Risikoversicherung: Was zu beachten ist

6 Minuten

© anyaberkut - Fotolia
Risikoversicherung: Was zu beachten ist

Für chronisch kranke Menschen ist es leider nicht so einfach, eine Risikoversicherung abzuschließen – vor allem Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung sind oftmals nur schwer bzw. nur zu wenig attraktiven Konditionen zu bekommen. Und es gibt Fallen: Wer beim Versicherungsantrag Fehler macht, kann im Ernstfall schnell leer ausgehen.

Wer Diabetes oder andere Krankheiten hat, der hat oftmals Schwierigkeiten, eine geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung abzuschließen. Wenn ein Vertragsangebot nicht ohnehin verweigert wird – Stichwort: zu großes Risiko –, dann sollte man sehr genau prüfen, ob die Versicherung zu den angebotenen Konditionen wirklich sinnvoll ist.

Für viele Diabetiker ist es zwischenzeitlich schwierig geworden, eine Risikoversicherung (Lebensversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung) zu erhalten.

Problem: die Gesundheitsprüfung

Vor Versicherungsabschluss wird nämlich regelmäßig eine Gesundheitsprüfung vorgenommen, man muss dort umfassende Angaben über seine Erkrankungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen machen; auch die Diabetes-Erkrankung muss man angeben. Werden unwahre oder unvollständige Angaben gemacht, dann kann die Versicherung den Vertrag wegen Täuschung anfechten und braucht im Leistungsfall nicht zu bezahlen!

Dies wurde zwischenzeitlich von mehreren Gerichten so bestätigt; eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe führt dazu aus (Urteil vom 05.02.2013 – 12 U 140/12, Volltext unter www.diabetes-und-recht.de):

„Das Verschweigen von Umständen, deren Gefahrerheblichkeit auch aus Sicht des Versicherungsnehmers auf der Hand liegt, also das Verschweigen schwerer oder chronischer Erkrankungen, rechtfertigt grundsätzlich die Annahme einer Täuschung. Hat der Versicherungsnehmer gewisse Umstände, auch Untersuchungen, stark verharmlost oder harmlosere Umstände als die verschwiegenen angegeben, so folgt daraus, dass er sich der Gefahrerheblichkeit tatsächlich bewusst war und das Schweigen daher auf Arglist schließen lässt. Das gilt auch, wenn länger zurückliegende, nicht aber aktuelle Krankheiten angegeben werden.“

Und weiter:

„Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines ‚Fürmöglichhaltens‘ reduziert sind.“

Die Gesundheitsfragen sollten daher vollständig und umfassend beantwortet werden, denn man kann davon ausgehen: Die Versicherung wird das im Zweifel sehr genau prüfen.

Das Problem: Es müssen alle wesentlichen Umstände mitgeteilt werden. Aber kann man sich im Zweifel wirklich daran erinnern, dass man vor Jahren einmal wegen Brustschmerzen beim Arzt war und der deswegen zur Abklärung ein EKG gemacht hat? Die Tatsache, dass man wegen Herzschmerzen zu einer Untersuchung war, könnte aber womöglich versicherungs- bzw. risikorelevant sein.

Um sicherzugehen, dass man nichts vergisst, sollte man daher bei seiner Krankenkasse bzw. Krankenversicherung eine Selbstauskunft einholen. Wichtig: Prüfen Sie die Selbstauskunft genau, ob die enthaltenen Daten wirklich stimmen! Denn manchmal sind bei der Krankenkasse falsche Daten gespeichert (Eingabefehler).

Gesetzestexte:

§ 123 Abs. 1 BGB – Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung:
Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

§ 22 VVG – Arglistige Täuschung:
Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.

§ 41 VVG Herabsetzung der Prämie:
Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird. Dies gilt auch, wenn die Bemessung der höheren Prämie durch unrichtige, auf einem Irrtum des Versicherungsnehmers beruhende Angaben über einen solchen Umstand veranlasst worden ist.

Auch kommt es leider manchmal vor, dass Ärzte betrügen und Behandlungsleistungen mit der Krankenkasse abrechnen, die sie nie erbracht haben. In einem etwaigen Streit mit der Versicherung müssten Sie dann womöglich beweisen, dass Sie die bei der Krankenkasse dokumentierte Behandlung nicht verschwiegen haben, sondern diese tatsächlich gar nicht stattgefunden hat. Dies könnte – vor allem mit zeitlichem Abstand – sehr schwierig werden.

