Neuer „Fuß-Pass“ der DDG soll Informationslücken in der Versorgung schließen

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Neuer „Fuß-Pass“ der DDG soll Informationslücken in der Versorgung schließen

Mit dem neuen „Fuß-Pass“ möchte die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) Patientinnen und Patienten darüber aufklären, dass sich gesetzlich Versicherte mit einem DFS vor einer Amputation eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen können, um die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs zu prüfen. Der Pass kann kostenlos per E-Mail bestellt werden.

Das diabetische Fußsyndrom (DFS) verursacht jährlich rund 40.000 Amputationen in Deutschland. Rund die Hälfte könnte durch vorherige Präventionsmaßnahmen und alternative medizinische Therapien begrenzt oder gar verhindert werden, doch diese sind nicht immer allen Betroffenen und Behandelnden bekannt. Im April 2020 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deshalb, dass sich gesetzlich Versicherte mit einem DFS vor einer Amputation eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen können, um die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs zu prüfen.

„Auch wenn der aktuelle G-BA-Beschluss ein großer Fortschritt in der Versorgung des DFS ist, bestehen noch Unklarheiten und Probleme in der realen Umsetzung“, erklärt DDG-Präsidentin Professor Dr. med. Monika Kellerer. „Nicht jeder kennt sein Recht auf diese Zweitmeinung.“ Zudem kritisiert die Ärztliche Direktorin des Zentrums für Innere Medizin I am Marienhospital Stuttgart, dass das Verfahren auf Freiwilligkeit beruhe und dem Patienten damit die alleinige Verantwortung über seine Therapieoptionen überlasse: „Machen Betroffene von ihrem Zweitmeinungsrecht nicht Gebrauch, kann es weiterhin zu unnötigen Amputationen kommen.“

Hier setzt der neue Fuß-Pass der DDG an: Er soll durch gezielte Patientenaufklärung das Zweitmeinungsverfahren bekannt machen und zur Senkung der hohen Amputationsrate beitragen.

Fuß-Pass: Patientinnen und Patienten über ihr Recht aufklären

„Mit dem Fuß-Pass, der dem Diabetes-Pass beigelegt wird, geben wir einerseits den behandelnden Ärzten ein Instrument an die Hand, ihre Diabetespatienten besser, engmaschiger und sicherer zu versorgen. Andererseits wird den Betroffenen mithilfe eines Ampelsystems ein geringes, mittleres und hohes Risiko zugeordnet und sie erhalten entsprechende Informationen zu weiteren notwendigen Maßnahmen“, erklärt Professor Dr. med. Ralf Lobmann, DDG-Vorstandsmitglied und Initiator des Fuß-Passes.

Während Patienten mit dem grünen Fuß-Pass und geringem Risiko nur jährliche Kontrolluntersuchungen machen müssen, sollten Inhaber eines gelben Passes und mittlerem Risiko alle sechs Monate vorstellig werden und Vorsorgemaßnahmen wie eine Fußpflege in Anspruch nehmen. Erhält der Patient den roten Fuß-Pass, gehört er der Hochrisikogruppe an, muss vierteljährlich zum Arzt gehen und den Hinweis auf das Recht auf Zweitmeinung vor operativer Maßnahme und Amputation der unteren Extremität erhalten.

Zweitmeinungsverfahren nicht für stationären Sektor konzipiert

Wird der Patient jedoch mit einem akuten Handlungsbedarf ins Krankenhaus eingeliefert, besteht weiterhin die Gefahr einer unnötigen Amputation. Denn: „Das G-BA-Zweitmeinungsverfahren ist nicht für den stationären Sektor konzipiert“, so Lobmann, Ärztlicher Direktor der Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Geriatrie am Klinikum Stuttgart. „Steht eine große, sogenannte Major-Amputation an, ist die Situation immer dringlich und erfordert eine Entscheidung binnen maximal 36 Stunden.“

Ein Zweitmeinungsverfahren im Sinne des G-BA sei in solchen Fällen nicht zu realisieren, da sich der Patient aktiv um eine zweite Expertise außerhalb des Hauses bemühen müsste. Aber auch hier sei es hilfreich, wenn Patienten über ihre Rechte aufgeklärt sind. „Je mehr sie ihr Recht kennen und einfordern, desto größer ist der gesundheitspolitische Druck, auch für den stationären Bereich eine tragbare Lösung für eine bessere Versorgung zu finden“, betont Lobmann. Krankenhäuser könnten sich zudem über die Anzahl der Zweitmeinungen und Übereinstimmungen mit dem Erst- oder Zweitgutachten profilieren.

Ein möglicher Ansatz wäre das telemedizinische Zweitmeinungskonsil, das die DDG inzwischen erfolgreich auf den Weg gebracht hat. Dies könne das Zweitmeinungsverfahren im stationären Bereich umsetzbar machen, indem schnelle, sichere Entscheidungen getroffen werden können. Besonders in ländlichen Regionen trage dies zu einer höheren ambulanten sowie stationären Versorgungsqualität bei. „Würde die Telemedizin systematisch in das Zweitmeinungsverfahren eingebaut, könne der G-BA-Entscheid eine höhere Wirkkraft erzielen“, regt Lobmann an.

Fuß-Pass kann kostenfrei für Patienten bestellt werden

Die DDG hofft, dass die Fuß-Pass-Kampagne mehr Aufmerksamkeit für dieses komplexe Krankheitsbild schafft und fordert Ärztinnen und Ärzte auf, diesen kostenfrei für ihre Patienten unter der Mailadresse diabetesfusspass@ddg.info
oder bei den beteiligten Fachgesellschaften zu bestellen. Das Projekt ist eine gemeinsame Aktion der DDG, diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, der Deutschen Gesellschaft für Angiologie (DGA), der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG) mit freundlicher Unterstützung durch die URGO GmbH.

Was ist das Diabetische Fußsyndrom?

Das diabetische Fußsyndrom (DFS) gehört zu den komplexesten und schwerwiegendsten Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus. In Deutschland sind etwa 250.000 Menschen mit Diabetes davon betroffen. Mit dem Begriff „diabetisches Fußsyndrom“ wird ein Komplex von Symptomen im Bereich der Füße und Unterschenkel bezeichnet, die sich infolge einer Diabeteserkrankung entwickeln können.

Durch einen jahrelang erhöhten Blutzuckerspiegel treten schwere Schädigungen der Nerven und Blutgefäße in den Beinen auf. In Folge heilen selbst kleinste Verletzungen nur schlecht ab, sie infizieren sich leicht und es entwickeln sich oft tiefe Geschwüre, die sich bis auf den Knochen ausbreiten können. Schlimmstenfalls kann eine Amputation erforderlich sein. Rund 70 Prozent der Amputationen in Deutschland betreffen Patienten mit Diabetes – das sind etwa 40.000 jedes Jahr.

Literatur

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)

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  • Hallo zusammen,
    ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!

    • Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.

    • @calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!

    • @uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
      Liebe Grüße

  • Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 3 Wochen, 2 Tagen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

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