- Soziales und Recht
Unfall im Unterzucker: Wer zahlt?
2 Minuten

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Ich hatte unlängst einen Unfall: Nachts bin ich während einer Unterzuckerung aufgestanden und mit dem Kopf auf den Tisch aufgeschlagen. Dabei habe ich mir die Nase gebrochen und mehrere Zähne abgebrochen. Ich habe für solche Fälle vor einigen Jahren extra über den DDB eine Unfallversicherung abgeschlossen, bei der die “Diabetikerklausel” ausgeschlossen wurde. Zu meiner Überraschung möchte die Versicherung nun nicht bezahlen; sie beruft sich auf einen Leistungsausschluss in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB).
Dort steht in § 2: “[…] Nicht unter den Versicherungsschutz fallen: I. (1) Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren. […]”
Ich möchte ein rechtliches Vorgehen gegen die Versicherung prüfen und bräuchte daher im Vorfeld eine rechtliche Beratung/Prüfung, ob die Aussage der Versicherung richtig ist.
Sven H., per E-Mail
Oliver Ebert:
Leider sehen hier die Erfolgsaussichten nach meiner Einschätzung eher schlecht aus: Der Leistungsausschluss “Bewusstseinsstörung” ist nach bisheriger Rechtsprechung grundsätzlich zulässig, zumindest soweit hierunter eine “krankhafte oder unnatürliche Beeinträchtigung der Sinnestätigkeit des Versicherten” verstanden wird. Dies dürfte bei einem Unfall aufgrund einer unterzuckerungsbedingten Bewusstlosigkeit zutreffen, so dass die Versicherung wohl tatsächlich nicht leisten muss.
Auch wird man aus der vertraglichen Zusicherung “keine Diabetesklausel” leider ebenfalls keine anderen Ansprüche herleiten können: Diese besagt meines Erachtens wohl nur, dass keine zusätzlichen Ausschlüsse in Bezug auf den Diabetes gelten. Möglicherweise wurden Ihnen aber vor Abschluss der Versicherung weitergehende Zusicherungen gemacht, die eine Leistungspflicht begründen könnten. Dies müssten Sie durch Dokumente oder Zeugen nachweisen, was nach so langer Zeit jedoch wohl nicht einfach werden dürfte.
Sie können aber versuchen, über eine Beschwerde bzw. ein kostenfreies Schlichtungsverfahrenbeim Ombudsmann der Versicherer (www.versicherungsombudsmann.de) eine kulanzweise Lösung zu erreichen. Den Versuch einer gerichtlichen Geltendmachung halte ich aus obigen Gründen und dem erheblichen Kostenrisiko aber nur für sinnvoll, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Falls Sie eine Klage beabsichtigen, sollten Sie dafür am Besten wohl einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (1) Seite 48-49
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Hallo zusammen,
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Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/





Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.
@calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!
@uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
Liebe Grüße