Atteste und Bescheinigungen – wofür dürfen Ärzte Geld verlangen?

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Atteste und Bescheinigungen – wofür dürfen Ärzte Geld verlangen?

Ob für den Führerschein, für die Schule oder für den Schwerbehindertenausweis: Menschen mit Diabetes benötigen häufig ein ärztliche Atteste oder eine Bescheinigungen. Allerdings stellt sich dann oft die Frage, ob die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen werden oder ob man das selbst bezahlen muss – und dann natürlich auch, was Ärztin oder Arzt dafür verlangen dürfen. In diesem Beitrag haben wir die Rechtslage zusammengestellt.

Menschen mit Diabetes benötigen immer wieder ein Attest oder eine Bescheinigung von einer Ärztin oder einem Arzt. In vielen Fällen werden die Kosten dafür von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sodass man als Patientin oder Patient nichts bezahlen muss. Im Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) sind für solche schriftlichen Informationen bestimmte Vordrucke vereinbart.

Grundsätzlich gilt: Für kurze Bescheinigungen und Auskünfte darf nichts berechnet werden, wenn dieses auf einem solchen vereinbarten Vordruck oder auf besonderes Verlangen der Krankenkassen bzw. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erstellt wird. Alle anderen Atteste dürfen Ärztinnen und Ärzte als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), zuzüglich ggf. anfallender Portokosten, privat abrechnen.

Hierbei ist die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu beachten und vorher über die entstehenden Kosten aufzuklären. Für jede ärztliche Leistung ist in der GOÄ eine Grund- bzw. Basisgebühr definiert. Diese wird nach Aufwand mit einem Faktor multipliziert: bei durchschnittlichem Umfang 2,3, für eine besonders umfangreiche oder schwierige Leistung 3,5.

“Krankschreibung”, Rente, Reha

Die Kosten für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (“Krankschreibungen”), Renten-, Reha- und Kuranträge werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Insulinpumpe oder CGM-System

Auch die Kosten für das Ausstellen eines Rezepts zur Verordnung einer Insulinpumpe sowie eines Systems zum kontinuierlichen Glukose-Monitoring (CGM-System) nebst einer erforderlichen Begründung werden von der Krankenkasse übernommen. Allerdings sind die Ärzte nicht verpflichtet, die anschließende Hilfsmittelversorgung mit der Krankenkasse abzuwickeln.

Wenn die Krankenkasse den Antrag für das Hilfsmittel ablehnt, ist der Widerspruch hiergegen grundsätzlich keine ärztliche Leistung mehr. Auch wenn der Arzt beim Widerspruch unterstützt, beruht dies auf Kulanz. Denn das ist keine ärztliche Tätigkeit mehr, sondern eine Rechtsdienstleistung.

Schule, Kindergarten, Sport

Häufig benötigen Eltern ein Attest, dass das Kind mit dem Diabetes den Regel-Kindergarten bzw. eine normale Schule besuchen kann. Solche Bescheinigungen müssen von den Eltern bezahlt werden. Die Kosten für eine solche Bescheinigung werden auch nach der GOÄ berechnet und betragen zwischen 2,33 Euro (Faktor 1,0) und 8,16 Euro (Faktor 3,5).

Wenn die Summe über 5,36 Euro (Faktor 2,3) liegt, muss dies begründet werden. Ist eine Untersuchung erforderlich, kann der Arzt die Kosten dafür zusätzlich abrechnen. Wird das Attest allerdings im Rahmen eines ohnehin geplanten oder medizinisch notwendigen Besuchs beauftragt, muss man nur das Attest selbst bezahlen.

Verkehrsmedizinische Begutachtungen

Wer sich um einen Führerschein bewirbt, muss in manchen Fällen ein ärztliches Attest über die Fahreignung vorlegen. Mitunter muss man auch eine Eignungs-Untersuchung nachweisen. Sofern der Führerscheinbehörde bekannt wird – beispielsweise nach einem Unfall – dass bestimmte Krankheiten vorliegen, welche die Fahreignung beeinträchtigen können, kann diese auch ein ausführliches verkehrsmedizinisches Gutachten anfordern.

Die Kosten für solche Untersuchungen und Bescheinigungen sind von den Betroffenen selbst zu tragen.Auch hier ist entscheidend für die Gesamtkosten, welche ärztlichen Leistungen bzw. Laboruntersuchungen gemacht werden. Die Kosten hängen daher in der Regel von der individuellen Krankheitssituation ab.

Schwerbehindertenausweis, Pflegegeld

In vielen Fällen ist es sinnvoll, dem Antrag für den Schwerbehindertenausweis bzw. auf Pflegegeld für das Kind bereits ein ausführliches ärztliches Attest beizufügen. Die Kosten hierfür müssen selbst getragen werden. Auch hier sollte man vorab die Kosten besprechen.

Reisetauglichkeit

Bescheinigungen im Zusammenhang mit Reisen oder Urlaub sind in der Regel keine Leistungen der Krankenkassen und müssen daher selbst bezahlt werden. Gleiches gilt für Reiseimpfungen. Auch hier hängen die Kosten vom Aufwand ab: Eine einfache Bescheinigung darf in der Regel nur 5,36 Euro kosten, während für ein ausführliches Gutachten mit entsprechenden Untersuchungen Kosten von einigen Hundert Euro anfallen können.

Gesundheitszeugnis auf Verlangen des Arbeitgebers

Manchmal verlangen Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis, insbesondere, um das Vorliegen ansteckender Krankheiten ausschließen zu können. Hierzu sind in der Regel eine körperliche Untersuchung und je nach Fragestellung eine Laboruntersuchung erforderlich.

Die Kosten für Attest und Untersuchung betragen in der Regel ca. 50 Euro, hinzu kommen die Laborkosten. Da es sich hierbei um keine medizinisch notwendige Leistung handelt, müssen die Kosten grundsätzlich von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst getragen werden.

Tipp: Es ist sinnvoll, mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob bzw. in welcher Höhe die Kosten von ihm übernommen werden.

Kopie der Krankenakte

Patienten haben das Recht, Einsicht in ihre Krankenakte zu nehmen sowie eine Kopie hiervon zu erhalten. Für das Anfertigen dieser Kopien dürfen Ärzte in der Regel nichts berechnen.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (11) Seite 50-51

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Monat

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Monat

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Monat

      Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße