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Neue Gesetzgebungen: Diabetesberatung fehlt in der Reform
3 Minuten

Viele ärztliche Leistungen ließen sich auch an Angehörige von Fachberufen wie die Diabetesberatung delegieren. Dazu muss man sie aber auch in Reformen und neue Gesetzgebungen berücksichtigen, macht der VDBD deutlich.
Wer einen Diabetes hat, kennt sie: die Diabetesassistentinnen und -assistenten und Diabetesberaterinnen und -berater. Sie übernehmen bereits heute viele Aufgaben, wenn es um das Betreuen und Schulen von Menschen mit Diabetes geht, sei es in Arztpraxen oder in Kliniken. Was sie dabei tun dürfen, ist klar geregelt.
Künftig mehr Aufgaben delegieren
Im Zuge neuer Gesetzgebungen können und sollen Ärztinnen und Ärzte ihrem Gesundheitsfachpersonal künftig mehr Aufgaben delegieren. Wie der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) mitteilt, hat er dies zum Anlass genommen, gemeinsam mit Partner-Organisationen eine neue Rahmenempfehlung für delegierbare Leistungen zu veröffentlichen (siehe Link und QR-Code rechts). Ziel ist, die Aufgaben der Menschen in der Diabetesberatung darzustellen und ihre Kompetenzen sichtbarer zu machen.
Veränderte Rahmenbedingungen für Gesundheitsfachberufe
Im vergangenen Jahr haben sich durch neue Vorgaben aus Gesetzen die Rahmenbedingungen für Gesundheitsfachberufe verändert. Diese betreffen auch den Bereich der Berufe in der Diabetesbetreuung. „Hierdurch ergab sich ein besonderer Bedarf, die Aufgaben der Diabetesfachkräfte hervorzuheben und alle Leistungen transparent zu machen“, so die VDBD-Vorstandsvorsitzende Kathrin Boehm. Die neuen Rahmenempfehlungen zur interprofessionellen Diabetesversorgung geben eine Übersicht über die Möglichkeiten, heilkundliche Tätigkeiten zu übertragen. Grundlage ist der Rahmenvertrag zu den Modellvorhaben nach § 64d des Sozialgesetzbuchs (SGB) V.
Klare Zuständigkeiten
„Wir haben uns an den Kompetenzen von Diabetesberater:innen und Diabetesassistent:innen orientiert, verdeutlichen aber auch die Grenzen dessen, was delegiert werden kann“, erklärt Boehm. In der Präambel der Rahmenempfehlungen heißt es: „Neben den objektiv messbaren fachlichen Qualifikationen sollen auch die subjektiven menschlichen Fähigkeiten wie Empathie und Teamfähigkeit berücksichtigt werden, die in diesem Dokument nicht explizit genannt sind. Es liegt im Ermessen der delegierenden Ärzt:innen, basierend auf haftungsrechtlichen Gesichtspunkten, wie weit sie bereit sind, Verantwortung zu übertragen.“
Weiterführende Informationen:
➤ Interprofessionelle Versorgung – Rahmenempfehlungen
➤ Positionspapier: Diabetesberatung – eine übersehene Ressource in der Krankenhausreform
Delegierbare Aufgaben finden sich in vielen Bereichen der Diabetesbetreuung und -versorgung. Dazu gehören z. B. Tätigkeiten im Bereich der Diagnose, bei Screening und Prävention. Im Bereich der Therapie geht es z. B. um Therapie-Schemata, Injektion und Dosis-Titration. Das Anwenden von Systemen zum Messen der Glukosewerte ist ein weiteres Feld, ebenso Diabetes-Technologie, Telemedizin und Video-Schulung. Auch Aufgaben im Bereich der Begleit- und Folgeerkrankungen des Diabetes sowie im Notfall-Management lassen sich laut VDBD delegieren. Psychosoziale Auswirkungen des Diabetes gehören ebenfalls dazu und natürlich die Schulung der Menschen mit Diabetes.
„Zu nicht übertragbaren Leistungen zählen die Diagnosestellung, die Therapiefestlegung, die Verordnung von Medikamenten, Hilfsmitteln und DiGA sowie ein Medikamentenwechsel“, ergänzt Dr. Tobias Wiesner, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Diabetologen (BVND) und Vorstandsmitglied der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), der am Erstellen der Rahmenempfehlung beteiligt war.
Diabetes-Technologie und Telemedizin besonders wichtig
„Wir haben in der Rahmenempfehlung ein besonderes Augenmerk auf das Themenfeld ‚Diabetes-Technologie und Digitalisierung‘ gelegt“, so Boehm. Denn die Technologie wird für Menschen mit Diabetes und ihr Management der Erkrankung immer relevanter. Auch für die fachlich Begleitenden stellt das eine besondere Herausforderung dar. Die Versorgungsstrukturen, die mit Telemedizin und Video-Schulung abgedeckt werden können, wurden besonders betrachtet. Denn auch hier bestünde laut Boehm die Möglichkeit, medizinisches Personal deutlich zu entlasten. Diese Kompetenz würde den künftigen Plänen der Krankenhausreform zur Zentralisierung von Leistungen in die Hände spielen.
Diabetesberatung stärken
Der VDBD nimmt die Rahmenempfehlungen zum Anlass, um auf die Bedeutung der Diabetesberatung in Klinik und Praxis hinzuweisen. „Wir begrüßen die aktuelle Entwicklung, Gesundheitsfachberufe in ihrer Kompetenz zu stärken und ihnen damit mehr Verantwortung zuzusprechen. Gleichzeitig wünschen wir uns aber auch, dass bereits bestehende, funktionierende Strukturen bei der künftigen Versorgungsplanung berücksichtigt werden. Mit den Diabetesberater und Diabetesassistent gibt es bereits hochkompetentes Fachpersonal, das mehr genutzt und gefördert werden sollte, um unserem Gesundheitssystem auch in Zukunft zur Verfügung stehen zu können“, erklärt VDBD-Geschäftsführerin Dr. Gottlobe Fabisch.
„Dem Druck durch Personalmangel in Klinik und Praxis können wir nur entgegenwirken, wenn die Verantwortung auf mehrere Berufsgruppen verteilt wird – also weg vom berufszentrierten hin zum bedarfsorientierten Denken!“, ergänzt Wiesner. Doch in den derzeitigen Entwürfen zur Krankenhausreform werde die Diabetesberatung, so der VDBD, immer noch nicht berücksichtigt. So werde die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, Leistungen zu delegieren, ad absurdum geführt.
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2024; 74 (9) Seite 46-47
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thomas55 postete ein Update vor 4 Tagen, 21 Stunden
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 5 Tagen, 15 Stunden
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?- ole-t1 antwortete vor 3 Tagen, 17 Stunden
Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße
lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 6 Tagen
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Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
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