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Neue Gesetzgebungen: Diabetesberatung fehlt in der Reform
3 Minuten
Viele ärztliche Leistungen ließen sich auch an Angehörige von Fachberufen wie die Diabetesberatung delegieren. Dazu muss man sie aber auch in Reformen und neue Gesetzgebungen berücksichtigen, macht der VDBD deutlich.
Wer einen Diabetes hat, kennt sie: die Diabetesassistentinnen und -assistenten und Diabetesberaterinnen und -berater. Sie übernehmen bereits heute viele Aufgaben, wenn es um das Betreuen und Schulen von Menschen mit Diabetes geht, sei es in Arztpraxen oder in Kliniken. Was sie dabei tun dürfen, ist klar geregelt.
Künftig mehr Aufgaben delegieren
Im Zuge neuer Gesetzgebungen können und sollen Ärztinnen und Ärzte ihrem Gesundheitsfachpersonal künftig mehr Aufgaben delegieren. Wie der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) mitteilt, hat er dies zum Anlass genommen, gemeinsam mit Partner-Organisationen eine neue Rahmenempfehlung für delegierbare Leistungen zu veröffentlichen (siehe Link und QR-Code rechts). Ziel ist, die Aufgaben der Menschen in der Diabetesberatung darzustellen und ihre Kompetenzen sichtbarer zu machen.
Veränderte Rahmenbedingungen für Gesundheitsfachberufe
Im vergangenen Jahr haben sich durch neue Vorgaben aus Gesetzen die Rahmenbedingungen für Gesundheitsfachberufe verändert. Diese betreffen auch den Bereich der Berufe in der Diabetesbetreuung. „Hierdurch ergab sich ein besonderer Bedarf, die Aufgaben der Diabetesfachkräfte hervorzuheben und alle Leistungen transparent zu machen“, so die VDBD-Vorstandsvorsitzende Kathrin Boehm. Die neuen Rahmenempfehlungen zur interprofessionellen Diabetesversorgung geben eine Übersicht über die Möglichkeiten, heilkundliche Tätigkeiten zu übertragen. Grundlage ist der Rahmenvertrag zu den Modellvorhaben nach § 64d des Sozialgesetzbuchs (SGB) V.
Klare Zuständigkeiten
„Wir haben uns an den Kompetenzen von Diabetesberater:innen und Diabetesassistent:innen orientiert, verdeutlichen aber auch die Grenzen dessen, was delegiert werden kann“, erklärt Boehm. In der Präambel der Rahmenempfehlungen heißt es: „Neben den objektiv messbaren fachlichen Qualifikationen sollen auch die subjektiven menschlichen Fähigkeiten wie Empathie und Teamfähigkeit berücksichtigt werden, die in diesem Dokument nicht explizit genannt sind. Es liegt im Ermessen der delegierenden Ärzt:innen, basierend auf haftungsrechtlichen Gesichtspunkten, wie weit sie bereit sind, Verantwortung zu übertragen.“
Weiterführende Informationen:
➤ Interprofessionelle Versorgung – Rahmenempfehlungen
➤ Positionspapier: Diabetesberatung – eine übersehene Ressource in der Krankenhausreform
Delegierbare Aufgaben finden sich in vielen Bereichen der Diabetesbetreuung und -versorgung. Dazu gehören z. B. Tätigkeiten im Bereich der Diagnose, bei Screening und Prävention. Im Bereich der Therapie geht es z. B. um Therapie-Schemata, Injektion und Dosis-Titration. Das Anwenden von Systemen zum Messen der Glukosewerte ist ein weiteres Feld, ebenso Diabetes-Technologie, Telemedizin und Video-Schulung. Auch Aufgaben im Bereich der Begleit- und Folgeerkrankungen des Diabetes sowie im Notfall-Management lassen sich laut VDBD delegieren. Psychosoziale Auswirkungen des Diabetes gehören ebenfalls dazu und natürlich die Schulung der Menschen mit Diabetes.
„Zu nicht übertragbaren Leistungen zählen die Diagnosestellung, die Therapiefestlegung, die Verordnung von Medikamenten, Hilfsmitteln und DiGA sowie ein Medikamentenwechsel“, ergänzt Dr. Tobias Wiesner, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Diabetologen (BVND) und Vorstandsmitglied der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), der am Erstellen der Rahmenempfehlung beteiligt war.
Diabetes-Technologie und Telemedizin besonders wichtig
„Wir haben in der Rahmenempfehlung ein besonderes Augenmerk auf das Themenfeld ‚Diabetes-Technologie und Digitalisierung‘ gelegt“, so Boehm. Denn die Technologie wird für Menschen mit Diabetes und ihr Management der Erkrankung immer relevanter. Auch für die fachlich Begleitenden stellt das eine besondere Herausforderung dar. Die Versorgungsstrukturen, die mit Telemedizin und Video-Schulung abgedeckt werden können, wurden besonders betrachtet. Denn auch hier bestünde laut Boehm die Möglichkeit, medizinisches Personal deutlich zu entlasten. Diese Kompetenz würde den künftigen Plänen der Krankenhausreform zur Zentralisierung von Leistungen in die Hände spielen.
Diabetesberatung stärken
Der VDBD nimmt die Rahmenempfehlungen zum Anlass, um auf die Bedeutung der Diabetesberatung in Klinik und Praxis hinzuweisen. „Wir begrüßen die aktuelle Entwicklung, Gesundheitsfachberufe in ihrer Kompetenz zu stärken und ihnen damit mehr Verantwortung zuzusprechen. Gleichzeitig wünschen wir uns aber auch, dass bereits bestehende, funktionierende Strukturen bei der künftigen Versorgungsplanung berücksichtigt werden. Mit den Diabetesberater und Diabetesassistent gibt es bereits hochkompetentes Fachpersonal, das mehr genutzt und gefördert werden sollte, um unserem Gesundheitssystem auch in Zukunft zur Verfügung stehen zu können“, erklärt VDBD-Geschäftsführerin Dr. Gottlobe Fabisch.
„Dem Druck durch Personalmangel in Klinik und Praxis können wir nur entgegenwirken, wenn die Verantwortung auf mehrere Berufsgruppen verteilt wird – also weg vom berufszentrierten hin zum bedarfsorientierten Denken!“, ergänzt Wiesner. Doch in den derzeitigen Entwürfen zur Krankenhausreform werde die Diabetesberatung, so der VDBD, immer noch nicht berücksichtigt. So werde die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, Leistungen zu delegieren, ad absurdum geführt.
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2024; 74 (9) Seite 46-47
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 3 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
