Was ändert sich jetzt für Patienten?

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Was ändert sich jetzt für Patienten?

Das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ ist seit dem 4. Juni 2016 in Kraft, seither gibt es die neuen Straftatbestände der „Bestechlichkeit“ bzw. „Bestechung“ im Gesundheitswesen. Obwohl sich die neuen Vorschriften in erster Linie nur an Ärzte bzw. die Industrie richten, werden auch Menschen mit Diabetes die Auswirkungen zu spüren bekommen.

„Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verursacht erhebliche Kostensteigerungen und untergräbt das Vertrauen der Patienten in eine von unlauteren Zuwendungen unbeeinflusste Gesundheitsversorgung.“ Dieser Auszug aus der Gesetzesbegründung fasst eindrücklich zusammen, warum der Bundestag unlängst das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ beschlossen hat.

Einzelne schwarze Schafe verursachen großen Schaden

Selbstverständlich arbeitet die überwiegende Zahl der Ärzte vollkommen korrekt. Trotzdem gibt es aber – wie in jeder Branche – einige schwarze Schafe. Aufgrund der Milliarden­summen, die im Bereich der Gesundheitsindustrie im Spiel sind, können daher bereits solche Einzelfälle dazu führen, dass ein ganzer Berufsstand zu Unrecht unter Verdacht gestellt wird. Patienten müssen sich weiterhin darauf verlassen können, dass wirklich ihr Wohl bzw. ihre Gesundheit bei ärztlichen Verordnungen im Vordergrund stehen.

Bislang gab es Strafbarkeitslücken

Das bislang geltende Strafrecht erfasste nicht alle strafwürdigen Formen unzulässiger Einflussnahme im Gesundheitswesen. So gibt es zwar schon lange die allgemeinen Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung, aufgrund einer Gesetzeslücke waren diese aber weder auf niedergelassene Ärzte noch auf Apotheker oder auf sonstige entsprechend selbständig tätige Angehörige von Heilberufen anwendbar.

Auch andere Straftatbestände wie Untreue oder Betrug griffen bei korruptiven Verhaltensweisen nicht immer. So waren beispielsweise Prämienzahlungen von Pharmaunternehmen an Ärzte, mit denen das Verschreibungsverhalten zugunsten eines bestimmten Präparats beeinflusst werden soll, zwar wettbewerbs- bzw. standeswidrig, konnten in den meisten Fällen aber mangels entsprechender Straftatbestände nicht bestraft werden.

Was ist neu durch das neue Gesetz?

Die neuen Vorschriften führen nun einen zusätzlichen Straftatbestand der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Verordnungen und Rezepte nicht „gekauft“ werden, d. h. dass der Arzt oder das Praxispersonal keine Vorteile dafür bekommen soll, dass bei der Verordnung bestimmte Produkte oder Anbieter bevorzugt werden.
Wann liegt eine Straftat vor?

Im Wortlaut: § 299a StGB: Bestechlichkeit im Gesundheitswesen

Wer als Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er

  1. bei der Verordnung von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten,
  2. bei dem Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten, die jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind, oder
  3. bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial

einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Entgegen mancher Befürchtungen wird aber nicht jegliche Zusammenarbeit mit der Industrie oder die grundsätzliche Annahme von Geschenken strafrechtlich sanktioniert. Problematisch ist es aber immer dann, wenn die Zuwendung mit einem nicht unerheblichen (Geld-)Wert verbunden oder für den Arzt in anderer Weise von Bedeutung ist. Bestraft wird nicht nur der Berufsträger, sondern auch derjenige, der ihn besticht – also beispielsweise der Außendienstmitarbeiter bzw. der hierfür verantwortliche Vorgesetzte im Unternehmen.

Was heißt das für die Patienten?

Auch wenn Patienten von den Neuregelungen nicht direkt betroffen sind, wird man die Auswirkungen trotzdem in der Praxis spüren. Viele Patienten sind es beispielsweise gewohnt, dass sie vom Arzt (bzw. der Diabetesberaterin) kostenlos und ohne Rezept ein geeignetes Blutzuckermessgerät mit ersten Teststreifen bekommen. Das erspart allen Beteiligten unnötigen Formularkram und man muss als Patient auch nicht warten, bis die Apotheke oder der Versandhandel das Gerät liefert.

