Teststreifen: Es gibt keine Obergrenze bei insulinpflichtigen Patienten

3 Minuten

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Teststreifen: Es gibt keine Obergrenze bei insulinpflichtigen Patienten

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Frage

Ich habe seit 32 Jahren Diabetes Typ 1 und mein HbA1c-Wert ist immer zwischen 6 und höchstens 7 Prozent. Ich rauche nicht, mache Sport, ernähre mich gesund. Zahle mir selber Stunden für Rückentraining und fahre viel Rad. Bis auf Blutdruckmedikamente, Insulin und Stäbchen taucht mein Name nicht groß auf bei der Krankenkasse. O. k., natürlich die vorgeschriebenen Termine beim Diabetologen, Augenarzt.

Da ich im Laufe der Jahre meine tiefen Werte nicht mehr genau definieren kann (merke teilweise erst etwas ab einem Wert von 30 mg/dl bzw. 1,7 mmol/l), messe ich sehr häufig meinen Blutzucker. Vor jeder Autofahrt, vor dem Sport, vor dem Schlafengehen, vorm Essen etc. Dies stört mich nicht, aber durch das häufige Messen brauche ich am Tag mindestens 10 Stäbchen … Nun schreibt mir mein Diabetologe im Quartal nur 400 Streifen auf. Die reichen mir aber nicht.

Daraufhin hat er mir ein Attest geschrieben für die Krankenkasse, dieses musste ich natürlich bezahlen, damit mir mehr Streifen genehmigt werden. Er sagt, er schreibt mir gern mehr auf, da dies bei meinem obigen Problem wichtig ist, aber nur, wenn er eine schriftliche Bestätigung von der Barmer bekommt, kann er mir mehr verordnen, da er den Kassen nicht traut und schon in Regress genommen wurde.

Als Alternative hat er mir über drei Packungen ein grünes Rezept ausgestellt und gesagt, ich soll es bei der Kasse einreichen und genehmigen lassen. Dies habe ich gemacht. Die Kasse schrieb daraufhin: Eine Genehmigung für das private Rezept ist leider nicht möglich. Kassenrezepte können direkt abgerechnet werden, ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse. Welches Rezept ausgestellt wird, entscheidet der behandelnde Arzt nach medizinischen Voraussetzungen. Sehen Sie eine Möglichkeit, an mehr Stäbchen zu kommen?

Marie L.


Oliver Ebert:

Ihre Anfrage macht mich betroffen und ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie nicht die benötigten Teststreifen bekommen. Die Rechtslage ist nämlich eindeutig: Wenn Ihr Arzt die Teststreifen für notwendig hält, dann darf er diese auch verordnen. Es gibt keine Obergrenze für die Verordnung von Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes!

Die Entscheidung über die zu verordnende Teststreifenmenge trifft (allein!) Ihr Arzt. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder Krankenkasse können und müssen insoweit nichts genehmigen.

Mich erreichen häufig vergleichbare Anfragen von Patienten, welche die benötigte Teststreifenmenge nicht erhalten. Auch kommt es wohl häufiger vor, dass Ärzte – wie in Ihrem Fall – eine Teststreifenverordnung davon abhängig machen, dass der Patient eine schriftliche Erlaubnis der Krankenkasse für eine solche Verordnung vorlegt. Eine solche Bestätigung kann man aber nicht bekommen, denn die Krankenkasse hat hierüber nicht zu entscheiden. Die Krankenkasse spielt den Ball dann wieder zurück und verweist zu Recht auf die insoweit uneingeschränkte Therapie- und Behandlungsfreiheit des Arztes.

Allerdings ist die Angst Ihres Arztes vor einem Regress – neuerdings heißt es Nachforderung – nicht absolut unbegründet. Er haftet im Zweifel nämlich mit seinem Privatvermögen dafür, dass er bei seinen Verordnungen die gesetzlichen Bestimmungen beachtet hat: Er darf nämlich nur dann ein Kassenrezept ausstellen, wenn dies auch wirklich notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

Sofern der Arzt seine Verordnung jedoch entsprechend begründen kann, dann wird ihm auch nichts passieren. Tatsächlich kam es bislang nur zu ganz wenigen Fällen, in denen Ärzte einen Regress wegen Teststreifen zahlen mussten. Dies lag dann meist daran, dass sehr große Mengen verschrieben wurden, der Arzt dann aber gar nicht plausibel erklären konnte, warum das aus medizinischer Sicht denn wirklich notwendig war.

Allerdings muss ich auch klarstellen: “Keine Obergrenze” bedeutet natürlich nicht, dass Sie so viele Teststreifen bekommen, wie Sie “möchten”: Sie haben nur Anspruch auf die Menge Teststreifen, die medizinisch notwendig ist – und darüber entscheidet Ihr Arzt. Wenn dieser also der Auffassung ist, dass 400 Teststreifen aus seiner medizinischen Sicht ausreichend sind, dann wird er dafür seine Gründe haben. Die Krankenkasse muss (und wird) dann auch keine höhere Menge bezahlen. Sollte Ihr Arzt allerdings pauschal behaupten, dass er generell nicht mehr als 400 Streifen verordnen “dürfe”, dann stimmt das so nicht; er müsste es besser wissen …

In einer der nächsten Ausgaben des Diabetes-Journals werde ich auf das Thema nochmals ausführlicher eingehen.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2017; 66 (7) Seite 54-55

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  • Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!

    Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB

    Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂

  • mr postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.

    • Hallo mr,

      Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.

      Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.

      Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.

      Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?

  • moira postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo!
    Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
    Ich wüsste gerne wie gut das klappt.