Nach plötzlichen Sehstörungen kam ein Fahrer mit Diabetes von der Straße ab. Es könnte sein, dass eine Unterzuckerung vorlag, die Polizei hat den Führerschein beschlagnahmt. Dieser Unfallbericht zeige, dass Menschen mit Diabetes unbedingt auf die Fahrtauglichkeit achten müssen, mahnt DDF-Sozialreferent Reiner Hub.
In meiner Tageszeitung las ich von einem Verkehrsunfall. Der Fahrer, nach Polizei-Angaben jemand mit Diabetes, war aufgrund „plötzlicher Sehstörungen“ von der Fahrbahn abgekommen, mit der Leitplanke kollidiert und trotz des Unfalls weitergefahren. Augenzeugen hatten die Polizei informiert, die den Fahrer wenig später stoppen konnte. Er wurde ins Krankenhaus gebracht und sein Führerschein beschlagnahmt.
Ich frage mich seitdem, wie es plötzlich zu den Sehstörungen kommen konnte. Der Unfallhergang und der Hinweis auf Diabetes lassen vermuten, dass der Fahrer eine schwere Unterzuckerung nicht erkannt oder zu spät behandelt hatte und trotzdem weitergefahren war. Falls dies zutrifft, stellt sich die Frage nach dem Warum? Lag es an mangelnder Schulung? Lag es an der Absicht, trotz erkannter Symptome doch noch das Ziel der Fahrt zu erreichen?
Bei der Teilnahme am Straßenverkehr Unterzuckerungen vorbeugen!
Für mich ergibt sich daraus die eindringliche Warnung, als Mensch mit Diabetes während der Teilnahme am Straßenverkehr stets auf meine Fahrtauglichkeit zu achten. Nach § 2 Absatz 4 des Straßenverkehrsgesetzes und nach § 2 der Fahrerlaubnisverordnung ist jeder Teilnehmer am Straßenverkehr selbst dafür verantwortlich, dass er sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann und andere nicht gefährdet. Wer dagegen verstößt, muss mit der Beibringung eines teuren Gutachtens zur Fahrtauglichkeit, Auflagen, dem Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar strafrechtlichen Folgen rechnen.
Aber auch von anderer Seite kann teures Ungemach drohen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann beim Verdacht einer absichtlichen Handlung oder eines Verstoßes gegen ärztliche Auflagen den Versicherungsnehmer mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Die Kasko-Versicherung wird beim Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit die Leistung sogar total verweigern.
Fazit: Jeder Verkehrsteilnehmer, der während der Fahrt eine Unterzuckerung erleiden könnte, muss dieser vorbeugen durch regelmäßige Blutzucker-Selbstkontrollen vor und während der Fahrt, durch Beachten der Warnungen seines Glukose-Sensors, durch sofortige und ausreichende Korrektur-Maßnahmen zum Beseitigen der Unterzuckerung. Diese Bedingungen zur Teilnahme am Straßenverkehr werden in der Fahrerlaubnisverordnung und in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung an alle Menschen mit Diabetes gestellt.
von Reiner Hub, Sozialreferent DDF
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2026; 75 (1/2) Seite 63
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