Risikobewertung durch Versicherung

Die Versicherung entscheidet dann je nach individueller Risikoabschätzung, ob sich der Abschluss eines Vertrages für das Unternehmen „lohnt“: Bei Diabetikern – zumal bereits mit Folgeerkrankungen – führt die Risikobewertung meist dazu, dass das Versicherungsrisiko als zu hoch eingeschätzt und daher kein Versicherungsvertrag angeboten wird. Allerdings kann man nicht pauschal sagen, dass es für Menschen mit Diabetes unmöglich sei, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen.

Tatsächlich hängt es immer vom Einzelfall ab; es sind doch viele Fälle bekannt, in denen eine Versicherung möglich war. Allerdings müssen immer Risikozuschläge, also ein erhöhter Beitrag, einkalkuliert werden. In diesen Fällen könnte eine Dread-Disease-Versicherung vielleicht eine Alternative sein – allerdings meist wohl nur für solche Risiken, die mit der Diabetes-Erkrankung in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen (können): Eine Absicherung für den Fall einer Querschnittslähmung etc. wäre wahrscheinlich erreichbar, da die Diabetes-Erkrankung hierfür keine Risikoerhöhung darstellt.

Umgekehrt gilt: Wenn man aufgrund des Dia­betes nicht einmal einen Berufsunfähigkeitsschutz erhält, dürften deren konkrete, schlimmste Risiken wie Erblindung, Herzinfarkt, Schlaganfall (samt Folgen), Niereninsuffizienz, Amputationen oder Impotenz meist ebenfalls nicht versicherbar sein.

Tipps zur Antragstellung

Neben den Gesundheitsfragen muss man bei der Antragstellung auch meist angeben, ob man bereits von einem anderen Unternehmen abgelehnt wurde bzw. dort einen Antrag gestellt hat. Da man auch diese Frage wahrheitsgemäß beantworten muss, führt dies zu folgendem Problem: Wer bereits von einem Versicherer abgelehnt wurde, den wird auch ein anderes Unternehmen kaum versichern wollen. Auch wenn keine solche Frage gestellt wird: Bei einer Ablehnung eines Antrags erfolgt in der Regel eine Meldung an die HIS-Wagnisdatei, auf die alle Versicherer Zugriff haben (www.­informa-irfp.de). Wer dann einen erneuten Antrag bei einer anderen Versicherung stellt, wird womöglich automatisch abgelehnt.

Man sollte bei der Antragstellung daher unbedingt wie folgt vorgehen: Suchen Sie einen unabhängigen Versicherungsmakler, der Sie kompetent berät und für Sie nach Angeboten sucht. Dieser kann für Sie auch eine anonyme Anfrage bei verschiedenen Anbietern stellen, so dass die Chancen eingeschätzt werden können, ohne dass Ihre Daten in die Wagnisdatei gelangen.

Wenn Sie Angebote verschiedener Gesellschaften haben: Stellen Sie dann zeitgleich Anträge bei allen in Frage kommenden Versicherungen. Auf diese Weise können Sie wahrheitsgemäß in jedem Antrag angeben, dass Sie zuvor von noch keiner anderen Versicherung abgelehnt wurden und in der Vergangenheit auch kein anderer Antrag gestellt worden ist. Auch wenn dann sogar mehrere Versicherungen zum Abschluss bereit wären, haben Sie keinerlei Risiko: Als Privatperson können Sie innerhalb von 14 Tagen – schriftlich – ohne Kosten von einem Versicherungsvertrag zurücktreten.

Schwerbehindertenausweis kann sich nachteilig auswirken

Immer mehr Versicherungen fragen zwischenzeitlich auch danach, ob eine (Schwer-)Behinderung festgestellt ist oder dies in der Vergangenheit beantragt wurde: Auch diese Frage muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn Eltern also für ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis beantragt hatten, dann hilft es hier gar nichts, wenn dieser aus taktischen Gründen dann nicht mehr verlängert wurde – angeben muss man das trotzdem.

Es ist für Menschen mit Diabetes ohnehin sehr schwer, eine Risikoversicherung zu erhalten. Es dürfte klar sein, wie die Entscheidung der Versicherung ausfällt, wenn nicht nur eine chronische Krankheit wie Diabetes vorliegt, sondern darüber hinaus auch von erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen werden muss – denn ansonsten wäre ja keine Behinderung beantragt oder festgestellt worden.

Unbekannte Erkrankungen bei ­Vertragsabschluss?

Gemäß § 41 bzw. § 172 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) kann ein Versicherer, nachträglich (rückwirkend!) den Beitrag erhöhen und/oder den Vertrag kündigen, wenn sich herausstellt, dass bei Vertragsabschluss unbekannte Erkrankungen beim Versicherten vorlagen, die er, weil nicht bekannt, vor Vertragsschluss nicht angegeben hat bzw. nicht angeben konnte. Sie sollten daher unbedingt darauf achten, dass im Vertrag ausdrücklich und vollständig auf diese Ausnahmeregelungen verzichtet wird!

