Kindergarten- und Schulbegleitung: Endlich ein Urteil

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Kindergarten- und Schulbegleitung: Endlich ein Urteil | Foto: Diabetiker Baden-Württemberg
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Kindergarten- und Schulbegleitung: Endlich ein Urteil

Endlich Klarheit: Ein Urteil des Sozialgerichts Darmstadt stärkt Familien mit Diabetes-Kindern. Schulbegleitung bleibt Teil der häuslichen Krankenpflege – und ist keine Aufgabe der Intensivpflege. Ein Signal gegen bürokratische Hürden.

Kinder mit Diabetes benötigen im Kindergarten und in der Grundschule in vielfältiger Art Unterstützung von Erwachsenen beim Durchführen ihrer Behandlung. Wenn Erziehungs- oder Lehrkräfte nicht freiwillig zu dieser Tätigkeit bereit sind, werden Begleitpersonen benötigt. Nach einer am 1. November 2023 in Kraft gesetzten Gesetzesänderung herrschte Chaos, da ab diesem Zeitpunkt extrem verschärfte Anforderungen gestellt wurden, die kaum zu erfüllen waren. Nun hat das Sozialgericht Darmstadt ein interessantes Urteil gefällt.

Durch Gesetzesänderung wurde Krankenbeobachtung in Bereich der außerklinischen Intensivpflege verschoben

Mit zunehmendem Alter des Kindes benötigt dieses immer weniger Unterstützung von Erwachsenen bei der Behandlung. Häufig ist das Personal in Kindertagesstätten und Schulen zur Mithilfe bereit, zumal mit fortschreitender Technik meist keine Blutentnahme zum Messen des Blutzuckers und auch kein Umgang mit Spritzen oder Pens mehr erforderlich ist. Sollten sich trotzdem Erziehungs- oder Lehrkräfte weigern, die Verantwortung zu übernehmen, dann ist abhängig von der Entwicklung des Kindes eine Begleitperson erforderlich.

Ihre Aufgabe ist neben den rein medizinischen Maßnahmen (Blutzucker messen und Insulin dosieren und verabreichen) auch das Beobachten des Kindes, um Stoffwechsel-Entgleisungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. Im Zuge der Gesetzesänderung war dann im Herbst 2023 die „spezielle Krankenbeobachtung“ von der häuslichen Krankenpflege weg in den Bereich der außerklinischen Intensivpflege (AKI) verschoben worden, die, wie der Name sagt, nur für Schwerstkranke gedacht ist und von Intensivpflegekräften durchgeführt werden muss. Anträge auf Begleitung wurden seitdem von den Krankenkassen häufig mit Hinweis auf die neue Rechtslage abgelehnt.

Neues Urteil sieht Schulbegleitung als häusliche Krankenpflege an

Betroffene Eltern schalteten Sozialgerichte ein. Diese erließen im Eilverfahren einstweilige Anordnungen, die die Krankenkassen verpflichteten, außerklinische Intensivpflege zu genehmigen. Unklar blieb jedoch, wie die Gerichte endgültig entscheiden würden. Am Sozialgericht Darmstadt wurde jetzt ein Fall in der ersten Instanz entschieden (Az. S 13 KR 262/23, 07.02.2025).

Das Gericht geht davon aus, dass Schulbegleitung keine Aufgabe der außerklinischen Intensivpflege sei, da sie auch von angelernten Erwachsenen durchgeführt werden könne. Somit gehöre die Ausübung der Schulbegleitung in den Bereich der „häuslichen Krankenpflege“ – wie schon vor der Gesetzesänderung. Nun bleibt abzuwarten, ob die verklagte Krankenkasse gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird, ob andere Gerichte bei anhängigen Verfahren ähnlich entscheiden werden und wie höhere Instanzen die Rechtslage sehen.


von Reiner Hub, DBW-Sozialreferent

Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 73 (6) Seite 64-65

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    • Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.

      Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:

      Freestyle Libre 3 bzw. 3+
      Dexcom G7
      Dexcom G6 (noch)
      Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
      Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
      Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
      Accu-Chek Smartguide CGM
      Medtrum Touchcare Nano CGM

      Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
      Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.

  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo,
    ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
    Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
    Thomas55

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