- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Wer ist für die Betreuung auf einer Klassenfahrt zuständig?
3 Minuten

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Unsere Tochter Madita ist neun Jahre alt; vor knapp drei Jahren haben wir die Diagnose Typ-1-Diabetes bekommen. Ende August steht nun die erste Klassenfahrt an, an der unsere Tochter natürlich teilnehmen möchte und auch soll. Die Schule erwartet von mir als Mutter, dass ich als Begleitperson mitfahre, da keiner die Verantwortung übernehmen möchte. Außerdem ist keiner in der Lage, den Katheter zu wechseln, die Pumpe neu zu befüllen oder zu spritzen.
Dem Wunsch der Schule möchte ich gerne entsprechen, aber jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich fünf Tage Jahresurlaub “opfern” muss, die ich eigentlich auch für die Ferien. Die Krankenkasse meint, sie muss nicht für mich “einspringen”. Wir erwarten nicht, dass die Kosten übernommen werden, aber es geht doch um die Betreuung eines kranken Kindes, das zwar in dem Moment nicht akut krank, aber chronisch krank ist.
Meine Frage: Gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme oder eines Zuschusses von irgendeiner Stelle, und wenn ja, von welcher?
Martina H.
Die Antwort von Oliver Ebert
Eine Erstattung der Übernachtungskosten oder des Urlaubsausfalles ist leider nicht vorgesehen. Hinzu kommt, dass mit einer solchen Schulbegleitung unterschiedliche Aufgaben verbunden sind, für die jeweils ein anderer Träger zuständig ist. Für die medizinischen Leistungen (z. B. Blutzuckermessen oder Insulinspritzen) ist die Krankenkasse zuständig. Dort kann eine entsprechende Hilfeleistung beantragt werden; in der Regel kommt dann ein Pflegedienst. In Ihrem Fall hilft das aber wenig.
Für die sonstigen Tätigkeiten (z. B. Überwachungsleistungen oder Begleitung) können Sie einen Antrag auf Integrationshilfe gem. §§ 53, 54 SGB XII stellen (beim zuständigen Integrationsamt). Diese staatliche Eingliederungshilfe soll grundsätzlich sicherstellen, dass eine Schulteilnahme mit Freizeitaktivitäten gewährleistet ist; sie kann aber nicht für jegliche Freizeitgestaltung aufkommen.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind vornehmlich Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen (einschließlich der Vorbereitung hierzu) sowie Hilfen zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule.
Übernahme der Kosten für Begleitpersonen bei Schulausflügen
Wird der Antrag bewilligt, könnte z. B. eine Begleitperson oder ein Pflegedienst dauerhaft oder regelmäßig nach Madita schauen. Diese Integrationshilfe soll es Kindern ermöglichen, einen Regelkindergarten/eine Regelschule zu besuchen und umfasst auch die Übernahme der Kosten für Begleitpersonen bei Schulausflügen. Erfahrungsgemäß gibt es aber oft Schwierigkeiten, wenn Eltern selbst die Begleitung übernehmen wollen.
Die Zuständigkeiten gegeneinander abzugrenzen, ist nicht einfach, und Eltern werden oft von einer Stelle zur anderen geschickt. Häufig fühlen sich die Ämter nicht zuständig und versuchen, Anträge “abzuwimmeln”. Die Integrationsämter verweisen dann gerne auf eine vermeintliche Zuständigkeit der Krankenkasse und umgekehrt. Das stimmt so pauschal aber nicht. Schwierigkeiten kann es auch geben, weil die Begleitperson in der Regel sowohl für Überwachungsaufgaben (Zuständigkeit: Integrationsamt) als auch zum Messen/Spritzen und/oder zur Nahrungsverabreichung (Zuständigkeit: Krankenkasse) benötigt wird. Im Zweifel sind auch beide Träger anteilig zuständig.
Gerade für solche Fälle bietet sich mit dem trägerübergreifenden persönlichen Budget gem. § 57 SGB XII eine Alternative an, die noch recht unbekannt ist: Dabei werden Eingliederungs oder Rehabilitationsleistungen nicht als Sachleistung von der Behörde zugewiesen, sondern es gibt Geld oder Gutscheine und man kann sich so die benötigten Leistungen selbst und eigenverantwortlich einkaufen.
