Bundeseinheitlicher Medikationsplan: Ein Plan für alle

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Bundeseinheitlicher Medikationsplan: Ein Plan für alle

Der neue Medikationsplan ist gedacht für Menschen, die mindestens 3 Medikamente nehmen. Er soll alle eingesetzten Medikamente auflisten sowie wichtige Informationen darüber transparent machen, z. B. ob sich bestimmte Wirkstoffe nicht miteinander vertragen. Die erste Version füllt derzeit der Arzt aus, per Scan wird diese immer wieder aktualisiert – in Praxis, Klinik oder Apotheke. Datenhoheit hat der Betroffene selbst.

Seit dem 1. Oktober 2016 haben Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Dafür müssen mindestens drei Medikamente regelmäßig vom Arzt verordnet werden. Dieser Medikationsplan listet die gesamten Medikamente auf und soll eine Hilfestellung für den Patienten sein. Auch die in der Apotheke selbst gekauften Medikamente sollten im Plan aufgeführt sein.

Zu jedem Medikament sind Informationen zum Wirkstoff, zur Stärke und zur Darreichungsform enthalten. Als Erinnerung steht außerdem, wie oft das Medikament angewendet werden soll. Weiter gibt es Hinweise, was bei der Anwendung beachtet werden muss. In der letzten Spalte ist aufgeführt, gegen welche Erkrankung oder Beschwerden das Medikament angewendet wird.

Allein der Patient entscheidet über die Datenweitergabe

Patienten, die bereits einen Medikationsplan nach diesem Muster nutzen, beschreiben, dass sie sich dadurch sicherer im Umgang mit ihren Medikamenten fühlen. Wichtig ist jedoch, dass der Medikationsplan stets aktuell und vollständig ist.

Der bundeseinheitliche Medikationsplan enthält einen “2D-Barcode”: Dieser ermöglicht es den Ärzten und Apothekern, durch das Scannen des Codes den Medikationsplan mit dem Computer zu aktualisieren. Der Zugriff auf die Daten ist nur über den Papierausdruck möglich. Das heißt, dass der Patient seine Daten selbst in der Hand hält und entscheiden kann, wem er diese zur Verfügung stellt. Der Medikationsplan gibt den Patienten und auch Ärzten und Apothekern einen vollständigen Überblick über die Medikation und hilft zum Beispiel, Medikamente zu erkennen, die sich nicht miteinander vertragen.

Arzt erstellt, Apotheker aktualisiert

Das Erstellen des Medikationsplans erfolgt zurzeit durch den Arzt, der auch die erste Version an den Patienten ausgibt. Es ist sinnvoll, den Medikationsplan von seinem Apotheker aktualisieren zu lassen, damit die Namen der in der Apotheke abgegebenen Präparate angepasst werden. Auch selbsterworbene Medikamente sollte der Apotheker zusammen mit dem Patienten ergänzen.

Der Medikationsplan sollte zu allen (Fach-)Arzt- und Apothekenbesuchen mitgenommen und vorgelegt werden. Dort können neue Medikamente auf die Therapie abgestimmt und auch notwendige Änderungen am Plan vorgenommen werden.

Wichtig ist, dass der Medikationsplan den Patienten nicht ohne Beratung in die Hand gegeben wird: Auf den ersten Blick kann der neue Plan unübersichtlich wirken, deshalb sollte man sich Zeit nehmen, um sich mit dem Dokument vertraut zu machen. Gerade der erste Plan sollte ausführlich besprochen und erläutert werden.

Besonderheit Diabetiker

Viele Medikamente werden in Form von Tabletten verabreicht, die mit einem Glas Wasser einmal oder mehrmals am Tag geschluckt werden. Besonders Diabetiker werden jedoch häufig mit Medikamenten bzw. Darreichungsformen (z. B. Pens) behandelt, die eine komplexere Anwendung haben. Hier ist wichtig, dass der Medikationsplan in keiner Weise die Beratung ersetzen kann, wie z. B. der Pen anzuwenden ist. Vielmehr kann und soll der Plan nur die einzunehmenden bzw. anzuwendenden Medikamente auflisten und an Besonderheiten erinnern.

Abweichende Dosierungsvorschriften gerade bei Insulintherapie

Der bundeseinheitliche Medikationsplan sieht vier Einnahmezeitpunkte pro Tag vor: morgens, mittags, abends, zur Nacht (siehe Tabelle unten).Besonders Diabetiker mit Insulintherapie weichen meist von diesen Zeitpunkten ab. Bei abweichenden Dosierungsvorschriften kann die Dosierung auch als Freitext angegeben werden (z. B. 1 x sonntagabends).

Viele Menschen mit Diabetes spritzen ihr Insulin nach komplizierteren Schemata; dieses kann dann eventuell nicht mehr sinnvoll im kleinen Feld des Medikationsplans dargestellt werden. Hierfür sollte ein zusätzlicher Insulinplan ausgehändigt werden. Damit der eigentliche Medikationsplan vollständig ist, sollte das Insulin trotzdem im Medikationsplan aufgelistet werden – mit dem Hinweis auf den extra Insulinplan.

Schwerpunkt Medikationsmanagement

von Dr. Lea Botermann
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.,
Geschäftsbereich Arzneimittel,
Unter den Linden 19 – 23, 10117 Berlin

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2017; 66 (7) Seite 19-20

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