Kindergarten- und Schulbegleitung: Endlich ein Urteil

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Kindergarten- und Schulbegleitung: Endlich ein Urteil | Foto: Diabetiker Baden-Württemberg
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Kindergarten- und Schulbegleitung: Endlich ein Urteil

Endlich Klarheit: Ein Urteil des Sozialgerichts Darmstadt stärkt Familien mit Diabetes-Kindern. Schulbegleitung bleibt Teil der häuslichen Krankenpflege – und ist keine Aufgabe der Intensivpflege. Ein Signal gegen bürokratische Hürden.

Kinder mit Diabetes benötigen im Kindergarten und in der Grundschule in vielfältiger Art Unterstützung von Erwachsenen beim Durchführen ihrer Behandlung. Wenn Erziehungs- oder Lehrkräfte nicht freiwillig zu dieser Tätigkeit bereit sind, werden Begleitpersonen benötigt. Nach einer am 1. November 2023 in Kraft gesetzten Gesetzesänderung herrschte Chaos, da ab diesem Zeitpunkt extrem verschärfte Anforderungen gestellt wurden, die kaum zu erfüllen waren. Nun hat das Sozialgericht Darmstadt ein interessantes Urteil gefällt.

Durch Gesetzesänderung wurde Krankenbeobachtung in Bereich der außerklinischen Intensivpflege verschoben

Mit zunehmendem Alter des Kindes benötigt dieses immer weniger Unterstützung von Erwachsenen bei der Behandlung. Häufig ist das Personal in Kindertagesstätten und Schulen zur Mithilfe bereit, zumal mit fortschreitender Technik meist keine Blutentnahme zum Messen des Blutzuckers und auch kein Umgang mit Spritzen oder Pens mehr erforderlich ist. Sollten sich trotzdem Erziehungs- oder Lehrkräfte weigern, die Verantwortung zu übernehmen, dann ist abhängig von der Entwicklung des Kindes eine Begleitperson erforderlich.

Ihre Aufgabe ist neben den rein medizinischen Maßnahmen (Blutzucker messen und Insulin dosieren und verabreichen) auch das Beobachten des Kindes, um Stoffwechsel-Entgleisungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. Im Zuge der Gesetzesänderung war dann im Herbst 2023 die „spezielle Krankenbeobachtung“ von der häuslichen Krankenpflege weg in den Bereich der außerklinischen Intensivpflege (AKI) verschoben worden, die, wie der Name sagt, nur für Schwerstkranke gedacht ist und von Intensivpflegekräften durchgeführt werden muss. Anträge auf Begleitung wurden seitdem von den Krankenkassen häufig mit Hinweis auf die neue Rechtslage abgelehnt.

Neues Urteil sieht Schulbegleitung als häusliche Krankenpflege an

Betroffene Eltern schalteten Sozialgerichte ein. Diese erließen im Eilverfahren einstweilige Anordnungen, die die Krankenkassen verpflichteten, außerklinische Intensivpflege zu genehmigen. Unklar blieb jedoch, wie die Gerichte endgültig entscheiden würden. Am Sozialgericht Darmstadt wurde jetzt ein Fall in der ersten Instanz entschieden (Az. S 13 KR 262/23, 07.02.2025).

Das Gericht geht davon aus, dass Schulbegleitung keine Aufgabe der außerklinischen Intensivpflege sei, da sie auch von angelernten Erwachsenen durchgeführt werden könne. Somit gehöre die Ausübung der Schulbegleitung in den Bereich der „häuslichen Krankenpflege“ – wie schon vor der Gesetzesänderung. Nun bleibt abzuwarten, ob die verklagte Krankenkasse gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird, ob andere Gerichte bei anhängigen Verfahren ähnlich entscheiden werden und wie höhere Instanzen die Rechtslage sehen.


von Reiner Hub, DBW-Sozialreferent

Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 73 (6) Seite 64-65

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  • Hallo,
    das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
    Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann?

    • Hallo hexle,
      ich finde die Update-Empfehlungen von Dexcom auch etwas unbefriedigend.
      Allerdings steht auf der Kompatibilitäts-Seite auch:
      Zitat: “Sie können diese App auf jedem Betriebssystem verwenden, das die Mindestanforderungen erfüllt. Dexcom empfiehlt jedoch …”

      Eine “offizielle Stelle” bei Dexcom ist mir nicht bekannt, vom generellen Kundenservice mal abgesehen.

      Bei ernsthaften, tatsächlichen Funktionsstörungen gäbe es noch die Möglichkeit, eine Meldung beim BfArM zu eröffnen.

      Beste Grüße

    • PS Ich wollte noch ergänzen: Eine aktuelle ernsthafte Funktionsstörung sehe ich hier nicht gegeben.

    • Sicherheits-Updates der Betriebssysteme haben immer absolute Priorität. Dexcom und Abbott sind definitv sehr langsam mit den Tests und Freigaben. Beim G7 hat Dexcom etwas an Geschwindigkeit gewonnen, aber für G6 ist noch nicht einmal Android 16 getestet, das seit einem Jahr verfügbar ist. An Medizinprodukt-Freigaben liegt das nicht und besonders seriös und professionell ist es auch nicht. Neue Smartphones kann man nur mit aktueller OS-Version kaufen und wenn die nicht freigegeben ist, kann man theoretisch gar kein Smartphone sicher für Sensor oder AID-System verwenden. So war z. B. iOS 26 lange Zeit nicht auf den Listen, aber iPhones nur mit iOS 26 erhältlich. Die Listen verlieren damit zeitweise ihren eigentlichen Nutzen. Intervenieren können Anwender/Kunden mit Beschwerden bei den Hotlines.

    • @ole-t1: Danke Ole für deine Rückmeldung.

    • @schorschlinger: Danke für deine Rückmeldung. Beschwerden bringen einen da leider auch nicht weiter….

  • uho1 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?

  • diahexe postete ein Update vor 2 Wochen, 5 Tagen

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?

    • Liebe diahexe,
      Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
      Viele Grüße
      Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion

    • diahexe antwortete vor 2 Wochen

      @gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.

    • @gregor-hess: das ist ein sehr guter Hinweis. Ich war schon persönlich bei der Gründerin des Vereins und habe Insulin abgegeben. Diese Frau macht wirklich einen tollen Job und bringt das Insulin regelmäßig nach Afrika. Sie nimmt Insulin, Pens, Pennadeln, Lanzetten, Blutzuckerteststreifen usw…

      Kann es nur empfehlen!!!

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