Teststreifen: So viele wie nötig!

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Teststreifen: So viele wie nötig!

Kennen Sie die Situation? Sie erklären dem Doktor, dass Sie eine bestimmte Menge an Teststreifen benötigen bzw. die verordnete Anzahl nicht ausreicht oder schon aufgebraucht ist. Der Konflikt ist programmiert. Vom Praxisteam bekommen Sie wahrscheinlich zu hören: Mehr darf nicht verordnet werden, das ist Anweisung der Krankenkassen. Oder Ähnliches.

Immer wieder klagen Diabetiker darüber, dass sie nur eine begrenzte Menge an Blutzuckerteststreifen erhalten. Bei Typ-1-Diabetikern schwanken die Zahlen häufig zwischen 400 und 600 Teststreifen pro Quartal (bei Typ-2-Diabetikern mit Insulin in der Regel zwischen 100 und 200). Doch Ärzte dürfen ihren Patienten die Menge an Teststreifen verschreiben, die der einzelne Diabetiker nach ärztlicher Einschätzung auch benötigt!

Erklärung gilt bundesweit

Eine Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe vom April 2014 hat bestätigt, dass ein vorgegebener Orientierungsrahmen keine Höchstgrenze darstellt. Die Erklärung gilt bundesweit, da die Versorgung von Versicherten einheitlich und nicht länderspezifisch geregelt ist.

In einem jetzt veröffentlichten Papier des BVMed-Fachbereichs Diabetes heißt es hierzu: "Die ausreichende Verordnung von Blutzuckerteststreifen bei Diabetes-Patienten mit Insulinpflicht ist unverzichtbar zur Kontrolle und sicheren Einstellung des Blutzuckerwerts und damit für die korrekte Diabetesbehandlung. Eine erfolgreiche Therapie vermindert die Kosten von Folge- und Nebenerkrankungen des Diabetes. Für die Behandlung ist die Blutzuckermessung ein unverzichtbarer Bestandteil." Bislang orientierten sich Ärzte in vielen Fällen an "Orientierungs- oder Empfehlungsrahmen".

"Es existieren keine Richtgrößen zur Verordnung von Teststreifen", so die KV. "Seit vielen Jahren ist ein Orientierungsrahmen gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen veröffentlicht worden. Schon der Begriff ,Orientierungsrahmen‘ stellt klar, dass es sich nicht um Höchstgrenzen handelt." Mit dieser offiziellen Bestätigung schaffte die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe erstmals Klarheit, was die vermeintliche Verordnungsobergrenze bei insulinspritzenden Diabetikern angeht.

Beschränkungen bei der Verordnung von Blutzuckerteststreifen würden die optimale Behandlung unterlaufen, betont die KV. Die Häufigkeit der Selbsttests und die benötigte Teststreifenmenge hingen allein von der Stoffwechselsituation und den Lebensumständen des Patienten ab. Pauschale Richtgrößen seien unzulässig. Die KV-Klarstellung bekräftigt die Therapiehoheit der verordnenden Ärzte und schafft die notwendige Behandlungsfreiheit. "Eine erfolgreiche Therapie vermindert die Kosten von Folge- und Nebenerkrankungen des Diabetes mellitus. Für die Behandlung ist die Blutzuckermessung ein unverzichtbarer Bestandteil", erklärt der BVMed.

Endlich Klarheit

Beschränkung bei Typ-2-Diabetes ohne Insulintherapie

Eine Verordnungsbeschränkung für Teststreifen gibt es allerdings für Typ-2-Diabetiker, die ausschließlich orale Antidiabetika einnehmen. Für diese Patientengruppe darf seit dem 1. Oktober 2011 nur noch eine beschränkte Menge von grundsätzlich bis zu 50 Teststreifen in Ausnahmesituationen verschrieben werden (wir berichteten mehrfach). Das ist z. B. bei instabiler Stoffwechsellage der Fall, bei fieberhaften Infekten oder bei Magen-Darm-Erkrankungen.


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