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Der schnelle Weg zur Genehmigung des CGM
4 Minuten
Bevor die rechtliche Grundlage für die Verordnung eines rtCGM-Systems geschaffen wurde, war es als „normaler“ Diabetiker ohne zusätzliche Beeinträchtigungen oder Probleme bei der Einstellung schwierig, ein solches System genehmigt zu bekommen. Bereits drei Jahre vor der Verordnung eines CGM-Systems habe ich herausgefunden, dass es sehr darauf ankommt, wie eine Verordnung außerhalb der Regelversorgung aussehen muss, damit die Krankenkasse diese genehmigt.
Wer entscheidet eigentlich über das JA oder NEIN bei der Krankenkasse?
Damals benötigte ich öfter Krankengymnastik, als es die Regelversorgung der Krankenkassen vorsieht. Bei einem Besuch gab mir mein damaliger Orthopäde einen vorbereiteten Antrag, damit er mir nach dessen Genehmigung außerhalb der Regel weitere Rezepte zur Krankengymnastik ausstellen durfte. Ich sollte den Antrag ausfüllen und bei der Krankenkasse einreichen. Dazu sagte er mir, dass die Kasse den Antrag zuerst ablehnen wird. Wenn die Ablehnung da ist, sollte ich wieder in die Praxis kommen, damit er mir einen formulierten Widerspruch geben kann. Ich wunderte mich, dass es der normale Weg ist und man einen Widerspruch stellen muss.
Zuhause angekommen, las ich mir den Antrag sorgfältig durch, schrieb den Text sauber ab und ergänzte noch ein paar Sätze, dass ich mich selbst sehr engagiere und die beantragte Behandlung eine wichtige Säule in der Wiederherstellung meiner Beweglichkeit sei. Weiterhin machte ich Angaben, was ich bereits alles versucht habe und wie wichtig die beantragte Therapie für mich ist.
Nach einer Woche kam die Genehmigung für die nächsten drei Jahre
Nach knapp einer Woche bekam ich Post von meiner Krankenkasse: „Sehr geehrter Patient, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihrem Antrag entsprechen können. Wir genehmigen die Krankengymnastik für die nächsten drei Jahre.“ Die Krankenkasse hatte anstatt abzulehnen die Versorgung gleich für drei Jahre und nicht nur für einen kurzen Zeitraum wie sonst üblich genehmigt.
Beim nächsten Besuch bei meinem Orthopäden konnte dieser es kaum fassen. Ich erzählte ihm, dass ich den Antrag etwas verändert habe. Seitdem gibt der Orthopäde den Antrag mit meinen Ergänzungen an seine Patienten aus.
Funktioniert es auch bei der Beantragung eines rtCGM-Systems?
Da mir bekannt war, dass viele Diabetiker bei der Beantragung eines CGM oder einer Pumpe – ich trage meinen mylife OmniPod seit 2013 – ebenfalls erhebliche Probleme mit der Versicherung oder dem zugehörigen MDK haben, wollte ich es nicht dem Zufall überlassen, ob der Antrag für mein Dexcom G5 Mobile genehmigt wird.
Wenn man bei den Herstellern im Internet schaut, geben diese als Hilfestellung bei der Beantragung ein ausgefülltes Musterrezept aus, wo gerade einmal 4 Zeilen zur Verfügung stehen. Dies ist zu wenig, dass jemand bei der Krankenkasse eine Entscheidung treffen kann.
Bei einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter meiner Versicherung habe ich herausgefunden, dass solche Rezepte fast immer beim MDK landen, damit dieser beurteilt, ob die Verordnung gerechtfertigt ist. Nur die Begründung Typ-1- oder Typ-2-Diabetes reicht eben nicht aus, damit eine Versicherung mehrere tausend Euro pro Jahr für einen Patienten bezahlt. Bei begründeten Zweifeln oder undetaillierter Diagnose wird immer der MDK eingeschaltet, da eine Stellungnahme des behandelnden Arztes die betreffende Kasse bezahlen müsste.
Ich hörte davon, dass der MDK nicht über die gleichen Informationen verfügt wie der behandelnde Arzt und es deshalb vorkommt, dass der MDK zuerst eine Pumpe oder ein CGM nur für drei Monate auf Probe bewilligt. Da ich selber erst nach fast fünfjähriger Tragedauer meiner Pumpe es geschafft habe, mein HbA1c auf das Niveau eines Gesunden zu bekommen, weiß ich, dass ein Zeitraum von drei Monaten nicht ausreicht, das HbA1c als Entscheidung für das Pro oder Kontra, ob das Gerät nach den drei Monaten weiterbezahlt wird, heranzuziehen.
Gesagt, getan
Ich fragte mich, was alles beschrieben werden muss, damit es keine Rückfragen gibt und die Verordnung eindeutig ist. Im Internet gibt es einige Ansätze, worin genau definiert ist, wann ein solches System von wem und für wen verordnet werden darf. Aus diesen Dokumenten habe ich darauf ein Beiblatt zur Verordnung meines Dexcom G5 auf zwei DIN-A4-Seiten geschrieben und dieses meinem Diabetologen vorgelegt. Er war so begeistert, dass er gleich unterschrieben hat und mir die Verordnung auf dem Kassenrezept ausgestellt hat.

