Widerspruch gegen Feststellungsbescheid?

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Widerspruch gegen Feststellungsbescheid?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Frage

Ich habe Diabetes und spritze 5-mal täglich Insulin. Da ich oft sehr schwankende Werte habe und sehr häufig den Blutzucker messen muss, fühle ich mich sehr eingeschränkt.
Nun habe ich einen Feststellungsbescheid vom Niedersächsischen Landesamt erhalten mit einem Grad der Behinderung von 40. Hat es Zweck, Widerspruch einzulegen, um eine Höherstufung zu bewirken?

Karin H., per E-Mail


Oliver Ebert:

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erhebliche Beeinträchtigungen an der „Teilhabe am sozialen Leben“ vorliegen. Dies bedeutet, dass man durch Krankheit oder andere Gesundheitsstörungen derart beeinträchtigt wird, dass das Leben im Alltag erheblich erschwert ist.

Bei der Bewertung und Einstufung hat sich die Behörde dabei an der Versorgungsmedizinverordnung zu orientieren; dort sind für nahezu alle Krankheiten entsprechende Kriterien festgelegt. Auch für Diabetes gibt es eine solche Vorgabe (Anlage zu § 2 VersorgungsMedVO). Hiernach liegt eine Schwerbehinderung vor bei „an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind“.

Das Bundessozialgericht hat zwischenzeitlich schon in einigen Urteilen klargestellt, dass der bloße Therapieaufwand für Messen und Spritzen nicht ausreicht, um als schwerbehindert anerkannt zu werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 17.04.2013, B 9 SB 3/12 R, Urteil vom 25.10.2012, B 9 SB 2/12 R, Urteil vom 02.12.2010, B 9 SB 3/09 R). Man muss zusätzlich nachweisen, dass man darüber hinaus auch noch „durch erhebliche Einschnitte gravierend in seiner Lebensführung“ beeinträchtigt wird.

Letztlich müssen die Beeinträchtigungen ungefähr mit dem vergleichbar sein, was bei anderen Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für das Erreichen des Schwerbehindertengrades vorausgesetzt wird.

Die Schwerbehinderteneigenschaft kann nur angenommen werden, wenn „die zu berücksichtigende Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsstörungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft so schwer wie etwa die vollständige Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, der Verlust eines Beins im Unterschenkel oder eine Aphasie (Sprachstörung) mit deutlicher Kommunikationsstörung beeinträchtigen“ (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.08.2014, L 7 SB 23/13).

Vor diesem Hintergrund dürfte es wohl eher schwierig sein, in Ihrem Fall zu einer Höherstufung zu kommen. Der Therapieaufwand sowie die Schwankungen sind in dem GdB von 40 schon berücksichtigt. Sie müssten daher zusätzliche, erhebliche Beeinträchtigungen nachweisen – beispielsweise Einschränkungen im sozialen Leben oder weitere belastende Krankheiten bzw. Gesundheitsstörungen.

Auf der Website von diabetesDE können Sie die kostenlose Broschüre „Schwerbehindertenausweis mit Diabetes“ mit weiteren Tipps und Checklisten herunterladen.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (11) Seite 63

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  • Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!

    Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB

    Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂

  • mr postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.

    • Hallo mr,

      Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.

      Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.

      Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.

      Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?

  • moira postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo!
    Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
    Ich wüsste gerne wie gut das klappt.