Einige private Krankenversicherungen bieten zwischenzeitlich eine Aufnahmegarantie, selbst wenn Vorerkrankungen vorliegen. Der Risikozuschlag soll dabei höchstens 30 Prozent betragen. Allerdings bleibt diese Möglichkeit meist nur dann, wenn man innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht einen entsprechenden Antrag stellt. Weitere Informationen finden Sie in einem Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Manche Makler arbeiten mit unseriösen Tricks!

Leider sind nicht alle Versicherungsmakler seriös, manche nutzen auch die Hilflosigkeit und Unerfahrenheit der Kunden schamlos aus. Ein „Trick“ ist beispielsweise, dass der Makler zunächst vorgibt, sich um eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung zu bemühen, obwohl ihm klar ist, dass sich für den Betroffenen (z. B. wegen Vorerkrankungen, Alters) keine solche Versicherung finden lässt.

Als vermeintliche „Rettung“, oft mit dem Argument: „besser als nichts“, wird dann gern eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung aus dem Hut gezogen. Viele Betroffene sind dann froh, dass es überhaupt eine Versicherung für sie gibt – und vergessen dabei nachzurechnen, ob sich der angebotene Tarif denn wirklich lohnt bzw. der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll ist. Nicht selten profitiert vor allem der Makler, der beim Abschluss entsprechende Prämien kassiert!

Was heißt „erwerbsunfähig“?

Natürlich kann eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit sinnvoll sein – allerdings muss man dazu wissen, dass eine solche Versicherung grundsätzlich nur bezahlen muss, wenn man „wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit“ außerstande ist, „unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein“.

Vor diesem Hintergrund sollte man dann den angebotenen Tarif genau durchrechnen und prüfen, ob die Versicherung unter diesen Umständen wirklich etwas bringt. Geringe monatliche Prämien bedeuten in der Regel nämlich auch eine relativ geringe Rentenleistung, wenn es tatsächlich zur Erwerbsunfähigkeit kommt.

Was viele auch nicht wissen: Im am wenigsten günstigen Fall hat man gar nichts von seiner Versicherung, sondern spart nur dem Staat einiges Geld! Denn wer bedürftig ist und staatliche Leistungen der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ erhält, der muss sich die von der Versicherung bezahlte Rente grundsätzlich anrechnen lassen. Die von der Versicherung zu zahlende Rente sollte daher deutlich oberhalb des Niveaus der staatlichen Grundsicherung liegen, also mindestens 750 Euro betragen.

Liegt die Versicherungssumme darunter, dann wird diese auf die Grundsicherung angerechnet – sprich: Die staatlichen Leistungen werden gekürzt.

Schwerpunkt „Richtig versichert? – das sollten Sie wissen“

von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte,
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart,
E-Mail: sekretariat@rek.de

Website: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (9) Seite 27-30

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Ähnliche Beiträge

t1day 2026 am 25. Januar: Ein Tag für Menschen mit Typ-1-Diabetes

"Time for us!": Am 25. Januar 2026 trifft sich die Typ-1-Diabetes-Community beim t1day in Berlin und online. Der Tag bietet Vorträge, Workshops und Austausch auf Augenhöhe rund um das Leben mit Typ-1-Diabetes.
t1day 2026 am 25. Januar: Ein Tag für Menschen mit Typ-1-Diabetes | Foto: Mike Fuchs

< 1 minute

Moderne Technik, Planung und Motivation: der TransAlpine Run mit Typ-1 Diabetes

Moderne Technik, Planung und Motivation: der TransAlpine Run mit Typ-1 Diabetes | Foto: mylife Diabetescare

4 Minuten

Anzeige

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist das neue Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage

Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community

Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen

Community-Feed

  • Hallo Zusammen,
    ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
    Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
    Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
    Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
    Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
    Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
    Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
    Wenn ´s weiter nichts ist… .
    Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
    Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
    Nina

    • darktear antwortete vor 1 Woche

      Hallo Nina,

      als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
      Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
      Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig

  • gingergirl postete ein Update vor 3 Wochen

    Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
    Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
    Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
    Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
    Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
    Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
    Danke schonmal im Voraus

    Uploaded Image
    • Hallo,

      Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
      Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
      Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*

      LG Sndra

    • moira antwortete vor 2 Wochen

      Hallo Chiara! Mit dem Spritzen habe ich es wie Sandra gemacht. Abnehmen ist echt schwierig – ich komme da nicht gut weiter, ich muss aber auch für zwei weitere Leute kochen und deren Essenswünsche sind da nicht unbedingt hilfreich. LG

  • hexle postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag

    Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.

Verbände