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Atteste und Bescheinigungen – wofür dürfen Ärzte Geld verlangen?
3 Minuten

Ob für den Führerschein, für die Schule oder für den Schwerbehindertenausweis: Menschen mit Diabetes benötigen häufig ein ärztliche Atteste oder eine Bescheinigungen. Allerdings stellt sich dann oft die Frage, ob die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen werden oder ob man das selbst bezahlen muss – und dann natürlich auch, was Ärztin oder Arzt dafür verlangen dürfen. In diesem Beitrag haben wir die Rechtslage zusammengestellt.
Menschen mit Diabetes benötigen immer wieder ein Attest oder eine Bescheinigung von einer Ärztin oder einem Arzt. In vielen Fällen werden die Kosten dafür von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sodass man als Patientin oder Patient nichts bezahlen muss. Im Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) sind für solche schriftlichen Informationen bestimmte Vordrucke vereinbart.
Grundsätzlich gilt: Für kurze Bescheinigungen und Auskünfte darf nichts berechnet werden, wenn dieses auf einem solchen vereinbarten Vordruck oder auf besonderes Verlangen der Krankenkassen bzw. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erstellt wird. Alle anderen Atteste dürfen Ärztinnen und Ärzte als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), zuzüglich ggf. anfallender Portokosten, privat abrechnen.
Hierbei ist die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu beachten und vorher über die entstehenden Kosten aufzuklären. Für jede ärztliche Leistung ist in der GOÄ eine Grund- bzw. Basisgebühr definiert. Diese wird nach Aufwand mit einem Faktor multipliziert: bei durchschnittlichem Umfang 2,3, für eine besonders umfangreiche oder schwierige Leistung 3,5.
“Krankschreibung”, Rente, Reha
Die Kosten für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (“Krankschreibungen”), Renten-, Reha- und Kuranträge werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Insulinpumpe oder CGM-System
Auch die Kosten für das Ausstellen eines Rezepts zur Verordnung einer Insulinpumpe sowie eines Systems zum kontinuierlichen Glukose-Monitoring (CGM-System) nebst einer erforderlichen Begründung werden von der Krankenkasse übernommen. Allerdings sind die Ärzte nicht verpflichtet, die anschließende Hilfsmittelversorgung mit der Krankenkasse abzuwickeln.
Wenn die Krankenkasse den Antrag für das Hilfsmittel ablehnt, ist der Widerspruch hiergegen grundsätzlich keine ärztliche Leistung mehr. Auch wenn der Arzt beim Widerspruch unterstützt, beruht dies auf Kulanz. Denn das ist keine ärztliche Tätigkeit mehr, sondern eine Rechtsdienstleistung.
Schule, Kindergarten, Sport
Häufig benötigen Eltern ein Attest, dass das Kind mit dem Diabetes den Regel-Kindergarten bzw. eine normale Schule besuchen kann. Solche Bescheinigungen müssen von den Eltern bezahlt werden. Die Kosten für eine solche Bescheinigung werden auch nach der GOÄ berechnet und betragen zwischen 2,33 Euro (Faktor 1,0) und 8,16 Euro (Faktor 3,5).
Wenn die Summe über 5,36 Euro (Faktor 2,3) liegt, muss dies begründet werden. Ist eine Untersuchung erforderlich, kann der Arzt die Kosten dafür zusätzlich abrechnen. Wird das Attest allerdings im Rahmen eines ohnehin geplanten oder medizinisch notwendigen Besuchs beauftragt, muss man nur das Attest selbst bezahlen.
Verkehrsmedizinische Begutachtungen
Wer sich um einen Führerschein bewirbt, muss in manchen Fällen ein ärztliches Attest über die Fahreignung vorlegen. Mitunter muss man auch eine Eignungs-Untersuchung nachweisen. Sofern der Führerscheinbehörde bekannt wird – beispielsweise nach einem Unfall – dass bestimmte Krankheiten vorliegen, welche die Fahreignung beeinträchtigen können, kann diese auch ein ausführliches verkehrsmedizinisches Gutachten anfordern.
Die Kosten für solche Untersuchungen und Bescheinigungen sind von den Betroffenen selbst zu tragen.Auch hier ist entscheidend für die Gesamtkosten, welche ärztlichen Leistungen bzw. Laboruntersuchungen gemacht werden. Die Kosten hängen daher in der Regel von der individuellen Krankheitssituation ab.
