Unfall im Unterzucker: Wer zahlt?

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Unfall im Unterzucker: Wer zahlt?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Ich hatte unlängst einen Unfall: Nachts bin ich während einer Unterzuckerung aufgestanden und mit dem Kopf auf den Tisch aufgeschlagen. Dabei habe ich mir die Nase gebrochen und mehrere Zähne abgebrochen. Ich habe für solche Fälle vor einigen Jahren extra über den DDB eine Unfallversicherung abgeschlossen, bei der die “Diabetikerklausel” ausgeschlossen wurde. Zu meiner Überraschung möchte die Versicherung nun nicht bezahlen; sie beruft sich auf einen Leistungsausschluss in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB).

Dort steht in § 2: “[…] Nicht unter den Versicherungsschutz fallen: I. (1) Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren. […]”

Ich möchte ein rechtliches Vorgehen gegen die Versicherung prüfen und bräuchte daher im Vorfeld eine rechtliche Beratung/Prüfung, ob die Aussage der Versicherung richtig ist.

Sven H., per E-Mail

Oliver Ebert:

Leider sehen hier die Erfolgsaussichten nach meiner Einschätzung eher schlecht aus: Der Leistungsausschluss “Bewusstseinsstörung” ist nach bisheriger Rechtsprechung grundsätzlich zulässig, zumindest soweit hierunter eine “krankhafte oder unnatürliche Beeinträchtigung der Sinnestätigkeit des Versicherten” verstanden wird. Dies dürfte bei einem Unfall aufgrund einer unterzuckerungsbedingten Bewusstlosigkeit zutreffen, so dass die Versicherung wohl tatsächlich nicht leisten muss.

Auch wird man aus der vertraglichen Zusicherung “keine Diabetesklausel” leider ebenfalls keine anderen Ansprüche herleiten können: Diese besagt meines Erachtens wohl nur, dass keine zusätzlichen Ausschlüsse in Bezug auf den Diabetes gelten. Möglicherweise wurden Ihnen aber vor Abschluss der Versicherung weitergehende Zusicherungen gemacht, die eine Leistungspflicht begründen könnten. Dies müssten Sie durch Dokumente oder Zeugen nachweisen, was nach so langer Zeit jedoch wohl nicht einfach werden dürfte.

Sie können aber versuchen, über eine Beschwerde bzw. ein kostenfreies Schlichtungsverfahrenbeim Ombudsmann der Versicherer (www.versicherungsombudsmann.de) eine kulanzweise Lösung zu erreichen. Den Versuch einer gerichtlichen Geltendmachung halte ich aus obigen Gründen und dem erheblichen Kostenrisiko aber nur für sinnvoll, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Falls Sie eine Klage beabsichtigen, sollten Sie dafür am Besten wohl einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (1) Seite 48-49

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  • uho1 postete ein Update vor 4 Tagen, 1 Stunde

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?

  • diahexe postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?

    • Liebe diahexe,
      Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
      Viele Grüße
      Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion

    • diahexe antwortete vor 1 Woche

      @gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.

  • ckmmueller postete ein Update vor 2 Wochen, 1 Tag

    Ich habe ein Riesenproblem mit den Sensoren Guardian 4 von Medtronic. Es klappt nicht. Transmitter neu, aber auch das hilft nicht. Fast jeder Sensor braucht 2 Stunden, normale Wartezeit, dann beginnt er zu aktualisieren …. Nix passiert, außer das mein BZ unkontrolliert ansteigt. Vorletzte Woche über 400, letzte Woche hatte ich BZ 510 – ein Wert, den ich über 25 Jahre nicht mehr hatte. Ich bin sehr verzweifelt, weil es mit CGM von Medtronic nicht funktioniert. Gerade warte ich mal wieder darauf, dass der neue Sensor arbeitet. Heute habe ich mich über ChatGPT über andere Pumpen und Sensoren informiert. Tandem und Dexcom 7 soll gut sein und die Wartezeit des Sensors braucht nur 30 minuten. Kennt sich jemand damit aus? Hat ähnliche Probleme mit Medtronic wie ich? Dank für Antworten / Infos

    • Hallo, ich habe ein ähnliches Problem gehabt. Samstags neuen Sensor gesetzt, hat nach 2 Stunden aktualisiert, lief dann ein paar Stunden, wieder aktualisiert und dann aufgefordert den Sensor zu wechseln. Bis Montag hatte ich dann 4!Sensoren verbraucht. Habe dann einen neuen Transmitter geben lassen und eine völlig neue Einstichstelle gewählt. Danach ging es. Mein neustes Problem ist, dass sich meine Pumpe und mein Smartphone dauernd entkoppelt und sich dann stundenlang nicht mehr koppeln lassen. Manchmal muss ich dann die App neu laden bis es wieder funktioniert.

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