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Banges Warten: Wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) genehmigen? Nun dürfen wir wirklich jubeln: Das BMG hat zugestimmt! Hier steht es, Schwarz auf Weiß: „die von Ihnen gemäß § 94 SGB V vorgelegten o.a. Beschlüsse vom 16. Juni 2016 (…) werden nicht beanstandet.“ Sobald es im Bundesanzeiger veröffentlicht sein wird, gilt der Beschluss – und dem Einsatz von kontinuierlichem Glukosemonitoring (CGM) steht, wenn der Bedarf besteht, nichts mehr im Weg.
Jahrelang war der Weg, bis der G-BA am 16. Juni 2016 den Beschluss fasste, dass Diabetiker CGM-Systeme verordnet bekommen dürfen – an diesem Tag jubelten wir zum ersten Mal. Von vielen hörte man: „Hurra!“ Natürlich ist eine Verordnung an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie ich bereits berichtet habe, aber die Indikation ist weit gefasst.
Wie wertvoll CGM ist, erlebe ich jeden Tag – und vor allem in vielen Nächten. Denn dann stellt sich die Insulinpumpe ab, wenn der Glukosewert eine bevorstehende Unterzuckerung meldet – und ich kann einfach durchschlafen. Morgens sehe ich dann, was das System über Nacht getrieben hat – und kann den Tag ausgeschlafen (soweit das derzeit bei der Sommerhitze geht) beginnen. Einfach super!
Neulich war ich auf Einkaufstour, weite Wege lagen zwischen meinen Zielen. Natürlich hätte ich vorbeugen können, indem ich Kohlenhydrate esse – aber dann hätte ich nicht einkaufen müssen, denn wenn das häufiger passierte, würde irgendwann die gekaufte Kleidung wegen eines zunehmenden Bauchs nicht mehr passen. Also habe ich vorher die Basalrate in der Insulinpumpe reduziert und zusätzlich auf meinen kleinen Aufpasser vertraut. Das Einkaufen war erfolgreich, die neuen Hosen und Blusen passen hoffentlich lange.
Ich freue mich riesig, dass auch auf Regierungsseite offenbar verstanden wird, was CGM uns Diabetikern für Vorteile bringt. Bleibt noch der Wunsch, dass die Krankenkassen das ebenso erkennen und danach handeln.
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