Schwerbehindertenausweis, Pflegegeld
In vielen Fällen ist es sinnvoll, dem Antrag für den Schwerbehindertenausweis bzw. auf Pflegegeld für das Kind bereits ein ausführliches ärztliches Attest beizufügen. Die Kosten hierfür müssen selbst getragen werden. Auch hier sollte man vorab die Kosten besprechen.
Reisetauglichkeit
Bescheinigungen im Zusammenhang mit Reisen oder Urlaub sind in der Regel keine Leistungen der Krankenkassen und müssen daher selbst bezahlt werden. Gleiches gilt für Reiseimpfungen. Auch hier hängen die Kosten vom Aufwand ab: Eine einfache Bescheinigung darf in der Regel nur 5,36 Euro kosten, während für ein ausführliches Gutachten mit entsprechenden Untersuchungen Kosten von einigen Hundert Euro anfallen können.
Gesundheitszeugnis auf Verlangen des Arbeitgebers
Manchmal verlangen Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis, insbesondere, um das Vorliegen ansteckender Krankheiten ausschließen zu können. Hierzu sind in der Regel eine körperliche Untersuchung und je nach Fragestellung eine Laboruntersuchung erforderlich.
Die Kosten für Attest und Untersuchung betragen in der Regel ca. 50 Euro, hinzu kommen die Laborkosten. Da es sich hierbei um keine medizinisch notwendige Leistung handelt, müssen die Kosten grundsätzlich von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst getragen werden.
Tipp: Es ist sinnvoll, mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob bzw. in welcher Höhe die Kosten von ihm übernommen werden.
Kopie der Krankenakte
Patienten haben das Recht, Einsicht in ihre Krankenakte zu nehmen sowie eine Kopie hiervon zu erhalten. Für das Anfertigen dieser Kopien dürfen Ärzte in der Regel nichts berechnen.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (11) Seite 50-51
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uho1 postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen
@calvin240
Ich hätte eine Frage zum
Bestellablauf und deinen Erfahrungen mit Medtrum. Könnte ich dich auch „privat“ anschreiben? Wenn du vielleicht meine Freundschaftsanfrage annimmst? Gruß Ute- calvin240 antwortete vor 1 Woche, 5 Tagen
Habe ich angenommen, schreibe mir gerne eine Nachricht
Liebe Grüße
123novesia postete ein Update vor 2 Wochen
Bin neu hier. Typ2. Meine Werte verschlechtern sich obwohl ich nicht anders esse und mehr Bewegung eingebaut habe. Denke Stress ist hier das Hauptthema. Pflegebedürftige Mutter und Sohn steht im Stastsexsmen. Habe seit Jahren auch Depressionen und Panikattacken. Bin verzweifelt.
- lena-schmidt antwortete vor 1 Woche, 6 Tagen
Liebe @123novesia, willkommen in unserer Community. Es tut mir sehr leid zu lesen, wie viel gerade auf deinen Schultern liegt. Die Sorge um deine Mutter, der Stress rund um das Staatsexamen deines Sohnes und dazu Depressionen und Panikattacken. Dass dich das erschöpft und verzweifelt macht, ist sehr verständlich.
Bitte mach dir keine Vorwürfe: Verschlechterte Werte bedeuten nicht automatisch, dass du etwas falsch machst. Stress und psychische Belastungen können den Blutzucker beeinflussen. Trotzdem wäre es wichtig, die Veränderungen zeitnah mit deiner Diabetespraxis oder deiner Hausärztin/deinem Hausarzt zu besprechen, damit auch andere Ursachen ausgeschlossen und die Behandlung gegebenenfalls angepasst werden kann.
Du musst das alles nicht allein tragen. Vielleicht gibt es für deine Mutter Unterstützung durch Angehörige, einen Pflegestützpunkt oder einen ambulanten Dienst. Und auch für dich wäre jetzt Unterstützung wichtig – durch deine behandelnde Praxis oder eine psychotherapeutische/psychiatrische Anlaufstelle. Auch hier findest du vielleicht noch Halt und Unterstützung aus unserer Community. Alles Gute und pass auf dich auf. Liebe Grüße Lena
jseiffert postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo zusammen,
heute findet unser nächstes Community-MeetUp via Teams statt.
Alle Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-september-26
Wir freuen uns auf Euch! 🙂Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im September – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 8. September! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]