Trägerübergreifendes Persönliches Budget
Dabei ist auch eine Abwicklung trägerübergreifend, d. h. aus “einer Hand” möglich: Wird ein “trägerübergreifendes Persönliches Budget” beantragt, übernimmt eine einzige Behörde (bzw. ein Kostenträger) die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern. Die Betroffenen haben nur einen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert. Im Klartext: Man stellt den Antrag nur bei einer zuständigen Stelle, die dann intern die Zuständigkeitsverteilung abklären muss.
Um ein persönliches Budget zu erhalten, muss keine Schwerbehinderung vorliegen – den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen, egal, wie schwer die Behinderung ist. Allein die chronische Krankheit reicht aus, um für Kinder mit Diabetes ein Budget zu beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz (Jugendamt) oder Ferienbetreuung (Jugendamt).
Voraussetzung ist natürlich, dass eine Begleitperson wirklich erforderlich ist – dies müssen Sie als Eltern nachweisen, und es hängt vom tatsächlichen Einzelfall ab. Die Schule bzw. der behandelnde Arzt kann Sie dabei mit einer Bestätigung unterstützen, die bescheinigt, dass die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen nicht geleistet werden können und daher eine Betreuungsperson als notwendig erachtet wird.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2016; 9 (3) Seite 26-27
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uho1 postete ein Update vor 3 Tagen, 8 Stunden
@calvin240
Ich hätte eine Frage zum
Bestellablauf und deinen Erfahrungen mit Medtrum. Könnte ich dich auch „privat“ anschreiben? Wenn du vielleicht meine Freundschaftsanfrage annimmst? Gruß Ute- calvin240 antwortete vor 3 Tagen, 8 Stunden
Habe ich angenommen, schreibe mir gerne eine Nachricht
Liebe Grüße
123novesia postete ein Update vor 5 Tagen, 5 Stunden
Bin neu hier. Typ2. Meine Werte verschlechtern sich obwohl ich nicht anders esse und mehr Bewegung eingebaut habe. Denke Stress ist hier das Hauptthema. Pflegebedürftige Mutter und Sohn steht im Stastsexsmen. Habe seit Jahren auch Depressionen und Panikattacken. Bin verzweifelt.
- lena-schmidt antwortete vor 4 Tagen, 7 Stunden
Liebe @123novesia, willkommen in unserer Community. Es tut mir sehr leid zu lesen, wie viel gerade auf deinen Schultern liegt. Die Sorge um deine Mutter, der Stress rund um das Staatsexamen deines Sohnes und dazu Depressionen und Panikattacken. Dass dich das erschöpft und verzweifelt macht, ist sehr verständlich.
Bitte mach dir keine Vorwürfe: Verschlechterte Werte bedeuten nicht automatisch, dass du etwas falsch machst. Stress und psychische Belastungen können den Blutzucker beeinflussen. Trotzdem wäre es wichtig, die Veränderungen zeitnah mit deiner Diabetespraxis oder deiner Hausärztin/deinem Hausarzt zu besprechen, damit auch andere Ursachen ausgeschlossen und die Behandlung gegebenenfalls angepasst werden kann.
Du musst das alles nicht allein tragen. Vielleicht gibt es für deine Mutter Unterstützung durch Angehörige, einen Pflegestützpunkt oder einen ambulanten Dienst. Und auch für dich wäre jetzt Unterstützung wichtig – durch deine behandelnde Praxis oder eine psychotherapeutische/psychiatrische Anlaufstelle. Auch hier findest du vielleicht noch Halt und Unterstützung aus unserer Community. Alles Gute und pass auf dich auf. Liebe Grüße Lena
jseiffert postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo zusammen,
heute findet unser nächstes Community-MeetUp via Teams statt.
Alle Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-september-26
Wir freuen uns auf Euch! 🙂Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im September – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 8. September! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]





