- Soziales und Recht
Nun amtlich: CGM ist ab sofort Kassenleistung
< 1 minute

Durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium für Gesundheit ist die Änderung der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ bezüglich der Kostenerstattung von Real-Time-Messgeräten nun in Kraft getreten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 beschlossen, dass Systeme zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGM) in vielen Fällen künftig von den Kassen übernommen werden dürfen.
Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit diesen Beschluss nicht beanstandet hatte, wurde die entsprechende Anlage der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ gestern (6. September 2016) verändert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit ist diese Änderung ab heute rechtskräftig.
Wer nun ein CGM-System beantragen kann und wie dies genau funktioniert, hat der Rechts-Experte des Diabetes-Journals, Oliver Ebert, ausführlich in der August-Ausgabe beschrieben.
Redaktion diabetes-online.de
Kirchheim-Verlag, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz,
Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0, Fax: (0 61 31) 9 60 70 90,
E-Mail: redaktion@diabetes-online.de
Diabetes-Anker-Newsletter
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Ähnliche Beiträge
- Behandlung
Gesund und nachhaltig fürs Klima – Interview mit Prof. Thürmann

2 Minuten
- Behandlung
Veränderte Wirkung bei hohen Temperaturen: Auch Medikamente brauchen „hitzefrei“

3 Minuten
Über uns
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
Diabetes-Anker-Newsletter
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.