Recht & Soziales: Oliver Eberts Bilanz 2017

3 Minuten

© © vege - Fotolia
Recht & Soziales: Oliver Eberts Bilanz 2017

Oliver Ebert ist der Experte des Diabetes-Journals für rechtliche und soziale Themen. Aus diesem Blickwinkel resümiert der Rechtsanwalt, was sich im ausklingenden Jahr 2017 diesbezüglich alles getan hat für Menschen mit Diabetes.

Liebe Leserinnen, liebe Leser! Ein turbulentes Jahr ist bald vorbei.

Die Ereignisse und Veränderungen in Politik und Gesellschaft sind zwar auch für Diabetiker nicht ohne Auswirkungen geblieben; allerdings wurden wir von allzu negativen Überraschungen zum Glück weitgehend verschont. Einige Dinge haben sich sogar durchaus zum Positiven entwickelt:

Kinder mit Diabetes: Kostenübernahme für Begleitperson

So haben Anfang des Jahres gleich mehrere Gerichte klargestellt, dass der Staat für ein Kind mit Diabetes die Kosten einer Begleitperson übernehmen muss, falls dies für Kindergarten/Schule bzw. Schulausflüge erforderlich ist; der Diabetes bringt bei Kindern oftmals auch in Kindergarten und Schule erhebliche Probleme mit sich. Vor allem wenn das Kind noch nicht selbstständig den Blutzucker messen bzw. spritzen kann, stehen Eltern oft vor einem Dilemma.

In den meisten Fällen sind Lehrer zwar sehr engagiert und übernehmen freiwillig die notwendigen Überwachungs- und Hilfsaufgaben, so dass das Kind ganz normal am Unterricht teilnehmen kann. Manchmal klappt das aber nicht – dann stehen die Eltern vor einem massiven Problem: Ein Verbleib in der Schule oder die Teilnahme an Schullandheim, an Klassenfahrten wird dann nur möglich sein, wenn sichergestellt ist, dass nichts passiert. Denkbar wäre es zwar, dass ein Elternteil diese Aufgaben übernimmt – dies ist aber vor allem bei Alleinerziehenden nicht immer möglich und auch nur begrenzt zumutbar.

Es wird daher regelmäßig eine Begleitperson benötigt, die das Kind beaufsichtigt bzw. den Blutzucker misst und Insulingabe und Mahlzeitenaufnahme sicherstellt. Hierfür entstehen natürlich erhebliche Kosten, die sich viele Eltern gar nicht leisten können.

Die Entscheidungen von gleich drei verschiedenen Gerichten machten nun klar, dass Kinder mit Diabetes einen Anspruch auf eine Begleitperson haben und dies im Zweifel auch im Wege eines Eilverfahrens durchsetzen können

CGM: Gericht zerpflückt dreisten Vorschlag einer Krankenkasse

Auch zum Thema kontinuierliche Glukosemessung (CGM) gibt es positive Nachrichten: Seit Herbst 2016 sind solche Systeme offiziell Kassenleistung; allerdings ist es trotzdem nicht selbstverständlich, dass die Krankenkasse die Kosten tatsächlich übernimmt.

In einem besonders krassen Fall – der Patient konnte Unterzuckerungen nicht mehr rechtzeitig wahrnehmen und hatte schon Folgeschäden am Auge – verweigerte die Kasse eine Kostenübernahme u. a. mit der Begründung, dass Vermeidung von Unterzuckerungen kein Therapieziel sei. Der Patient solle einfach den Blutzucker so hoch lassen, dass er gar nicht erst in Unterzucker komme.

Im Kirchheim-Shop:

2 kostenfreie Probehefte Diabetes-Journal

Das Diabetes-Journal kostenlos und unverbindlich testen und so die besten Tipps, Hintergründe und Erfahrungs­berichte erhalten – für ein aktives und gesundes Leben mit Diabetes.
zum Kirchheim-Shop

Das Sozialgericht Nürnberg hat hierauf erfreulicherweise klare Worte gefunden: Dieser Vorschlag widerspreche “in eklatanter Weise” der Verpflichtung der Krankenkasse, eine Krankheit bzw. deren Verschlimmerung zu verhüten. “[…] Sowohl aus sozialmedizinischer als auch aus allgemeinärztlicher Sicht ist es nicht nachvollziehbar, erhöhte Blutzuckerwerte in Kauf zu nehmen mit der Konsequenz der früher einsetzenden Blindheit des Klägers, bei jetzt schon diabetisch vorgeschädigten Augen.”

