- Eltern und Kind
Befreiung von der Maskenpflicht: Muss Diagnose genannt werden?
2 Minuten
Die Frage:
Die Antwort von Oliver Ebert:
Hierzu gibt es mehrere Gerichtsentscheidungen: Das – wohl auch für Sie zuständige – Oberverwaltungsgericht Münster entschied (Beschluss vom 24.09.2020, 13 B 1368/20) in einem Eilverfahren, dass eine Befreiung von der "Maskenpflicht" in der Schule eine aussagekräftige ärztliche Bescheinigung erfordere. Mehrere Gerichte in verschiedenen Bundesländern haben ähnlich entschieden.
Allerdings sind diese Entscheidungen im Eilverfahren ergangen. Eine ausführliche Klärung der Rechtslage können betroffene Eltern erreichen, indem sie eine reguläre Klage erheben. Die Sachlage wird dann ohne Zeitdruck untersucht, und es können Sachverständige und Gutachter einbezogen werden.
Nach meiner Einschätzung bestehen gute Chancen, dass ein solches "Hauptsacheverfahren" zu einem anderen Ausgang führen könnte. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken finde ich es erstaunlich, dass keines der Gerichte die Schulgesetze/Schulverordnungen berücksichtigt: Darin ist geregelt, dass die Schule eine Untersuchung durch einen Amtsarzt/Schularzt verlangen kann, wenn Zweifel an einem ärztlichen Attest bestehen.
Wenn eine Schule also Zweifel hat, ob ein ärztliches Attest zur Maskenbefreiung nicht ein Gefälligkeitsattest ist, könnte sie dies durch den Amts- oder Schularzt prüfen lassen. Auch Datenschützer haben bereits erhebliche Zweifel geäußert, dass Schulen irgendwelche Diagnosen verlangen dürfen.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich, dass Sie der Schule Ihre Bedenken mitteilen, warum Sie keine Diagnose offenlegen möchten. Bieten Sie aber ausdrücklich an, dass sie mit einer amts-/schulärztlichen Untersuchung einverstanden sind, falls weiterhin Zweifel am Attest bestehen. Wenn die Schule trotzdem auf einem Attest mit Diagnose besteht, müssen sie dem wahrscheinlich notgedrungen nachkommen, ansonsten droht Sophie wohl der Ausschluss vom Unterricht. Trotzdem können Sie den Rechtsweg gehen und gerichtlich klären lassen, ob die Vorgehensweise der Schule rechtmäßig ist.
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moira postete ein Update vor 3 Tagen, 23 Stunden
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp? -
irenesutter postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
hallo zusammen
ich bin neu und habe eine Frage an euch:
Wie muss ich vorgehen um defekte Sensoren (freestyle libre 2) bei der Firma Abbot zu reklamieren? Und werden diese zurückerstattet?-
moira antwortete vor 1 Woche, 3 Tagen
Auf der Seite von freestyle libre gibt es eine Telefonnummer über die man Sendoren reklamieren kann – dauert ein wenig klappt aber gut.
Meistens bekommt man neuen neuen Sensor. -
ole-t1 antwortete vor 1 Woche, 2 Tagen
Dann bewegen wir uns vermutlich außerhalb von Deutschland? In D ist der Freestyle Libre 2 ja gar nicht mehr erhältlich.
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lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 1 Woche, 5 Tagen
Am Montag findet unser nächstes Community-Meetup statt. Kommt gerne vorbei 🙂
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