Atteste und Bescheinigungen – wofür dürfen Ärzte Geld verlangen?

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Atteste und Bescheinigungen – wofür dürfen Ärzte Geld verlangen?

Ob für den Führerschein, für die Schule oder für den Schwerbehindertenausweis: Menschen mit Diabetes benötigen häufig ein ärztliche Atteste oder eine Bescheinigungen. Allerdings stellt sich dann oft die Frage, ob die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen werden oder ob man das selbst bezahlen muss – und dann natürlich auch, was Ärztin oder Arzt dafür verlangen dürfen. In diesem Beitrag haben wir die Rechtslage zusammengestellt.

Menschen mit Diabetes benötigen immer wieder ein Attest oder eine Bescheinigung von einer Ärztin oder einem Arzt. In vielen Fällen werden die Kosten dafür von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sodass man als Patientin oder Patient nichts bezahlen muss. Im Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) sind für solche schriftlichen Informationen bestimmte Vordrucke vereinbart.

Grundsätzlich gilt: Für kurze Bescheinigungen und Auskünfte darf nichts berechnet werden, wenn dieses auf einem solchen vereinbarten Vordruck oder auf besonderes Verlangen der Krankenkassen bzw. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erstellt wird. Alle anderen Atteste dürfen Ärztinnen und Ärzte als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), zuzüglich ggf. anfallender Portokosten, privat abrechnen.

Hierbei ist die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu beachten und vorher über die entstehenden Kosten aufzuklären. Für jede ärztliche Leistung ist in der GOÄ eine Grund- bzw. Basisgebühr definiert. Diese wird nach Aufwand mit einem Faktor multipliziert: bei durchschnittlichem Umfang 2,3, für eine besonders umfangreiche oder schwierige Leistung 3,5.

“Krankschreibung”, Rente, Reha

Die Kosten für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (“Krankschreibungen”), Renten-, Reha- und Kuranträge werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Insulinpumpe oder CGM-System

Auch die Kosten für das Ausstellen eines Rezepts zur Verordnung einer Insulinpumpe sowie eines Systems zum kontinuierlichen Glukose-Monitoring (CGM-System) nebst einer erforderlichen Begründung werden von der Krankenkasse übernommen. Allerdings sind die Ärzte nicht verpflichtet, die anschließende Hilfsmittelversorgung mit der Krankenkasse abzuwickeln.

Wenn die Krankenkasse den Antrag für das Hilfsmittel ablehnt, ist der Widerspruch hiergegen grundsätzlich keine ärztliche Leistung mehr. Auch wenn der Arzt beim Widerspruch unterstützt, beruht dies auf Kulanz. Denn das ist keine ärztliche Tätigkeit mehr, sondern eine Rechtsdienstleistung.

Schule, Kindergarten, Sport

Häufig benötigen Eltern ein Attest, dass das Kind mit dem Diabetes den Regel-Kindergarten bzw. eine normale Schule besuchen kann. Solche Bescheinigungen müssen von den Eltern bezahlt werden. Die Kosten für eine solche Bescheinigung werden auch nach der GOÄ berechnet und betragen zwischen 2,33 Euro (Faktor 1,0) und 8,16 Euro (Faktor 3,5).

Wenn die Summe über 5,36 Euro (Faktor 2,3) liegt, muss dies begründet werden. Ist eine Untersuchung erforderlich, kann der Arzt die Kosten dafür zusätzlich abrechnen. Wird das Attest allerdings im Rahmen eines ohnehin geplanten oder medizinisch notwendigen Besuchs beauftragt, muss man nur das Attest selbst bezahlen.

Verkehrsmedizinische Begutachtungen

Wer sich um einen Führerschein bewirbt, muss in manchen Fällen ein ärztliches Attest über die Fahreignung vorlegen. Mitunter muss man auch eine Eignungs-Untersuchung nachweisen. Sofern der Führerscheinbehörde bekannt wird – beispielsweise nach einem Unfall – dass bestimmte Krankheiten vorliegen, welche die Fahreignung beeinträchtigen können, kann diese auch ein ausführliches verkehrsmedizinisches Gutachten anfordern.

Die Kosten für solche Untersuchungen und Bescheinigungen sind von den Betroffenen selbst zu tragen.Auch hier ist entscheidend für die Gesamtkosten, welche ärztlichen Leistungen bzw. Laboruntersuchungen gemacht werden. Die Kosten hängen daher in der Regel von der individuellen Krankheitssituation ab.

Schwerbehindertenausweis, Pflegegeld

In vielen Fällen ist es sinnvoll, dem Antrag für den Schwerbehindertenausweis bzw. auf Pflegegeld für das Kind bereits ein ausführliches ärztliches Attest beizufügen. Die Kosten hierfür müssen selbst getragen werden. Auch hier sollte man vorab die Kosten besprechen.

Reisetauglichkeit

Bescheinigungen im Zusammenhang mit Reisen oder Urlaub sind in der Regel keine Leistungen der Krankenkassen und müssen daher selbst bezahlt werden. Gleiches gilt für Reiseimpfungen. Auch hier hängen die Kosten vom Aufwand ab: Eine einfache Bescheinigung darf in der Regel nur 5,36 Euro kosten, während für ein ausführliches Gutachten mit entsprechenden Untersuchungen Kosten von einigen Hundert Euro anfallen können.

Gesundheitszeugnis auf Verlangen des Arbeitgebers

Manchmal verlangen Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis, insbesondere, um das Vorliegen ansteckender Krankheiten ausschließen zu können. Hierzu sind in der Regel eine körperliche Untersuchung und je nach Fragestellung eine Laboruntersuchung erforderlich.

Die Kosten für Attest und Untersuchung betragen in der Regel ca. 50 Euro, hinzu kommen die Laborkosten. Da es sich hierbei um keine medizinisch notwendige Leistung handelt, müssen die Kosten grundsätzlich von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst getragen werden.

Tipp: Es ist sinnvoll, mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob bzw. in welcher Höhe die Kosten von ihm übernommen werden.

Kopie der Krankenakte

Patienten haben das Recht, Einsicht in ihre Krankenakte zu nehmen sowie eine Kopie hiervon zu erhalten. Für das Anfertigen dieser Kopien dürfen Ärzte in der Regel nichts berechnen.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (11) Seite 50-51

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  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 1 Tag, 1 Stunde

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
    Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/

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  • Hallo zusammen,
    ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!

    • Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.

    • @calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!

    • @uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
      Liebe Grüße

  • stephanie-haack postete ein Update vor 1 Monat

    Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

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