Widerspruch gegen Feststellungsbescheid?

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Widerspruch gegen Feststellungsbescheid?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Frage

Ich habe Diabetes und spritze 5-mal täglich Insulin. Da ich oft sehr schwankende Werte habe und sehr häufig den Blutzucker messen muss, fühle ich mich sehr eingeschränkt.
Nun habe ich einen Feststellungsbescheid vom Niedersächsischen Landesamt erhalten mit einem Grad der Behinderung von 40. Hat es Zweck, Widerspruch einzulegen, um eine Höherstufung zu bewirken?

Karin H., per E-Mail


Oliver Ebert:

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erhebliche Beeinträchtigungen an der „Teilhabe am sozialen Leben“ vorliegen. Dies bedeutet, dass man durch Krankheit oder andere Gesundheitsstörungen derart beeinträchtigt wird, dass das Leben im Alltag erheblich erschwert ist.

Bei der Bewertung und Einstufung hat sich die Behörde dabei an der Versorgungsmedizinverordnung zu orientieren; dort sind für nahezu alle Krankheiten entsprechende Kriterien festgelegt. Auch für Diabetes gibt es eine solche Vorgabe (Anlage zu § 2 VersorgungsMedVO). Hiernach liegt eine Schwerbehinderung vor bei „an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind“.

Das Bundessozialgericht hat zwischenzeitlich schon in einigen Urteilen klargestellt, dass der bloße Therapieaufwand für Messen und Spritzen nicht ausreicht, um als schwerbehindert anerkannt zu werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 17.04.2013, B 9 SB 3/12 R, Urteil vom 25.10.2012, B 9 SB 2/12 R, Urteil vom 02.12.2010, B 9 SB 3/09 R). Man muss zusätzlich nachweisen, dass man darüber hinaus auch noch „durch erhebliche Einschnitte gravierend in seiner Lebensführung“ beeinträchtigt wird.

Letztlich müssen die Beeinträchtigungen ungefähr mit dem vergleichbar sein, was bei anderen Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für das Erreichen des Schwerbehindertengrades vorausgesetzt wird.

Die Schwerbehinderteneigenschaft kann nur angenommen werden, wenn „die zu berücksichtigende Gesamtauswirkung der verschiedenen Funktionsstörungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft so schwer wie etwa die vollständige Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule, der Verlust eines Beins im Unterschenkel oder eine Aphasie (Sprachstörung) mit deutlicher Kommunikationsstörung beeinträchtigen“ (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.08.2014, L 7 SB 23/13).

Vor diesem Hintergrund dürfte es wohl eher schwierig sein, in Ihrem Fall zu einer Höherstufung zu kommen. Der Therapieaufwand sowie die Schwankungen sind in dem GdB von 40 schon berücksichtigt. Sie müssten daher zusätzliche, erhebliche Beeinträchtigungen nachweisen – beispielsweise Einschränkungen im sozialen Leben oder weitere belastende Krankheiten bzw. Gesundheitsstörungen.

Auf der Website von diabetesDE können Sie die kostenlose Broschüre „Schwerbehindertenausweis mit Diabetes“ mit weiteren Tipps und Checklisten herunterladen.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (11) Seite 63

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Woche

      Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 3 Tagen

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
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