Ich sandte die Verordnung zusammen mit dem Beiblatt an das Unternehmen Nintamed, das die Dexcom-Geräte in Deutschland vertreibt. Genau 6 Tage, nachdem mein Brief im Kasten war, hat Dexcom die Genehmigung von der Krankenkasse erhalten.
Was führte zum Erfolg?
Mein Beiblatt habe ich in mehrere Teile gegliedert:
- Mein Name, Alter und seit wann ich Diabetes habe.
- Eine Beschreibung, welche Therapieform ich im Moment nutze und welches HbA1c damit erreicht werden kann. Auch die Angabe, wie viele Blutzucker ich täglich mache und dass es mir auch mit der größten Anstrengung nicht gelingt, eine bessere Einstellung zu erreichen.
- Meine durch den Diabetes bereits bekannten Einschränkungen oder zusätzliche Erkrankungen. Insbesondere, dass ich nachts keine Hypoglykämien bemerke.
- Angaben zum Wissenstand über meinen Diabetes, insbesondere welche Schulungen ich absolviert habe.
Die Punkte 1. bis 4. habe ich dabei als Text auf der ersten Seite zusammengefasst.
Auf der zweiten Seite habe ich darauf die wesentlichen Merkmale nochmals zusammengefasst und als Gliederung mit Punkten aufgeführt. Dabei war es auch wichtig, dass ich mich an die Vorgaben gehalten habe, die in den beiden PDF-Dateien vom Deutschen Diabetiker Bund und vom Gemeinsamen Bundesausschuss aufgeführt sind. Wichtig war für mich dabei, dass einige der Voraussetzungen erfüllt sein müssen und diese auch glaubhaft im Beiblatt dargestellt wurden.
Hier findet ihr die PDF-Datei des Deutschen Diabetiker Bunds und hier das PDF des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Lohnt der ganze Aufwand?
Aus eigener Sicht kann ich sagen, dass sich mein Einsatz gelohnt hat. Ich bin sicher, dass es heutzutage kein Problem mehr ist, wenn ein solches Beiblatt vom Patienten selbst geschrieben wird. Viele Diabetiker haben sich schon oft mit ihrer Erkrankung befassen müssen und können bestimmt eine gute Formulierung für ein Beiblatt finden.
Ein solches Schreiben von seinem Diabetologen zu verlangen, ist meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß, da die benötigte Zeit bezahlt werden muss. Mein Diabetologe war sehr erfreut darüber, dass ich mich selbst darum gekümmert habe, und hat gesehen, dass ich mich mit Engagement darum bemüht habe.
Wenn Ihr ähnliche Erfahrungen gesammelt habt, würde ich mich über einen Kommentar freuen!
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hexle postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo,
das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann? -
uho1 postete ein Update vor 2 Wochen
Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?
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diahexe postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag
Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?
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gregor-hess antwortete vor 2 Wochen, 3 Tagen
Liebe diahexe,
Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
Viele Grüße
Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion -
diahexe antwortete vor 2 Wochen, 3 Tagen
@gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.
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crismo antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
@gregor-hess: das ist ein sehr guter Hinweis. Ich war schon persönlich bei der Gründerin des Vereins und habe Insulin abgegeben. Diese Frau macht wirklich einen tollen Job und bringt das Insulin regelmäßig nach Afrika. Sie nimmt Insulin, Pens, Pennadeln, Lanzetten, Blutzuckerteststreifen usw…
Kann es nur empfehlen!!!
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Hallo hexle,
ich finde die Update-Empfehlungen von Dexcom auch etwas unbefriedigend.
Allerdings steht auf der Kompatibilitäts-Seite auch:
Zitat: “Sie können diese App auf jedem Betriebssystem verwenden, das die Mindestanforderungen erfüllt. Dexcom empfiehlt jedoch …”
Eine “offizielle Stelle” bei Dexcom ist mir nicht bekannt, vom generellen Kundenservice mal abgesehen.
Bei ernsthaften, tatsächlichen Funktionsstörungen gäbe es noch die Möglichkeit, eine Meldung beim BfArM zu eröffnen.
Beste Grüße
PS Ich wollte noch ergänzen: Eine aktuelle ernsthafte Funktionsstörung sehe ich hier nicht gegeben.
Sicherheits-Updates der Betriebssysteme haben immer absolute Priorität. Dexcom und Abbott sind definitv sehr langsam mit den Tests und Freigaben. Beim G7 hat Dexcom etwas an Geschwindigkeit gewonnen, aber für G6 ist noch nicht einmal Android 16 getestet, das seit einem Jahr verfügbar ist. An Medizinprodukt-Freigaben liegt das nicht und besonders seriös und professionell ist es auch nicht. Neue Smartphones kann man nur mit aktueller OS-Version kaufen und wenn die nicht freigegeben ist, kann man theoretisch gar kein Smartphone sicher für Sensor oder AID-System verwenden. So war z. B. iOS 26 lange Zeit nicht auf den Listen, aber iPhones nur mit iOS 26 erhältlich. Die Listen verlieren damit zeitweise ihren eigentlichen Nutzen. Intervenieren können Anwender/Kunden mit Beschwerden bei den Hotlines.
@ole-t1: Danke Ole für deine Rückmeldung.
@schorschlinger: Danke für deine Rückmeldung. Beschwerden bringen einen da leider auch nicht weiter….