabattarzneimitteln sind 11.500 Medikamente seit 1. April zur Hälfte oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung zugunsten der Krankenkassen befreit (43 Prozent).
Apotheker müssen festgelegte Rabattarzneimittel aushändigen
„Wenn bei großen Krankenkassen neue Rabattverträge mit vielen Wirkstoffen in Kraft treten, sind oft Millionen Patienten betroffen“, sagt DAV-Patientenbeauftrage Claudia Berger. Jede Apotheke müsse grundsätzlich das von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehene Rabattarzneimittel abgeben – bei gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke, gleicher oder als austauschbar festgesetzter Darreichungsform, identischer Packungsgröße und Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet.
Berger: „Chronisch kranke Menschen, die ihre Medikamente genau kennen, sind bei neuen Rabattarzneimitteln schnell verunsichert. Nicht nur das pharmazeutische Wissen, sondern auch ein hohes persönliches Engagement des Apothekers sind notwendig, um dem Patienten das Vertrauen in seine Medikation wiederzugeben.“
Auch Festbeträge wurden angepasst – etwa 7.500 Arzneimittel betroffen
Neben den neuen Rabattverträgen sind zum 1. April auch viele Festbeträge – Erstattungshöchstpreise der gesetzlichen Krankenkassen – angepasst worden. Etwa 7.500 Arzneimittel sind betroffen; bei rund 7.000 Medikamenten wurde der Festbetrag abgesenkt. Liegt der Herstellerpreis über dem Festbetrag, entstehen Mehrkosten für Patienten. Liegt er darunter, zahlt die Krankenkasse den Apothekenverkaufspreis – mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung.
Damit das Medikament von der Zuzahlung befreit wird, muss sein Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen. Laut DAV sind jedoch nur 4.600 von 32.500 festbetragsgeregelten Arzneimitteln befreit; das entspricht 14 Prozent.
Neuer Gesetzestext sieht auch Ausnahmen bei Rabatten vor
Seit 1. April werden erstmals Wirkstoffe definiert, deren ärztlich verordnete Medikamente nicht mehr zugunsten von preiswerteren Rabattarzneimitteln ausgetauscht werden dürfen. In der Anlage 1a (Substitutionsausschlussliste) im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V stehen die beiden Wirkstoffe Ciclosporin (Immunsuppressivum) und Phenytoin (Antiepileptikum).
Nachdem über diese Liste bislang von Apothekern und Krankenkassen kontrovers verhandelt wurde, ist laut Gesetz seit 1. April der Gemeinsame Bundesausschuss für die Bearbeitung der Liste zuständig. Der DAV fordert dabei eine angemessene Beteiligung der Apotheker.
Quelle: Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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schubidu postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 6 Tagen, 6 Stunden
Hallo zusammen,
ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus! -
stephanie-haack postete ein Update vor 4 Wochen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 4 Wochen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 4 Wochen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.
@calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!
@uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
Liebe Grüße