Das Gericht hat sich dabei sehr ausführlich mit der Problematik auseinandergesetzt und sorgfältig begründet, dass die Leistungspflicht der Krankenkassen über die reine Therapie hinausgeht. Wenn mit Krankheiten erhebliche Gefahrenzustände bzw. Behinderungen einhergehen, dann ist es Aufgabe der Krankenkasse, die zur Gefahrabwendung bzw. Risikominimierung hierfür erforderlichen Leistungen zu erbringen.

Schwerbehindertenausweis für Diabetiker nur noch im Ausnahmefall

Nicht erfreulich ist die Entwicklung im Schwerbehindertenrecht: Der Schwerbehindertenausweis ist allein aufgrund des Diabetes nur noch schwer zu bekommen. Selbst häufiges Messen und Spritzen werden von den Ämtern nur selten als ausreichend angesehen, um die für die Anerkennung als “schwerbehindert” notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen.

Man muss hierzu nachweisen, dass der Diabetes unabhängig vom Therapieaufwand zusätzlich zu “erheblichen Einschnitten” führt und hierdurch die Lebensführung bzw. die Teilhabe im normalen Alltag “gravierend” beeinträchtigt werden

Immer höhere Hürden für Pumpen(folge-)verordnungen

Problematisch wird es zunehmend auch bei Pumpen(folge-)verordnungen: Hier stellen die Kassen (bzw. der medizinische Dienst) immer höhere Hürden auf. Auch bei Messgeräten und Teststreifen gibt es immer mehr Druck: Der Drang der Kassen zum (vermeintlich) günstigsten Anbieter könnte längerfristig die ärztliche Therapie- und Verordnungsfreiheit ausschalten.

Auch in nächster Zeit dürfte es eher “unruhig” werden: Hier wird man sich auf noch mehr Restriktionen und Einsparungen gefasst machen müssen. Hoffen wir hier das Beste, dass Vernunft und Verantwortungsbewusstsein nicht vollständig hinter Sparzwängen zurücktreten.

2018: positiver Ausblick

Einen ersten positiven Ausblick ins Neue Jahr bringt aber schon mal das Bundesteilhabegesetz, das am 1.1.2018 in Kraft tritt. Neben vielen Änderungen im Sozialrecht wird damit u.a. auch im Arbeitsrecht der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte verbessert. Ich werde in einer der nächsten Ausgaben des Diabetes-Journals ausführlich über die Neuregelungen berichten.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ein friedvolles, besinnliches Weihnachtsfest sowie viel Gesundheit und Glück im neuen Jahr.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2017; 66 (12) Seite 60-61

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Ähnliche Beiträge

Mit Typ-1-Diabetes: Auf in die Schule nach Spanien!
Von ihrem Typ-1-Diabetes ließ sich Juliana Heidenreich nicht von ihrem Traum abhalten, ein halbes Jahr in Spanien zur Schule zu gehen. Gut vorbereitet zusammen mit ihrer Familie konnte sie die Zeit bei ihrer Gastfamilie genießen.
Mit Typ-1-Diabetes: Auf in die Schule nach Spanien! | Foto: privat

8 Minuten

Gesünder Leben: Die Kraft der kleinen Schritte
Wie viel Veränderung ist nötig, um gesünder zu leben? Muss wirklich alles von Ernährung über Bewegung bis hin zur gesamten Lebensführung radikal umgestellt werden? Aktuelle Studien zeigen, dass es auch die kleinen Schritte sein können, die zu den gewünschten Effekten führen können.
Gesünder Leben: Die Kraft der kleinen Schritte | Foto: vegefox.com – stock.adobe.com

2 Minuten

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
Zur Community
  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Woche

      Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
    Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/

    Wer ist am Start?

    ( 4 von 6 )
    66.67%
    ( 1 von 6 )
    16.67%
    ( 1 von 6 )
    16.67%