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Bald sollen viele Patienten einen Rechtsanspruch auf eine Medikationsliste erhalten. Dabei bleiben die Apotheker bisher außen vor. Die Apothekervereinigung ABDA fordert nun, das zu ändern.
Eine aktuelle Umfrage zeigt: Etwa ein Viertel der Bundesbürger nimmt dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel ein. Diese Polymedikation kann gefährlich werden, wenn es zum Beispiel zu Wechselwirkungen zwischen den Arzneimitteln kommt. Mit einem Medikationplan könnten Arzt und Patient den Überblick behalten (siehe auch Diabetes-Journal 11/2015). Nun fordern die Apotheker, dass auch ihr Wissen einfließt, wenn Patienten durch das E-Health-Gesetz einen Rechtsanspruch auf eine Medikationsliste bekommen. Vorgesehen ist das nämlich bisher nicht.
Die Deutschen werden älter und brauchen mehr Arzneimittel. Etwa jeder vierte Bundesbürger (23 %) nimmt dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel ein. Das ergab eine forsa-Umfrage bei mehr als 13.000 Erwachsenen im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. 29 % der Befragten mit Polymedikation (dauerhafte Einnahme mehrerer Arzneimittel) nehmen neben verschreibungspflichtigen auch rezeptfreie Medikamente ein.
“Sage und schreibe 88 Prozent der Befragten mit Polymedikation haben eine Stammapotheke. Nur in der Stammapotheke sind alle Medikamente eines Patienten bekannt, egal welcher Arzt sie verordnet hat, ob sie rezeptpflichtig sind oder aus der Selbstmedikation stammen. Dieses Potenzial muss viel stärker genutzt werden. Im E-Health-Gesetz droht das gerade versäumt zu werden”, sagt dazu ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
Polymedikation ist für viele Patienten unvermeidbar, birgt aber erhebliche Risiken. Laut Schmidt kommt es in Deutschland jedes Jahr zu mehreren hunderttausend Krankenhauseinweisungen wegen vermeidbarer Medikationsfehler und zu erheblichen Zusatzkosten für das Gesundheitssystem. Durch Auswirkungen der Polymedikation würden deutlich mehr Menschen als im Straßenverkehr sterben.
Schmidt weiter: “Diese Risiken kann man reduzieren, wenn man die Gesamtmedikation des Patienten konsequent erfasst, pharmazeutisch analysiert und in einem mit dem Arzt konsentierten Medikationsplan überführt. Aber nur wenn man es richtig macht. Dazu muss man die Apotheken und ihr Wissen einbeziehen. Neun von zehn Medikationslisten, die alleine vom Arzt ausgestellt werden, stimmen nicht mit dem überein, was die Patienten tatsächlich einnehmen. Das wissen wir aus einer aktuellen Studie.”
Schmidt begrüßt zwar die Absicht der Bundesregierung, Patienten mit Polymedikation über das E-Health-Gesetz einen Rechtsanspruch auf einen Medikationsliste einzuräumen. Gleichzeitig kritisiert er scharf die Defizite des Gesetzentwurfs:
“Es ist ein Unding, dass die Erstellung des Medikationsliste ohne konsequente Einbindung der Apotheker stattfinden soll, obwohl jedes einzelne Medikament in Deutschland über ihren Tisch geht. Die Arzneimittelversorgung ist die gesetzliche Aufgabe der Apothekerschaft. Jeder Patient mit Polymedikation sollte außerdem selbst entscheiden dürfen, ob sein Arzt oder sein Apotheker einen individuellen Medikationsplan für ihn initiieren soll.”
Inkonsequent sei auch, dass der Gesetzentwurf nur die Erstellung der Medikationsliste, nicht aber die pharmazeutische Prüfung der Gesamtmedikation auf Risiken beinhalte. “Erst dadurch wird aber die Liste zu einem echten Medikationsplan, der dem Patienten helfen, Gefahren reduzieren und Therapieerfolge verbessern kann.”
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Quelle: Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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