- Soziales und Recht
Zuzahlungsbefreiung für Arzneimittel
2 Minuten
Sind bestimmte Kriterien erfüllt, können viele Versicherte schon jetzt für 2022 bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente beantragen, um eine finanzielle und bürokratische Erleichterung zu erhalten. Bei Menschen, die chronisch krank sind, ist dies bei Arzneimittelausgaben von einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens der Fall.
Die 5,4 Millionen gesetzlich Krankenversicherten, die bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit sind, können ebenso wie andere Anspruchsberechtigte ab sofort einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für das Kalenderjahr 2022 bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Patientinnen und Patienten aufmerksam, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten.
Die Befreiungsbescheinigung wird von der Krankenkasse nach Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens ausgestellt, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.
Online-Zuzahlungsrechner ermittelt die individuelle Belastungsgrenze
Mit dem Zuzahlungsrechner für das Jahr 2022 auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich schnell ermitteln, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres erreicht wird. Ein Beispiel:
Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern hat zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von 5.000 Euro, also 60.000 Euro pro Jahr. Nach Abzug von Freibeträgen für die Kinder von 16.776 Euro und für den Ehemann von 5.922 Euro ergibt sich ein zu berücksichtigendes Jahreseinkommen von 37.302 Euro. Da die Ehefrau chronisch krank ist, muss die Familie bis zur Belastungsgrenze von einem Prozent zuzahlen (373,02 Euro), ist sonst jedoch komplett zuzahlungsbefreit.
Die Befreiungsbescheinigung gilt zudem nicht nur in der Apotheke, sondern kann auch beim Arzt, in der Klinik oder Physiotherapie eine finanzielle Erleichterung sein. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
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stephanie-haack postete ein Update vor 3 Tagen, 15 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 3 Tagen, 17 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 3 Tagen, 15 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