Auch wenn man mit seinem bisherigen Blutzuckermessgerät nicht mehr klarkam, es verlorenging oder man einmal etwas Neues ausprobieren wollte, konnte der Arzt oft unkompliziert weiterhelfen: Viele Unternehmen stellten Geräte zur kostenlosen Abgabe an Patienten zur Verfügung.

Eine solche kostenlose Abgabe von Geräten wird es – zumindest im bisherigen Umfang – nun wohl nicht mehr geben. Denn es ist nicht unumstritten, ob solche Praktiken nicht womöglich als Bestechung anzusehen sind. Ganz abwegig ist das nicht: Auch wenn es vielen Patienten gar nicht so bewusst ist, handelt es sich bei Blutzuckermessgeräten doch um hochwertige Medizinprodukte, die unter speziellen Bedingungen und unter Einhaltung strenger Vorschriften produziert werden.

Bestimmte Hersteller könnten ­bervorzugt oder benachteiligt werden

Solche Geräte haben daher einen relativ hohen Herstellungs- und Materialwert. Kleinere Hersteller, die sich das massenweise Verschenken ihrer Messgeräte schlicht nicht leisten können, sind daher möglicherweise benachteiligt, obwohl sie vielleicht eine gleich gute Qualität und sogar auch noch günstigere Teststreifenpreise anbieten. Denn ein Arzt wird womöglich bevorzugt nur Teststreifen für die Geräte verordnen, die er seinen Patienten zuvor kostenlos abgeben konnte.

Der Arzt hat dabei auch einen eigenen Vorteil, denn er erspart sich den Aufwand (und ggf. die Begründung) für die ansonsten notwendige Verordnung auf Krankenkassenrezept und er kann dadurch seinen Patienten auch einen besonderen „Service“ bieten.

Aufgrund solcher Bedenken könnte es sein, dass manche Ärzte lieber auf Nummer sicher gehen werden und künftig keine kostenlosen Geräte mehr abgeben, um jedes Risiko einer Strafbarkeit zu vermeiden. Gleiches gilt für die kostenlose Abgabe von Insulinpens. Das bedeutet nun aber natürlich nicht, dass Patienten solche Produkte überhaupt nicht mehr bekommen. Der Arzt wird dann aber hierfür ein Rezept ausstellen müssen.

Was ist mit den Fortbildungen?

Ein weiterer Aspekt: Die Ausbildung und Fortbildung der Ärzte wird bislang sehr stark von der Industrie unterstützt – so gibt es zahlreiche hochwertige Weiterbildungsveranstaltungen, zu denen Ärzte kostenlos eingeladen werden. Manche Praxen können es sich schlicht nicht leisten, mit ihrem ganzen Team zu Kongressen zu reisen, um sich dort fortzubilden. Auch hier hilft oft die Industrie aus und übernimmt mitunter einen Teil der Reisekosten. Auch das Durchführen von Kongressen ist ohne Unterstützung der Industrie kaum denkbar – Organisation, Personal und Verwaltung lassen sich nicht nur mit Eintrittsgeldern abdecken.

In diesem Zusammenhang ist auch das Engagement von Ärzten als Redner für Vortragsveranstaltungen oder in einem wissenschaftlichen Beirat zu sehen: Alle diese Maßnahmen tragen nicht unerheblich dazu bei, dass es in Deutschland eine sehr gute Diabetesversorgung auf hohem Niveau gibt.

Die neuen Regelungen könnten nun dazu führen, dass solche Maßnahmen künftig deutlich zurückgeschraubt werden. Der Blick nach den USA zeigt, dass die dortigen Antikorruptionsvorschriften von manchen Unternehmen so streng ausgelegt werden, dass es nicht einmal mehr Kaffee an Kongressständen gibt. Auch manche Ärzte werden es sich in Zukunft sicherlich zweimal überlegen, bevor sie kostenlose Angebote der Industrie annehmen – selbst wenn diese absolut unproblematisch sind.

