- Soziales und Recht
Traumjob – auch mit Diabetes: Diese Rechte haben Betroffene
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Entgegen manchem Vorurteil können Menschen mit Diabetes nahezu alle Berufe und Tätigkeiten ausüben. Die Deutsche Diabetes-Hilfe rät Betroffenen, sich über ihre Rechte und Pflichten im Berufsleben zu informieren. Welche Rechte Menschen mit Diabetes bei der Bewerbung und im Berufsalltag haben, erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert am 13. September 2018 im Experten-Chat von diabetesDE.
Berufstätige mit einer Diabetes-Diagnose stehen häufig vor der Frage, ob sie ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben dürfen. Viele von ihnen halten ihre Krankheit zunächst vor Kollegen und Arbeitgebern geheim. Gerade junge Menschen mit Typ-1-Diabetes sind häufig unsicher, ob sie trotz ihrer chronischen Stoffwechselerkrankung ihren Traumberuf ergreifen können.
Nur wenige Berufsfelder ungeeignet – und auch da zählt Einzelfallprüfung
Für die meisten Berufe ist Diabetes jedoch kein Hindernisgrund – eine gute Stoffwechsellage vorausgesetzt. Bei der Berufswahl gilt, dass Menschen mit Typ-1- oder Typ-2-Diabetes in erster Linie ihren Interessen und Fähigkeiten nachgehen sollten. Es gibt nur wenige Berufsfelder, die für sie ungeeignet sind. Zu diesen gehören Tätigkeiten, bei denen im Falle einer Unterzuckerung eine erhebliche, nicht anders abwendbare Gefahr für Dritte oder den Betroffenen selbst drohen.
„Birgt ein Beruf eine Fremdgefährdung, heißt das jedoch nicht automatisch, dass Menschen mit Diabetes diesen nicht ausüben dürfen. Es muss dann aber im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob das Risiko vertretbar ist“, erklärt Oliver Ebert, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft und Redaktionsmitglied des Diabetes-Journals. Er betont: „Voraussetzung ist in solchen Fällen meist der Nachweis über einen gut eingestellten Blutzucker sowie die Fähigkeit zur rechtzeitigen Wahrnehmung von Unterzuckerungen.“
Arbeitgeber darf nur im Ausnahmefall nach Erkrankungen fragen
Dass man Diabetes hat, müssen Betroffene laut aktueller Rechtsprechung nicht im Bewerbungsanschreiben oder gar im Vorstellungsgespräch offenlegen. „Nur im Ausnahmefall darf der Arbeitgeber nach Krankheiten fragen“, erklärt der Experte. Ebert betont: „Der Arbeitgeber darf die Einstellung jedoch von einer Untersuchung durch den Betriebsarzt abhängig machen. Diese darf aber nur mit Zustimmung des Bewerbers erfolgen und ist für diesen freiwillig.“
Der Mediziner ist bei der Diagnose jedoch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, ohne Einverständnis des potenziellen Arbeitnehmers darf der Betriebsarzt keine Informationen über den Befund an den Arbeitgeber weitergeben.
Für Notfälle: engster Kollegenkreis sollte informiert werden
„Im Job selbst sollten Menschen mit Diabetes eher zurückhaltend mit ihrer Erkrankung umgehen“, rät Ebert. Zumindest den engsten Kollegenkreis sollte man aber informieren, denn das fördert Verständnis für eventuelle Zeiträume der Abwesenheit zum Blutzuckermessen und Insulinspritzen. Insbesondere für eventuelle Notfälle ist es wichtig, dass die Kollegen im Ernstfall wissen was zu tun ist und handeln können.
Experten-Chat von diabetesDE zum Thema „Diabetes im Berufsalltag“ mit Rechtsanwalt Oliver Ebert::
Donnerstag, 13. September 2018, von 17 bis 19 Uhr
Fragen können schon ab sofort auf www.diabetesde.org eingesendet werden.
Quelle: Pressemitteilung von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe | Redaktion
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florahdo postete ein Update vor 5 Tagen, 1 Stunde
Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!
Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB
Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂
mr postete ein Update vor 1 Woche
Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.
moira postete ein Update vor 1 Woche
Hallo!
Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
Ich wüsste gerne wie gut das klappt.- moira antwortete vor 6 Tagen, 16 Stunden
Ich meinte Liberty





Hallo mr,
Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.
Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.
Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.
Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?