- Eltern und Kind
Bewerbung mit Diabetes: Maja sorgt sich
2 Minuten

Die Antwort von Oliver Ebert:
In der Tat ist es leider immer noch so, dass es sehr viele Vorurteile gibt. Ich halte es daher nicht für ausgeschlossen, dass eine Bewerbung, die in Bezug auf Krankheiten mit allzu offenen Karten spielt, womöglich allein deswegen schon gar nicht in die engere Auswahl kommt bzw. abgelehnt wird. Dies gilt aber nicht nur für Diabetes, sondern für die meisten Krankheiten. Auch andere Kriterien – beispielsweise die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung oder eine Schwangerschaft – können dazu führen, dass Bewerber bei der Jobsuche diskriminiert werden.
Um solchen Diskriminierungen vorzubeugen, wird im Arbeitsrecht zwischen "unzulässigen" und "zulässigen" Fragen des Arbeitgebers unterschieden: Bei zulässigen Fragen muss der Bewerber wahrheitsgemäß antworten – ansonsten kann der Arbeitgeber später den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung für die Zukunft beenden. Ist eine Frage jedoch unzulässig, so muss der Bewerber hierauf keine Antwort geben; er darf in solchen Fällen auch die Unwahrheit sagen, ohne weitere Konsequenzen befürchten zu müssen.
Pauschale Fragen nach Erkrankungen – wie beispielsweise Diabetes – halten die Arbeitsgerichte nach bislang herrschender Rechtsprechung grundsätzlich für unzulässig. Eine Ausnahme gilt (nur) dann, wenn aufgrund der Krankheit ein erhebliches Risiko für sich oder andere besteht, das man auch nicht durch Arbeitsschutzmaßnahmen auf ein vernünftiges Maß reduzieren kann. Zulässig wäre eine Frage auch dann, wenn die Krankheit sich derart auf die auszuübende Tätigkeit auswirkt, dass diese schlechthin gar nicht erst ausgeübt werden kann. Im Übrigen soll aber nur bei ansteckenden Krankheiten mit erheblichem Ansteckungs- und Gefährdungspotential eine Auskunftspflicht bestehen.
Vor diesem Hintergrund kann ich Sie also beruhigen: Für die Tätigkeit einer Einzelhandelskauffrau spielt der Diabetes in der Regel keine Rolle. Maja müsste eine entsprechende Frage des Arbeitgebers also nicht beantworten bzw. dürfte die Unwahrheit sagen. Sie braucht in diesem Fall auch keine Gewissenskonflikte zu haben: Der Arbeitgeber muss wissen, dass er eine solche Frage gar nicht stellen darf bzw. hierauf keine wahrheitsgemäße Antwort erwarten kann. Es ist ja auch nicht gänzlich abwegig, dass er die Frage ohnehin nur gestellt hat, um Bewerber zu diskriminieren.
Ich rate übrigens auch davon ab, den Diabetes im Bewerbungsgespräch freiwillig bzw. ungefragt anzugeben: Der Arbeitgeber könnte sich dann womöglich fragen, warum Maja denn die Angabe des Diabetes für so wichtig hält, dass sie das von sich aus thematisiert…
Auch den Schwerbehindertenausweis muss man im Bewerbungsgespräch nicht angeben; Maja darf also auch hier die Unwahrheit sagen bzw. den Ausweis verschweigen. Die damit verbundenen Rechte – beispielsweise erhöhter Kündigungsschutz oder Sonderurlaub – gehen ihr dadurch aber selbstverständlich nicht verloren. Sie kann daher später diese Rechte uneingeschränkt geltend machen, obwohl der Arbeitgeber nichts von der Schwerbehinderung wusste. Wichtig: Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte greift erst nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten. Die Rechte sollten daher frühestens danach geltend gemacht werden.
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lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 6 Tagen, 6 Stunden
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schubidu postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 2 Wochen, 3 Tagen
Hallo zusammen,
ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!stephanie-haack postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/





Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.
@calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!
@uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
Liebe Grüße