- Behandlung
Neue Gesetzgebungen: Diabetesberatung fehlt in der Reform
3 Minuten
Viele ärztliche Leistungen ließen sich auch an Angehörige von Fachberufen wie die Diabetesberatung delegieren. Dazu muss man sie aber auch in Reformen und neue Gesetzgebungen berücksichtigen, macht der VDBD deutlich.
Wer einen Diabetes hat, kennt sie: die Diabetesassistentinnen und -assistenten und Diabetesberaterinnen und -berater. Sie übernehmen bereits heute viele Aufgaben, wenn es um das Betreuen und Schulen von Menschen mit Diabetes geht, sei es in Arztpraxen oder in Kliniken. Was sie dabei tun dürfen, ist klar geregelt.
Künftig mehr Aufgaben delegieren
Im Zuge neuer Gesetzgebungen können und sollen Ärztinnen und Ärzte ihrem Gesundheitsfachpersonal künftig mehr Aufgaben delegieren. Wie der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) mitteilt, hat er dies zum Anlass genommen, gemeinsam mit Partner-Organisationen eine neue Rahmenempfehlung für delegierbare Leistungen zu veröffentlichen (siehe Link und QR-Code rechts). Ziel ist, die Aufgaben der Menschen in der Diabetesberatung darzustellen und ihre Kompetenzen sichtbarer zu machen.
Veränderte Rahmenbedingungen für Gesundheitsfachberufe
Im vergangenen Jahr haben sich durch neue Vorgaben aus Gesetzen die Rahmenbedingungen für Gesundheitsfachberufe verändert. Diese betreffen auch den Bereich der Berufe in der Diabetesbetreuung. „Hierdurch ergab sich ein besonderer Bedarf, die Aufgaben der Diabetesfachkräfte hervorzuheben und alle Leistungen transparent zu machen“, so die VDBD-Vorstandsvorsitzende Kathrin Boehm. Die neuen Rahmenempfehlungen zur interprofessionellen Diabetesversorgung geben eine Übersicht über die Möglichkeiten, heilkundliche Tätigkeiten zu übertragen. Grundlage ist der Rahmenvertrag zu den Modellvorhaben nach § 64d des Sozialgesetzbuchs (SGB) V.
Klare Zuständigkeiten
„Wir haben uns an den Kompetenzen von Diabetesberater:innen und Diabetesassistent:innen orientiert, verdeutlichen aber auch die Grenzen dessen, was delegiert werden kann“, erklärt Boehm. In der Präambel der Rahmenempfehlungen heißt es: „Neben den objektiv messbaren fachlichen Qualifikationen sollen auch die subjektiven menschlichen Fähigkeiten wie Empathie und Teamfähigkeit berücksichtigt werden, die in diesem Dokument nicht explizit genannt sind. Es liegt im Ermessen der delegierenden Ärzt:innen, basierend auf haftungsrechtlichen Gesichtspunkten, wie weit sie bereit sind, Verantwortung zu übertragen.“
Weiterführende Informationen:
➤ Interprofessionelle Versorgung – Rahmenempfehlungen
➤ Positionspapier: Diabetesberatung – eine übersehene Ressource in der Krankenhausreform
Delegierbare Aufgaben finden sich in vielen Bereichen der Diabetesbetreuung und -versorgung. Dazu gehören z. B. Tätigkeiten im Bereich der Diagnose, bei Screening und Prävention. Im Bereich der Therapie geht es z. B. um Therapie-Schemata, Injektion und Dosis-Titration. Das Anwenden von Systemen zum Messen der Glukosewerte ist ein weiteres Feld, ebenso Diabetes-Technologie, Telemedizin und Video-Schulung. Auch Aufgaben im Bereich der Begleit- und Folgeerkrankungen des Diabetes sowie im Notfall-Management lassen sich laut VDBD delegieren. Psychosoziale Auswirkungen des Diabetes gehören ebenfalls dazu und natürlich die Schulung der Menschen mit Diabetes.
„Zu nicht übertragbaren Leistungen zählen die Diagnosestellung, die Therapiefestlegung, die Verordnung von Medikamenten, Hilfsmitteln und DiGA sowie ein Medikamentenwechsel“, ergänzt Dr. Tobias Wiesner, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Diabetologen (BVND) und Vorstandsmitglied der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), der am Erstellen der Rahmenempfehlung beteiligt war.
Diabetes-Technologie und Telemedizin besonders wichtig
„Wir haben in der Rahmenempfehlung ein besonderes Augenmerk auf das Themenfeld ‚Diabetes-Technologie und Digitalisierung‘ gelegt“, so Boehm. Denn die Technologie wird für Menschen mit Diabetes und ihr Management der Erkrankung immer relevanter. Auch für die fachlich Begleitenden stellt das eine besondere Herausforderung dar. Die Versorgungsstrukturen, die mit Telemedizin und Video-Schulung abgedeckt werden können, wurden besonders betrachtet. Denn auch hier bestünde laut Boehm die Möglichkeit, medizinisches Personal deutlich zu entlasten. Diese Kompetenz würde den künftigen Plänen der Krankenhausreform zur Zentralisierung von Leistungen in die Hände spielen.