Umsetzung bitte mit Augenmaß

Es bleibt daher zu hoffen, dass die neuen Regelungen mit Augenmaß umgesetzt werden. Es ist klar, dass ein Arzt keine Vorteile dafür bekommen darf, dass er bestimmte Anbieter bevorzugt. Umgekehrt sollte man aber auch die Kirche im Dorf lassen und sich nicht von übertriebenen Ängsten leiten lassen.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte,
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart,
E-Mail: sekretariat@rek.de

Website: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (10) Seite 50-52

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  • Liebe Leute, ich habe zwei neue Erfahrungen mach dürfen, die Ursächliche nicht so schön, woraus die 2. Erfahrung (notwendig gut) resultiert!

    Ich bin kein Liebhaber von Zahnärzten und meine dort geführte Gesundheitsakte ist mit einem riesigen “A” für Angspatient gezeichnet. Ende letzten Jahres ist mir beim letzten verbleibenden Weisheitszahn (nie Schmerzen gemacht) größeres Teil abgebrochen, ZA meint, da geht er nicht bei, weil Zahn quer liegt, allso OP, und danach könnte man sich über Zahnersatz unterhalten … ich natürlich in Schockstarre gefallen, – gleich am selben Tag bei OP-Zahnarzt Termin gemacht, vor Weihnachten nix mehr möglich, gleich Anfang Januar Termin bekommen, Röntgenbild lag dem Chirugen bereits vor. Vieles wurde besprochen, auch der Zahnersatz, wobei der Chirug gleich meinte, dass ausser WZ wohl 3 weitere Zähne raus müssten. Schock nr. 2! Ich wollte mir aber noch 2Meinung einholen und fand Dank guten Rat von Bekannten, einen anderen Zahnarzt, dem ich mein Leid und Angst ausführlich schildern konnte und der auch zum erstenmal die Diabetes in Spiel brachte … kurz um ein bisher bestes aufklärendes Gespräch, wie weit Diabetes auch auf die Zahne und Zahnfleisch gehen kann. Bei mir Fazit Paradontites. (die 1. unschöne Erfahrung). Der Weisheits- und daneben liegende Zahn sind inzwischen raus, – war super gute und schmerzfreie OP, danach keinerlei Schmerzen, durfte allerdings auch Antibiotika nehmen. Die 2. Erfahrung: ich konnte meine Insulindosies halbieren, – bei 10 Tg. Antbiotika, und nun 15 ohne Medizin noch anhaltend niedrige Insulinmenge, mit steigender festen Nahrungsaufnahme.

    Heute bei Diabetologen bestätigt, das Diabetiker besonders auf Ihre Zähne und Zahlfleich achten sollten. Da frage ich mich warum der Zahnarzt da nicht im Vorsorgekatalog von DMP aufgenommen ist.

