Kindergarten- und Schulbegleitung: Endlich ein Urteil

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Kindergarten- und Schulbegleitung: Endlich ein Urteil | Foto: Diabetiker Baden-Württemberg
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Kindergarten- und Schulbegleitung: Endlich ein Urteil

Endlich Klarheit: Ein Urteil des Sozialgerichts Darmstadt stärkt Familien mit Diabetes-Kindern. Schulbegleitung bleibt Teil der häuslichen Krankenpflege – und ist keine Aufgabe der Intensivpflege. Ein Signal gegen bürokratische Hürden.

Kinder mit Diabetes benötigen im Kindergarten und in der Grundschule in vielfältiger Art Unterstützung von Erwachsenen beim Durchführen ihrer Behandlung. Wenn Erziehungs- oder Lehrkräfte nicht freiwillig zu dieser Tätigkeit bereit sind, werden Begleitpersonen benötigt. Nach einer am 1. November 2023 in Kraft gesetzten Gesetzesänderung herrschte Chaos, da ab diesem Zeitpunkt extrem verschärfte Anforderungen gestellt wurden, die kaum zu erfüllen waren. Nun hat das Sozialgericht Darmstadt ein interessantes Urteil gefällt.

Durch Gesetzesänderung wurde Krankenbeobachtung in Bereich der außerklinischen Intensivpflege verschoben

Mit zunehmendem Alter des Kindes benötigt dieses immer weniger Unterstützung von Erwachsenen bei der Behandlung. Häufig ist das Personal in Kindertagesstätten und Schulen zur Mithilfe bereit, zumal mit fortschreitender Technik meist keine Blutentnahme zum Messen des Blutzuckers und auch kein Umgang mit Spritzen oder Pens mehr erforderlich ist. Sollten sich trotzdem Erziehungs- oder Lehrkräfte weigern, die Verantwortung zu übernehmen, dann ist abhängig von der Entwicklung des Kindes eine Begleitperson erforderlich.

Ihre Aufgabe ist neben den rein medizinischen Maßnahmen (Blutzucker messen und Insulin dosieren und verabreichen) auch das Beobachten des Kindes, um Stoffwechsel-Entgleisungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. Im Zuge der Gesetzesänderung war dann im Herbst 2023 die „spezielle Krankenbeobachtung“ von der häuslichen Krankenpflege weg in den Bereich der außerklinischen Intensivpflege (AKI) verschoben worden, die, wie der Name sagt, nur für Schwerstkranke gedacht ist und von Intensivpflegekräften durchgeführt werden muss. Anträge auf Begleitung wurden seitdem von den Krankenkassen häufig mit Hinweis auf die neue Rechtslage abgelehnt.

Neues Urteil sieht Schulbegleitung als häusliche Krankenpflege an

Betroffene Eltern schalteten Sozialgerichte ein. Diese erließen im Eilverfahren einstweilige Anordnungen, die die Krankenkassen verpflichteten, außerklinische Intensivpflege zu genehmigen. Unklar blieb jedoch, wie die Gerichte endgültig entscheiden würden. Am Sozialgericht Darmstadt wurde jetzt ein Fall in der ersten Instanz entschieden (Az. S 13 KR 262/23, 07.02.2025).

Das Gericht geht davon aus, dass Schulbegleitung keine Aufgabe der außerklinischen Intensivpflege sei, da sie auch von angelernten Erwachsenen durchgeführt werden könne. Somit gehöre die Ausübung der Schulbegleitung in den Bereich der „häuslichen Krankenpflege“ – wie schon vor der Gesetzesänderung. Nun bleibt abzuwarten, ob die verklagte Krankenkasse gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird, ob andere Gerichte bei anhängigen Verfahren ähnlich entscheiden werden und wie höhere Instanzen die Rechtslage sehen.


von Reiner Hub, DBW-Sozialreferent

Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 73 (6) Seite 64-65

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  • stephanie-haack postete ein Update vor 3 Wochen

    Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 3 Wochen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 1 Monat

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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