Diabetesberatung stärken
Der VDBD nimmt die Rahmenempfehlungen zum Anlass, um auf die Bedeutung der Diabetesberatung in Klinik und Praxis hinzuweisen. „Wir begrüßen die aktuelle Entwicklung, Gesundheitsfachberufe in ihrer Kompetenz zu stärken und ihnen damit mehr Verantwortung zuzusprechen. Gleichzeitig wünschen wir uns aber auch, dass bereits bestehende, funktionierende Strukturen bei der künftigen Versorgungsplanung berücksichtigt werden. Mit den Diabetesberater und Diabetesassistent gibt es bereits hochkompetentes Fachpersonal, das mehr genutzt und gefördert werden sollte, um unserem Gesundheitssystem auch in Zukunft zur Verfügung stehen zu können“, erklärt VDBD-Geschäftsführerin Dr. Gottlobe Fabisch.
„Dem Druck durch Personalmangel in Klinik und Praxis können wir nur entgegenwirken, wenn die Verantwortung auf mehrere Berufsgruppen verteilt wird – also weg vom berufszentrierten hin zum bedarfsorientierten Denken!“, ergänzt Wiesner. Doch in den derzeitigen Entwürfen zur Krankenhausreform werde die Diabetesberatung, so der VDBD, immer noch nicht berücksichtigt. So werde die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, Leistungen zu delegieren, ad absurdum geführt.
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2024; 74 (9) Seite 46-47
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bloodychaos postete ein Update vor 11 Stunden, 21 Minuten
Hey, brauche Eure Hilfe. Habe den G7 genutzt. Als der über mehrere Monate (Frühjahr/Sommer 2025) massive Probleme (teils Abweichungen von 150 mg/dL, Messfaden schaute oben heraus) machte bin ich zum G6 zurückgegangen. Dessen Produktion wird nun eingestellt. Ich habe solche Panik, wieder den G7 zu nutzen. Habe absolut kein Vertrauen mehr in diesen Sensor. Aber mit meiner TSlim ist nur Dexcom kompatibel. Ich weiß nicht was ich machen soll, ich habe solche Angst.
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ole-t1 antwortete vor 6 Stunden, 33 Minuten
Mit “meinem” Omnipod 5 wird der Dexcom G7 Ende 2026 voraussichtlich der einzige verfügbare Sensor sein.
So richtig begeistert über die Einstellung des G6 bin ich auch nicht, auch wenn es absehbar war.
Ich habe einfach die Hoffnung, dass die Qualitätsprobleme beim G7 bis dahin ausgestanden sind.Ich warte das Thema noch einige Monate ab.
Wenn ich Ende 2026 feststelle, dass die Kombination aus meiner Pumpe und dem CGM für mich nicht funktioniert, bin mir sicher, dass meine Diabetes-Ärztin und ich eine gute Lösung für mich finden.Hier habe ich aufgeschnappt, dass für die t:slim wohl eine Anbindung des Libre 3 in der Mache ist:
https://insulinclub.de/index.php?thread/36852-t-slim-mit-libre-3-wann/
Leider steht keine überprüfbare Quelle dabei. 🤷♂️Ein weiterer mir wichtiger Gedanke:
Angst und Panik sind in diesem Zusammenhang vermutlich keine hilfreichen Ratgeber. Hoffentlich schaffst Du es, dem Thema etwas gelassener zu begegnen.
(Das sagt der Richtige: Ich habe in meinem letzten DiaDoc-Termin auch die Hausaufgabe bekommen, mal zu schauen, was mir gut tut.) -
bloodychaos antwortete vor 45 Minuten
@ole-t1: Hey Ole, ganz lieben Dank für Deine Nachricht. Die Produktion des G6 endet laut einem Artikel auf dieser Seite ja zum 1. Juli 2026. Wann der Libre3 mit der TSlim kompatibel sein wird weiß man ja noch nicht. An sich gefällt mir Dexcom auch besser als Libre und die erste Zeit lief der G7 ja auch super bei mir. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der G7 von heute auf Morgen nicht mehr bei mir funktioniert? Es gab ja auch das Gerücht das Dexcom eine zeitlang Produktionsprobleme hatte, dass wäre ja eine Erklärung, aber da geht Dexcom natürlich auch nicht mit hausieren.
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loredana postete ein Update vor 2 Tagen, 8 Stunden
Die Registrierung mit dem Geburtsjahr war echt sportlich. Wollte es schon fast wieder abbrechen.
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