    LG Wolfgang

  • Hallo ihr Lieben….Mein Name ist Laila…Ich bin neu hier…Ich wurde seit 2017 mit Diabetes 2 diagnostiziert.Da bekam ich den Diabetes durch laufen ohne Medies in den Griff.Das ging so bis Januar 2025.Ich weiss heute nochicht warum…aber ich hatte 2024 den Diabetes total ignoriert und fröhlich darauf losgegessen.Mitte 2025 ging ich Sport machen und gehen nach dem Essen.Und nahm immer megr ab.Htte einen Hb1C Wert von 8…Da ich abnahm, dachte ich, das der Wert besser ist…Bis Januar 2025…Da hatte ich einen HbA1C Wert von 14,8…Also Krankenhaus und Humalog 100 zu den Malzeiten spritzen…Und Toujeo 6 EI am Morgen…Irgendwann merkte ich, das mich kein Krankenhaus einstellen konnte.Die Insulineinheiten wurden immer weniger.Konnte kein Korrekturspritzen megr vornehmen.Zum Schluss gin ich nach 5 Mon. mit 2 Insulineinheiten in den Hypo…Lange Rede …kurzer Sinn.Ich ging dann auf Metformin…Also Siofor 500…Ich war bei vielen Diabethologen….Die haben mich als Typ 1 behandelt.Mit Metformin ging es mir besser.Meine letzte Diaethologin möchte, das ich wieder spritze.Ich komme mit ihr garnicht zurecht.Mein HbA1C liegt jetztbei 6,5…Mein Problem ist mein Gewicht.Ich wiege ungefähr 48 Kilo bei 160 m…Ich bräuchte dringend Austausch…Habe so viele Fragen…Bin auch psychisch total am Ende. Achso…Ja ich habe seit 1991 eine chronisch kalfizierende Pankreatitis…Und eine exokrine Pankreasinsuffizienz…Also daurch den Diabetes 3c.Wer möchte sich gerne mit mir austauschen?An Michael Bender:” Ich habe Deine Geschichte gelesen . Würde mich auch gerne mit Dir austauschen, da Du ja auch eine längere Zeit Metformin eingenommen hast.” Ich bin für jeden, mit dem ich mich hier austauschen kann, sehr dankbar. dankbar..Bitte meldet Euch…!!!

    • Hallo Leila, ich bin Suzana und auch in dieser Gruppe. Meine Geschichte kannst du etwas weiter unten lesen.
      Es ist sicher schwer aus der Ferne Ratschläge zugeben, dennoch: ich habe mich lange gegen Insulinspritzen gewehrt aber dann eingesehen, dass es besser ist. Wenn die Pankreas nicht mehr genug produziert ist es mit Medikamenten nicht zu machen. Als ich nach langer Zeit Metformin abgesetzt habe, habe ich erst gemerkt, welche Nebenwirkungen ich damit hatte.
      Ja auch ich muss aufpassen nicht in den unterzucker zu kommen bei Sport und Bewegung aber damit habe ich mich inzwischen arrangiert. Traubensaft ist mein bester Freund.
      Ganz wichtig ist aber ein DiabetologIn wo du dich gut aufgehoben fühlst und die Fragen zwischendurch beantwortet.
      Weiterhin viel Kraft und gute Wegbegleiter!

    • @suzana: Ich danke Dir für die Nachricht.Könnten wir uns weiterhin austauschen?Es wäre so wichtig für mich.Vielleicht auch privat? Gebe mir bitte Bescheid…Ich kenne mich hier leider nicht so gut aus…Wäre echt super…😊

    • Hallo Leila, auch von mir ein herzliches willkommen. Auch meine Geschichte liest du im weiteren Verlauf.
      Zur “chronisch kalfizierende Pankreatitis” kann ich nix sagen, da ist immer das Gespräch mit dem Arzt/Diabetologen vorzuziehen, wie in allen Gesundheitsfragen. Was sagen Ärzte dazu, auch wg. der NICHTzunahme an Gewicht. Wenn ich mit einem Arzt nicht kann, oder dieser mir nicht ausreichende Infos gibt, schaue ich mich nach einem anderen Arzt/Diabetologen um, das ist Dein Recht, es geht um Deine Gesundheit!
      Sollte mit der Nichtzunahme noch mehr dahinter Stecken, vielleicht
      auch mal einen Psychologen in Deine Überlegung ziehen. Oder eine auf dich zugeschnittene Diabetes Schulung o.Ä., auch hier sollte Dich ein guter Diabetologe aufklären können.

      Soweit was mir im Moment einfällt. Lass es Dir gut gehen.

      Gruss Wolfgang

    • Hey Laila, du kannst mir gerne hier im Typ 3c Bereich oder via PN schreiben. Ich bin gerade zwar etwas gesundheitlich angeschlagen, versuche aber, so gut es geht zu antworten.

  • vio1978 postete ein Update vor 2 Tagen, 8 Stunden

    Habe wieder Freestyle Libre Sensor, weil ich damit besser zurecht kam als mit dem Dexcom G 6. ist es abzusehen, ob und wann Libre mit d. Omnipod-Pumpe kompatibel ist?🍀

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