Neue Gesetzgebungen: Diabetesberatung fehlt in der Reform

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Neue Gesetzgebungen: Diabetesberatung fehlt in der Reform
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Neue Gesetzgebungen: Diabetesberatung fehlt in der Reform

Viele ärztliche Leistungen ließen sich auch an Angehörige von Fachberufen wie die Diabetesberatung delegieren. Dazu muss man sie aber auch in Reformen und neue Gesetzgebungen berücksichtigen, macht der VDBD deutlich.

Wer einen Diabetes hat, kennt sie: die Diabetesassistentinnen und -assistenten und Diabetesberaterinnen und -berater. Sie übernehmen bereits heute viele Aufgaben, wenn es um das Betreuen und Schulen von Menschen mit Diabetes geht, sei es in Arztpraxen oder in Kliniken. Was sie dabei tun dürfen, ist klar geregelt.

Künftig mehr Aufgaben delegieren

Im Zuge neuer Gesetzgebungen können und sollen Ärztinnen und Ärzte ihrem Gesundheitsfachpersonal künftig mehr Aufgaben delegieren. Wie der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) mitteilt, hat er dies zum Anlass genommen, gemeinsam mit Partner-Organisationen eine neue Rahmenempfehlung für delegierbare Leistungen zu veröffentlichen (siehe Link und QR-Code rechts). Ziel ist, die Aufgaben der Menschen in der Diabetesberatung darzustellen und ihre Kompetenzen sichtbarer zu machen.

Veränderte Rahmenbedingungen für Gesundheitsfachberufe

Im vergangenen Jahr haben sich durch neue Vorgaben aus Gesetzen die Rahmenbedingungen für Gesundheitsfachberufe verändert. Diese betreffen auch den Bereich der Berufe in der Diabetesbetreuung. „Hierdurch ergab sich ein besonderer Bedarf, die Aufgaben der Diabetesfachkräfte hervorzuheben und alle Leistungen transparent zu machen“, so die VDBD-Vorstandsvorsitzende Kathrin Boehm. Die neuen Rahmenempfehlungen zur interprofessionellen Diabetesversorgung geben eine Übersicht über die Möglichkeiten, heilkundliche Tätigkeiten zu übertragen. Grundlage ist der Rahmenvertrag zu den Modellvorhaben nach § 64d des Sozialgesetzbuchs (SGB) V.

Klare Zuständigkeiten

„Wir haben uns an den Kompetenzen von Diabetesberater:innen und Diabetesassistent:innen orientiert, verdeutlichen aber auch die Grenzen dessen, was delegiert werden kann“, erklärt Boehm. In der Präambel der Rahmenempfehlungen heißt es: „Neben den objektiv messbaren fachlichen Qualifikationen sollen auch die subjektiven menschlichen Fähigkeiten wie Empathie und Teamfähigkeit berücksichtigt werden, die in diesem Dokument nicht explizit genannt sind. Es liegt im Ermessen der delegierenden Ärzt:innen, basierend auf haftungsrechtlichen Gesichtspunkten, wie weit sie bereit sind, Verantwortung zu übertragen.“

Weiterführende Informationen:
➤ Interprofessionelle Versorgung – Rahmenempfehlungen
➤ Positionspapier: Diabetesberatung – eine übersehene Ressource in der Krankenhausreform

Delegierbare Aufgaben finden sich in vielen Bereichen der Diabetesbetreuung und -versorgung. Dazu gehören z. B. Tätigkeiten im Bereich der Diagnose, bei Screening und Prävention. Im Bereich der Therapie geht es z. B. um Therapie-Schemata, Injektion und Dosis-Titration. Das Anwenden von Systemen zum Messen der Glukosewerte ist ein weiteres Feld, ebenso Diabetes-Technologie, Telemedizin und Video-Schulung. Auch Aufgaben im Bereich der Begleit- und Folgeerkrankungen des Diabetes sowie im Notfall-Management lassen sich laut VDBD delegieren. Psychosoziale Auswirkungen des Diabetes gehören ebenfalls dazu und natürlich die Schulung der Menschen mit Diabetes.

„Zu nicht übertragbaren Leistungen zählen die Diagnosestellung, die Therapiefestlegung, die Verordnung von Medikamenten, Hilfsmitteln und DiGA sowie ein Medikamentenwechsel“, ergänzt Dr. Tobias Wiesner, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Diabetologen (BVND) und Vorstandsmitglied der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), der am Erstellen der Rahmenempfehlung beteiligt war.

Diabetes-Technologie und Telemedizin besonders wichtig

„Wir haben in der Rahmenempfehlung ein besonderes Augenmerk auf das Themenfeld ‚Diabetes-Technologie und Digitalisierung‘ gelegt“, so Boehm. Denn die Technologie wird für Menschen mit Diabetes und ihr Management der Erkrankung immer relevanter. Auch für die fachlich Begleitenden stellt das eine besondere Herausforderung dar. Die Versorgungsstrukturen, die mit Telemedizin und Video-Schulung abgedeckt werden können, wurden besonders betrachtet. Denn auch hier bestünde laut Boehm die Möglichkeit, medizinisches Personal deutlich zu entlasten. Diese Kompetenz würde den künftigen Plänen der Krankenhausreform zur Zentralisierung von Leistungen in die Hände spielen.

Diabetesberatung stärken

Der VDBD nimmt die Rahmenempfehlungen zum Anlass, um auf die Bedeutung der Diabetesberatung in Klinik und Praxis hinzuweisen. „Wir begrüßen die aktuelle Entwicklung, Gesundheitsfachberufe in ihrer Kompetenz zu stärken und ihnen damit mehr Verantwortung zuzusprechen. Gleichzeitig wünschen wir uns aber auch, dass bereits bestehende, funktionierende Strukturen bei der künftigen Versorgungsplanung berücksichtigt werden. Mit den Diabetesberater und Diabetesassistent gibt es bereits hochkompetentes Fachpersonal, das mehr genutzt und gefördert werden sollte, um unserem Gesundheitssystem auch in Zukunft zur Verfügung stehen zu können“, erklärt VDBD-Geschäftsführerin Dr. Gottlobe Fabisch.

„Dem Druck durch Personalmangel in Klinik und Praxis können wir nur entgegenwirken, wenn die Verantwortung auf mehrere Berufsgruppen verteilt wird – also weg vom berufszentrierten hin zum bedarfsorientierten Denken!“, ergänzt Wiesner. Doch in den derzeitigen Entwürfen zur Krankenhausreform werde die Diabetesberatung, so der VDBD, immer noch nicht berücksichtigt. So werde die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, Leistungen zu delegieren, ad absurdum geführt.


von Dr. Katrin Kraatz

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Erschienen in: Diabetes-Anker, 2024; 74 (9) Seite 46-47

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